Die Bedingungen für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge wurden im Jahr 2019 durch die EU-Drohnenverordnung europaweit einheitlich geregelt. Von diesen Reglementierungen sind grundsätzlich auch die Betreiber von Flugmodellen betroffen.
Auf Grund ihres hohen Sicherheitsstandards können Modellflugverbände und deren Mitglieder jedoch von den strengen Drohnenvorschriften ausgenommen und über eine sogenannte Betriebsgenehmigung national reglementiert werden. Dies ermöglicht ihnen, ihrem Hobby so nachzugehen, wie sie es seit jeher gewohnt sind und sich an Regeln zu orientieren, die bekannte und erprobte Praxis sind und die jeder Modellflieger beachtet, verinnerlicht und anwendet.
Zur Beantragung dieser Betriebserlaubnis haben die Verbände die jeweiligen verbandsinternen Verfahren und Regeln niedergeschrieben, mit denen sie einen verantwortungsbewussten Modellflugbetrieb in ihrer Organisation sicherstellen wollen. Zusammen mit den einschlägigen Paragrafen der LuftVO bilden diese nun die Grundlage für den verbandsmäßigen Modellflugsport in Deutschland.
Den wichtigsten Baustein bildet der „Leitfaden: Modellflugbetrieb im DMFV“. Diesen gilt es zu beachten und zu verinnerlichen. Die Grafik „Schaubild: Modellflug im DMFV“ dient als Übersicht. Alle weiteren verbandsinternen Regelungen findet ihr in der Wissensdatenbank.
Für Vereine gilt: Die Existenz Eurer Modellfluggelände ist gesichert. Bestehende Aufstiegsgenehmigungen behalten ihre Gültigkeit. Regelungen für Vereinsgelände werden zwischen DMFV und Vereinen im direkten Austausch geklärt. Alle Infos hierzu findet Ihr im Leitfaben „Modellfluggelände im DMFV„.
Musterflugordnungen können hier heruntergeladen werden:
Flugordnung bei Vorliegen einer behördlichen Aufstiegserlaubnis
Flugordnung ohne Vorliegen einer behördlichen Aufstiegserlaubnis
Die Ansprechpartner von DMFV-Vereinen nehmen die Ausweisung ihres Modellfluggeländes im Mitgliederportal vor.
Wissensdatenbank: Modellflug im DMFV
Schaubild „Modellflug im DMFV“
Diese Grafik dient als Übersicht.
Zum Ausdrucken und Mitnehmen kann das Schaubild hier als PDF heruntergeladen werden.
Leitfaden
Broschüre: einfach-sicher-fliegen
Modellflug im DMFV
- 27.04.2023
[UPDATE] Modellfliegen 2023 in Frankreich
Transponderfrei auf französischen Modellflugplätzen DMFV-Piloten haben jetzt gleich zwei Möglichkeiten, einfach und unkompliziert die lästige Pflicht zum Erwerb eines Transponders zu umgehen, den der französische Gesetzgeber eigentlich vorschreibt. Sowohl der FFAM (Fédération Française d'Aéromodélisme) als auch die Finesse+ bieten DMFV-Mitgliedern kostengünstige Gastmitgliedschaften in einem ihrer Clubs an, mit denen auf fast allen französischen Plätzen und ... - 06.03.2023
FFAM-Präsident zu Besuch in Bonn
Verbände vereinbaren Erleichterungen Zu einem persönlichen Austausch über die Situation im grenzübergreifenden Modellflugbetrieb zwischen Frankreich und Deutschland trafen sich am Freitag, dem 3. März 2023 die Spitzen der Verbände der Fédération Française Aéro Modélisme (FFAM) und des Deutschen Modellflieger Verbandes in der DMFV-Geschäftsstelle in Bonn. FFAM-Präsident Laurent Henry war eigens hierfür von Paris angereist. Ebenfalls ... - 31.01.2023
Modellflugbetrieb sichern? Für DMFV-Vereine kein Problem!
Vereinsgelände kostenlos ausweisen lassen. Die gemeldeten Ansprechpartner der DMFV-Mitgliedsvereine können ihr Modellfluggelände im Mitgliederportal einfach und unkompliziert ausweisen lassen und damit vor behördlichen Maßnahmen optimal schützen. Mehr als 700 unserer Vereine haben das bereits erledigt. Jedes ausgewiesene Gelände wird vom DMFV bescheinigt. Die Vereine erhalten außerdem ein wetterfestes Schild, das den Modellflugplatz als "Ausgewiesenes Modellfluggelände" ... - 05.01.2023
Ausweisung von Modellfluggeländen durch den DMFV
Vereinfachte Regeln auf ausgewiesenen Geländen. Neben den Modellflugplätzen mit Aufstiegserlaubnis kann der DMFV im Rahmen seiner Betriebsgenehmigung zusätzlich auch Modellfluggelände als solche ausweisen, die nicht über eine behördliche Aufstiegserlaubnis verfügen. Auf diesen ist der Modellflugbetrieb bis zu einem Gewicht von 12 kg MTOM möglich. Entgegen dem Modellflug “auf der grünen Wiese” gelten auf ausgewiesenen Modellfluggeländen ... - 23.11.2022
Kenntnisnachweis in englischer Sprache
Modellpiloten, die ihr Flugmodell im Rahmen der Betriebsgenehmigung des Deutschen Modellflieger Verbandes betreiben wollen, benötigen hierfür einen Kenntnisnachweis. Diese Regelung gilt grundsätzlich für alle DMFV-Mitglieder und Gastpiloten aus Modellflugverbänden der EASA-Mitgliedsstaaten inkl. Großbritannien, die höher als 120 Meter über Grund oder mit einem Flugmodell fliegen wollen, das schwerer als 2 Kilogramm ist ... egal ob ...