Spielzeug, Sportgerät und Highend-Flugsystem
Multicopter – umgangssprachlich auch als Drohnen bezeichnet – liegen voll im Trend. Ob als Racecopter bei Sportwettkämpfen, als Fotodrohne für Profis oder ambitionierte Amateure, oder als Transportmittel im gewerblichen Bereich.
So unterschiedlich ihre Einsatzmöglichkeiten, so unterschiedlich sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für deren Betrieb.
Während Drohnenbetrieb außerhalb eines Modellflugverbandes nach europäischem Recht reguliert wird, können Piloten, die ihre Drohne zu Sport- und Freizeitzwecken betreiben, dies im Rahmen der Betriebsgenehmigung des Deutschen Modellflieger Verbandes nach geltenden nationalen Gesetzen tun.
Hierdurch soll es Freizeitpiloten möglich sein, ihrem Hobby weiterhin wie gewohnt und ohne nennenswerte Einschränkungen nachgehen zu können.
DMFV-Kenntnisnachweis
- Zum Fliegen von Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm ist ein Kenntnisnachweis (ab 7 Jahre möglich) notwendig.
Diesen kannst du hier einfach und unkompliziert absolvieren:
EU-Sammelregistrierung
- Mitglieder des DMFV, die Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm betreiben, werden vom DMFV per Sammelregistrierung in die europäische Datenbank der Luftfahrtbundesamtes eingetragen.
- Die Registrierungsnummer muss auf jeder von einem registrierten Betreiber eingesetzten Drohne sichtbar angebracht werden.
- Eigentümer von zulassungspflichtigen Drohnen müssen diese direkt beim LBA registrieren lassen.
LBA-Kompetenznachweis
- Der Kompetenznachweis wird bereits ab einer Startmasse von 250 Gramm verpflichtend (bisher: ab einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm).
- In den Unterkategorien A1 und A3 der „offenen“ Kategorie besteht dieser aus einem theoretischen Online-Test auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA).
- Für den Drohnenbetrieb in der Unterkategorie A2 muss zusätzlich zum Kompetenznachweis vom Fernpiloten ein praktisches Selbststudium abgeschlossen und eine weitere Theorieprüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benannten Stelle bestanden werden.
Hier geht´s zum Kompetenznachweis des LBA:
https://lba-openuav.de/einstieg/
EU-Registrierung
- Die Betreiber von Drohnen der „offenen“ Kategorie ab 250 Gramm, von Drohnen der „offenen“ Kategorie unter 250 Gramm, wenn sie mit einer Kamera oder mit einem anderen Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgestattet sind, sofern es sich NICHT um ein Spielzeug gemäß Spielzeugrichtlinie handelt, und von Drohnen der „speziellen“ Kategorie müssen sich selbst registrieren.
- Die Registrierungsnummer muss auf jeder von einem registrierten Betreiber eingesetzten Drohne sichtbar angebracht werden.
- Eigentümer von zulassungspflichtigen Drohnen müssen diese ebenfalls registrieren lassen.
Hier geht´s zur EU-Registrierung:
https://uas-registration.lba-openuav.de/#/registration/uasOperator
Sowohl im EU-Rahmen, als auch für den Drohnenbetrieb im Verband besteht eine Versicherungspflicht. Erforderlich ist eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung. Die Versicherer unterscheiden zwischen privater und nicht-privater Nutzung der Drohne.
Geeigneten Versicherungsschutz für Gewerbetreibende und Freizeitpiloten erhältst du hier:
Drohnen, EU-Regulierung
- 11.03.2021
Bahn frei für die EU-Sammelregistrierung
Technische Hürden beim LBA offenbar beseitigt. Nachdem der DMFV in den vergangenen Wochen mehrfach nachgehakt hatte, hat das Luftfahrt-Bundesamt am 10. März mitgeteilt, dass die Schnittstelle zur Übertragung der Mitgliederdaten von DMFV und DAeC nun endgültig bis Ende März zur Verfügung stehen wird. Alle Modellflieger mit Wohnsitz in Deutschland, die zu diesem Zeitpunkt Mitglied des ... - 19.02.2021
Modellfliegen in der Kategorie „Offen“
Modellflieger, die Mitglied im DMFV sind, fliegen im Verbandsrahmen und damit nach seit Jahren bekannten Regeln. Doch was bedeutet es, wenn man in der Kategorie "Offen" und damit nicht im Verbandsrahmen fliegt. Wann bietet diese vielleicht Vorteile und was muss beachtet werden? Für EiligeBis 120 m über Grund (am Hang bis 10 kg: über Pilot) ... - 15.02.2021
EU verbietet Nitromethan-Treibstoffe
Betroffen sind Gemische mit einem Nitromethananteil von mehr als 16% Seit dem 1. Februar2021 ist die Abgabe von Treibstoffen mit einem Nitromethananteil von über 16% an Endverbraucher in Deutschland verboten. Restbestände müssen bis 31. Januar 2022 aufgebraucht werden. Dies geht aus der EU-Verordnung 2019/1148 aus dem Jahr 2019 hervor: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex%3A32019R1148&fbclid=IwAR2JwD9HYX1QBXHusW-PFFRjCR1g2DHFV9GvTpv02vSuyhB-i135bTc4Ook Es handelt sich hierbei um ... - 21.12.2020
EU-Registrierungspflicht vorübergehend ausgesetzt
LBA führt technische und administrative Gründe an Das Luftfahrtbundesamt (LBA) hat die eigentlich ab dem 31.12.2020 geltende Registrierungspflicht für alle Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen (wie Modellflugzeuge und Drohnen) für vier Monate ausgesetzt. Das bedeutet, dass auch ohne Registrierungsnummer weiterhin geflogen werden darf. Bis zum 30. April 2021 reicht das bislang übliche Schild am Modell mit ... - 08.12.2020
Kenntnisnachweis? Kompetenznachweis? EU-Fernpilotenlizenz?
Ab dem 31. Dezember 2020 gilt ein neues EU-Recht für den Betrieb aller unbemannten Flugsysteme (Drohnen, Modellflugzeuge, Racecopter…). Teil dieser neuen Regularien werden auch drei Typen von Bescheinigungen sein, mit denen die Piloten ihre Kenntnis über den Rechtsrahmen nachweisen, in dem sie ihr Fluggerät betreiben. Was ist zu beachten? Übergangsfristen für Betreiber von Flugmodellen ...
Modellflug Termine 2024/25
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Freundschaftsfliegen und Flugschau
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