EU verbietet Nitromethan-Treibstoffe

In am 15. Februar 2021

Betroffen sind Gemische mit einem Nitromethananteil von mehr als 16%

Seit dem 1. Februar2021 ist die Abgabe von Treibstoffen mit einem Nitromethananteil von über 16% an Endverbraucher in Deutschland verboten. Restbestände müssen bis 31. Januar 2022 aufgebraucht werden. Dies geht aus der EU-Verordnung 2019/1148 aus dem Jahr 2019 hervor: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex%3A32019R1148&fbclid=IwAR2JwD9HYX1QBXHusW-PFFRjCR1g2DHFV9GvTpv02vSuyhB-i135bTc4Ook

Es handelt sich hierbei um Kraftstoffgemische, die gerade für den RC-Helikopterbereich von essenzieller Bedeutung sind, da sie eine unmittelbare Auswirkung auf Leistung, Kühlung und damit auch auf Haltbarkeit haben.

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DMFV nimmt Gespräche mit DMC auf

Die Sparte Nitro-Helis hat zwar im direkten Vergleich geringere Marktanteile als die E-Varianten, ist aber immer noch aktuell und wird durch die bekannten Hersteller auch weiterhin mit neuen Modellen versorgt.

Auch den RC-Car Bereich trifft dieser Umstand, denn auch dort werden höhere Nitromethananteile benötigt. Der DMFV hat dies zum Anlass genommen, mit dem Deutschen Minicar Club e.V. (DMC) Gespräche auf höchster Ebene aufzunehmen, um gemeinsam zu eruieren, was auf politischen Ebenen noch zu erreichen ist. Zwischenzeitlich regt sich auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten der Unmut über die neue Verordnung. Das lässt hoffen, europaweit Ausnahmeregelungen für die Betreiber von Flugmodellen und RC-Cars zu erwirken.

Wir werden über den Fortgang der Dinge weiter berichten.