Spielzeug, Sportgerät und Highend-Flugsystem
Multicopter – umgangssprachlich auch als Drohnen bezeichnet – liegen voll im Trend. Ob als Racecopter bei Sportwettkämpfen, als Fotodrohne für Profis oder ambitionierte Amateure, oder als Transportmittel im gewerblichen Bereich.
So unterschiedlich ihre Einsatzmöglichkeiten, so unterschiedlich sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für deren Betrieb.
Während Drohnenbetrieb außerhalb eines Modellflugverbandes nach europäischem Recht reguliert wird, können Piloten, die ihre Drohne zu Sport- und Freizeitzwecken betreiben, dies im Rahmen der Betriebsgenehmigung des Deutschen Modellflieger Verbandes nach geltenden nationalen Gesetzen tun.
Hierdurch soll es Freizeitpiloten möglich sein, ihrem Hobby weiterhin wie gewohnt und ohne nennenswerte Einschränkungen nachgehen zu können.
DMFV-Kenntnisnachweis
- Zum Fliegen von Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm ist ein Kenntnisnachweis (ab 7 Jahre möglich) notwendig.
Diesen kannst du hier einfach und unkompliziert absolvieren:
EU-Sammelregistrierung
- Mitglieder des DMFV, die Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm betreiben, werden vom DMFV per Sammelregistrierung in die europäische Datenbank der Luftfahrtbundesamtes eingetragen.
- Die Registrierungsnummer muss auf jeder von einem registrierten Betreiber eingesetzten Drohne sichtbar angebracht werden.
- Eigentümer von zulassungspflichtigen Drohnen müssen diese direkt beim LBA registrieren lassen.
LBA-Kompetenznachweis
- Der Kompetenznachweis wird bereits ab einer Startmasse von 250 Gramm verpflichtend (bisher: ab einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm).
- In den Unterkategorien A1 und A3 der „offenen“ Kategorie besteht dieser aus einem theoretischen Online-Test auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA).
- Für den Drohnenbetrieb in der Unterkategorie A2 muss zusätzlich zum Kompetenznachweis vom Fernpiloten ein praktisches Selbststudium abgeschlossen und eine weitere Theorieprüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benannten Stelle bestanden werden.
Hier geht´s zum Kompetenznachweis des LBA:
https://lba-openuav.de/einstieg/
EU-Registrierung
- Die Betreiber von Drohnen der „offenen“ Kategorie ab 250 Gramm, von Drohnen der „offenen“ Kategorie unter 250 Gramm, wenn sie mit einer Kamera oder mit einem anderen Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgestattet sind, sofern es sich NICHT um ein Spielzeug gemäß Spielzeugrichtlinie handelt, und von Drohnen der „speziellen“ Kategorie müssen sich selbst registrieren.
- Die Registrierungsnummer muss auf jeder von einem registrierten Betreiber eingesetzten Drohne sichtbar angebracht werden.
- Eigentümer von zulassungspflichtigen Drohnen müssen diese ebenfalls registrieren lassen.
Hier geht´s zur EU-Registrierung:
https://uas-registration.lba-openuav.de/#/registration/uasOperator
Sowohl im EU-Rahmen, als auch für den Drohnenbetrieb im Verband besteht eine Versicherungspflicht. Erforderlich ist eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung. Die Versicherer unterscheiden zwischen privater und nicht-privater Nutzung der Drohne.
Geeigneten Versicherungsschutz für Gewerbetreibende und Freizeitpiloten erhältst du hier:
Drohnen, EU-Regulierung
- 29.08.2022
Ab sofort online: Neuer Kenntnisnachweis
Schulungsplattform des DMFV geht in Betrieb 27 Lerneinheiten, anschaulich in Videos erklärt, eine halbe Stunde Aufwand. Ab sofort kann der neue Kenntnisnachweis bei uns erworben werden. Damit können Verbandsmitglieder nun nach den Regeln der Luftverkehrsordnung in Verbindung mit den verbandsinternen Verfahren fliegen, die das Luftfahrt-Bundesamt dem DMFV durch Erteilung der Betriebsgenehmigung am 6. Juli 2022 ... - 11.07.2022
Leitfaden „Modellflugbetrieb im DMFV“
Einfach sicher fliegen. Das ist es, was Modellflieger wollen. In dieser Hinsicht war der 06. Juli 2022 ein historischer Tag für den Modellflugsport im Allgemeinen und den Deutschen Modellflieger Verband im Besonderen. Mit der Übergabe der Betriebserlaubnis an DMFV und MFSD sicherte das Luftfahrt-Bundesamt den Verbandsmitgliedern die Möglichkeit zu, in Deutschland auch in Zukunft abweichend ... - 28.01.2022
Das Finetuning mit dem LBA hat begonnen
Betriebsgenehmigung für den DMFV soll in Kürze erfolgen. Endlich nimmt die Erteilung der Betriebsgenehmigung für den DMFV und dessen Mitglieder durch das Luftfahrt-Bundesamt Fahrt auf. In einem 90-minütigen Videotermin am 7. Januar haben die beiden zuständigen LBA-Sachbearbeiter den DMFV-Antrag vom 10.09.2019 und dessen Ergänzung vom 03.08.2021 kommentiert. - 16.12.2021
Virtueller Gesprächstermin mit BMVI und LBA
LBA weist den Verbänden individuelle Ansprechpartner zu. Am 3. Dezember fand eine Videokonferenz zwischen Vertretern der Verbände DMFV und DAeC, sowie den zuständigen Mitarbeitern des BMVI (jetzt BMDV = Bundesministerium für Digitales und Verkehr) und des LBA statt. - 11.11.2021
Spitzengespräch auf der Messe in Friedrichshafen
Im Rahmen der Faszination Modellbau am Bodensee trafen sich am Samstag, dem 6. November, die Spitzen der Verbände DMFV, DAeC, ÖAeC (Österreich) und SMV (Schweiz) zu einem Informationsaustausch. Im Mittelpunkt der Gespräche standen die Jugendarbeit der Verbände, die Erfahrungen und die Auswirkungen des Coronajahres und der Stand der Betriebserlaubnisverfahren in den jeweiligen Ländern.