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Mit der europäischen Drohnenverordnung und der anschließenden Überführung in deutsches Recht traten umfangreiche Änderungen für Modellflieger in Kraft. Wer allerdings im Deutschen Modellflieger Verband Mitglied ist, für den änderte sich erstmal nichts, da Dank Übergangsfristen substantielle Erleichterungen galten. Mit der Erteilung einer Betriebserlaubnis an den DMFV wird den Verbandsmitgliedern nun dauerhaft ermöglicht, in Deutschland abweichend von den europaweiten Regularien der „Offenen Kategorie“ zu fliegen.

Für Modellflugpiloten ändert sich damit nur wenig, sie können weitestgehend nach den bekannten Regeln ihrem Hobby nachgehen. Auch DMFV-Kenntnisnachweise behalten ihre Gültigkeit. Die größten Veränderungen gibt es auf Seiten des Verbandes selbst. Dem DMFV werden weitreichende Kompetenzen eingeräumt, damit aber auch Pflichten übertragen. 

Modellflieger sind aufgefordert, den untenstehenden „Leitfaden: Modellflugbetrieb im DMFV“ zu beachten und zu verinnerlichen. Die Grafik „Schaubild: Modellflug im DMFV“ dient als Übersicht. Alle weiteren verbandsinternen Regelungen findet ihr in der Wissensdatenbank am Ende dieser Seite. So gelten z. B. neue, attraktive Abstands- und Gastflugregelungen. Auch die Altersbeschränkung für den Kenntnisnachweis wurde erheblich verbessert.

Für Vereine gilt: Die Existenz Eurer Modellfluggelände ist gesichert. Bestehende Aufstiegsgenehmigungen behalten ihre Gültigkeit. Regelungen für Vereinsgelände werden zwischen DMFV und Vereinen im direkten Austausch geklärt. Alle Infos hierzu findet Ihr im Leitfaben „Modellfluggelände im DMFV„. Die Ansprechpartner von DMFV-Vereinen können die Ausweisung ihres Modellfluggeländes im Mitgliederportal vornehmen lassen.

Wissensdatenbank: Modellflug im DMFV

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Schaubild „Modellflug im DMFV“

Diese Grafik dient als Übersicht.

050722 Schaubild Modellflug im DMFV

Zum Ausdrucken und Mitnehmen kann das Schaubild hier als PDF heruntergeladen werden.

Leitfaden

Leitfaden „Modellflugbetrieb im DMFV“

Dieser Leitfaden ist Bestandteil des Safety-Managements des DMFV und muss von Modellfliegern verinnerlicht werden.

Checkpunkt 1
Ich setze mein Flugmodell so in Betrieb, dass niemand beeinträchtigt oder gefährdet wird oder sich gestört fühlt. Das Überfliegen von Menschenansammlungen ist verboten. Ein Anfliegen sowie ein tiefes Überfliegen von Personen und Tieren unter 25 m Höhe über Grund ist nicht zulässig. Sofern diese Mindesthöhe unterschritten wird, ist ein seitlicher Sicherheitsabstand zu unbeteiligten Personen von mindestens 25 m einzuhalten. Menschenansammlungen überfliege ich nicht und halte einen seitlichen Sicherheitsabstand von 50 m zu ihnen ein.

Checkpunkt 2
Ich beachte die luftrechtlichen Bestimmungen und die örtliche Luftraumordnung, insbesondere auch Gesetze und Verordnungen zum Schutz von Natur und Umwelt und die in § 21h Abs. 3 LuftVO genannten geografischen Gebiete.

Checkpunkt 3
Es werden keine vollständig autonomen Systemfunktionen verwendet. Der Fernpilot muss jederzeit die Möglichkeit besitzen, in den Flug manuell einzugreifen bzw. den autonomen Flug zu unterbrechen. Unterstützende Systeme wie Gyro/Kreisel oder RTH (coming home) sind erlaubt und dienen der Sicherheit.

Checkpunkt 4
Mir ist bewusst, dass manntragende Luftfahrzeuge grundsätzlich Vorrang haben. Ich beobachte den Luftraum sorgfältig und weiche diesen bei Bedarf aus. Gegebenenfalls setze ich zur sofortigen Landung an.

Checkpunkt 5
Ich beachte die in der DSGVO (EU), sowie in § 20 der DMFV-Satzung geregelten, datenschutzrechtlichen Bestimmungen und die damit verbundenen Persönlichkeitsrechte Dritter. Dies gilt besonders für den Einsatz einer Kamera an meinem Flugmodell.

Checkpunkt 6
Mein Flugmodell hat einen Verbrennungsmotor: Es darf nur in einer Entfernung von mehr als 1,5 km von Wohngebieten eingesetzt werden. Geltende Lärmvorschriften sind grundsätzlich einzuhalten.

