Ab sofort online: Neuer Kenntnisnachweis

Schulungsplattform des DMFV geht in Betrieb

27 Lerneinheiten, anschaulich in Videos erklärt, eine halbe Stunde Aufwand. Ab sofort kann der neue Kenntnisnachweis bei uns erworben werden. Damit können Verbandsmitglieder nun nach den Regeln der Luftverkehrsordnung in Verbindung mit den verbandsinternen Verfahren fliegen, die das Luftfahrt-Bundesamt dem DMFV durch Erteilung der Betriebsgenehmigung am 6. Juli 2022 genehmigt hat. Diese Verfahren sind Spiegel dessen, was Modellflieger im DMFV seit jeher verinnerlicht haben und praktizieren. Sie bieten kein kompliziertes Regelwerk, sondern größtmögliche Freiheit. Zu finden ist das Online-Tool unter www.kenntnisnachweis.de.

Die Luftverkehrsordnung (LuftVO) schreibt für Modellflieger, die ihr Flugmodell im privilegierten Rahmen eines Modellflugverbandes betreiben wollen, einen Kenntnisnachweis vor. Wer also sein Flugmodell in Flughöhen von mehr als 120 Metern über Grund oder mit mehr als 2 Kilogramm Abfluggewicht fliegen möchte, für den ist der Nachweis erforderlich. Und das gilt sowohl für das Fliegen auf als auch außerhalb von Modellfluggeländen.

Es dauert etwa eine halbe Stunde, um sich durch die wichtigsten Regeln und Vorschriften für den Betrieb eines Flugmodells zu klicken und – fast nebenbei – die Anforderungen für den DMFV-Kenntnisnachweis zu erfüllen. Man kann das Online-Verfahren zudem auch jederzeit unterbrechen und nach erneutem Login mit der nächsten, noch nicht erfolgreich abgeschlossenen Lerneinheit fortfahren. Nach Beantwortung der letzten Frage hat man die Möglichkeit, den Kenntnisnachweis als PDF-Dokument zu erwerben. Der Kenntnisnachweis ist fünf Jahre gültig und kostet gemäß behördlicher Gebührenordnung 26,75 Euro. Unmittelbar nach Zahlungseingang kann der Nachweis als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Ein anschließender Versand des Nachweises im praktischen Kreditkartenformat durch den DMFV erfolgt wie schon beim Vorgänger automatisch. Natürlich ohne jegliche Extrakosten.

Gemäß § 21f Abs. 2 Satz 2 LuftVO und Verbands-Betriebsgenehmigung kann der Deutsche Modellflieger Verband Kenntnisnachweise für Modellflugsportler ab sieben Jahren ausstellen. Bei minderjährigen Absolventen ist auf Verlangen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorzuweisen. Achtung: Wer noch einen alten Kenntnisnachweis besitzt, hat keinen Grund zur Eile. Die alten Nachweise behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Voraussetzung hierfür ist, dass der Inhaber eines solchen Kenntnisnachweises sich über die neuen Verbandsregeln infomiert hat. Alle wissenswerten Informationen sind unter https://www.dmfv.aero/rund-ums-fliegen/einfach-sicher-fliegen/ zu finden und in unserer Broschüre „einfach-sicher-fliegen“ nachzulesen.

Pilotenscheine für manntragende Luftfahrzeuge oder Kompetenznachweise des LBA haben im Rahmen des Modellflugbetriebs der Verbände keine Gültigkeit.

www.kenntnisnachweis.de

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