Checkpunkt 7
Ist mein Flugmodell schwerer als 1.000 g und wird außerhalb von Modellflugplätzen betrieben, ist ein Versicherungsschutz in den DMFV-Tarifen Komfort, Premium oder Premium Gold erforderlich. Mitglieder anderer Verbände, die unter der Betriebserlaubnis des DMFV fliegen wollen, müssen einen gleichwertigen Versicherungsschutz nachweisen.

Checkpunkt 8
Hat mein Flugmodell eine Gesamtmasse von mehr als 12 kg, so ist eine Aufstiegserlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde meines Bundeslandes einzuholen. Das ist auch erforderlich, wenn mein Flugmodell mit einem Verbrennungsmotor ausgerüstet ist und ich es näher als 1,5 km zu bewohntem Gebiet betreiben möchte.

Checkpunkt 9
Ich achte stets darauf, mein Flugmodell immer in Sichtweite zu betreiben. Bis zu einer Flughöhe von 30 Metern über Grund gilt ersatzweise auch der Einsatz einer Videobrille (FPV) als Betrieb in Sichtweite. Dabei darf das Flugmodell nicht weiter entfernt geflogen werden, als es in natürlicher Sichtweite ohne Videobrille (visuelles Ausgabegerät) sicher gesteuert werden könnte. Oberhalb von 30 Metern bis 120 Meter sind FPV-Flüge nur zulässig, wenn eine zweite Person den Steuerer auf Gefahren im Flugbetrieb hinweist (Spotter).

Checkpunkt 10
Ich nehme weder vor noch während des Betriebs meines Flugmodells Alkohol oder sonstige psychoaktive Substanzen zu mir.

Checkpunkt 11
Beim Einsatz meines Flugmodells auf einem fremden Grundstück ist der Grundstückseigentümer oder Pächter vor der Nutzung des Grundstücks nach seinem Einverständnis zu fragen. Die Einverständniserklärung kann auch mündlich erfolgen. Bei Wohngrundstücken muss das Einverständnis auch vor einem Überflug eingeholt werden.

Checkpunkt 12
Ich nutze mein Flugmodell nicht zu gewerblichen Zwecken, sondern ausschließlich zu Zwecken des Sports und der Freizeitgestaltung. Der gewerbliche Betrieb von Flugmodellen kann nicht nach den Verbandsbetriebsregeln durchgeführt werden.

Checkpunkt 13
Für die Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge besteht eine EU-Registrierungspflicht. Die Registrierung kann der DMFV für seine Mitglieder beim Luftfahrt-Bundesamt vornehmen. Meine Registrierungsnummer (eID) bringe ich an geeigneter Stelle meines Flugmodells an. Dazu kann auch das Batteriefach zählen, wenn es sich z. B. um ein Modell eines im Original existierenden Luftfahrzeuges handelt und das Anbringen der Registrierungsnummer das Gesamtbild des Modells stören würde. Sofern erforderlich aktualisiere ich meine Daten auf der Internetseite des LBA selbstständig.

Checkpunkt 14
Wenn mein Flugmodell ein Gewicht von mehr als 2.000g hat und/oder ich über 120m über Grund fliegen möchte, ist die Erlangung eines Kenntnisnachweises erforderlich. Als DMFV-Mitglied kann ich diesen Kenntnisnachweis unter www.kenntnisnachweis.de direkt über den Verband erlangen. Mitglieder von Verbänden anderer EU- und Nicht-EU-Staaten, sowie verbandslose Modellflieger, die im Rahmen der Betriebserlaubnis des DMFV fliegen möchten, benötigen den DMFV-Kenntnisnachweis verpflichtend auch beim Betrieb von Flugmodellen unter 2.000 g.

Checkpunkt 15
Ich melde Unfälle und sicherheitsrelevante Ereignisse an den DMFV. Hierzu nutze ich die Internet-Plattform „FIDA Datenbank Modellflug (Vorfall- und Unfalldatenbank für Luftsportgeräte und Flugmodelle)“. Unfälle mit Personen- oder hohen Sachschäden melde ich außerdem an die Polizei, sowie im Rahmen meiner Versicherungsmeldung an den DMFV.

Checkpunkt 16
Um meine Kenntnisse über den Modellflug, die jeweils geltenden luftrechtlichen Grundlagen, sowie über den sicheren Betrieb von Flugmodellen zu erweitern oder aufzufrischen, nehme ich regelmäßig an den Schulungen der DMFV-Akademie teil.

Zum Ausdrucken und Mitnehmen kann dieser Leitfaden hier als PDF heruntergeladen werden.

Broschüre: einfach-sicher-fliegen

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