Spielzeug, Sportgerät und Highend-Flugsystem
Multicopter – umgangssprachlich auch als Drohnen bezeichnet – liegen voll im Trend. Ob als Racecopter bei Sportwettkämpfen, als Fotodrohne für Profis oder ambitionierte Amateure, oder als Transportmittel im gewerblichen Bereich.
So unterschiedlich ihre Einsatzmöglichkeiten, so unterschiedlich sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für deren Betrieb.
Während Drohnenbetrieb außerhalb eines Modellflugverbandes nach europäischem Recht reguliert wird, können Piloten, die ihre Drohne zu Sport- und Freizeitzwecken betreiben, dies im Rahmen der Betriebsgenehmigung des Deutschen Modellflieger Verbandes nach geltenden nationalen Gesetzen tun.
Hierdurch soll es Freizeitpiloten möglich sein, ihrem Hobby weiterhin wie gewohnt und ohne nennenswerte Einschränkungen nachgehen zu können.
DMFV-Kenntnisnachweis
- Zum Fliegen von Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm ist ein Kenntnisnachweis (ab 7 Jahre möglich) notwendig.
Diesen kannst du hier einfach und unkompliziert absolvieren:
EU-Sammelregistrierung
- Mitglieder des DMFV, die Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm betreiben, werden vom DMFV per Sammelregistrierung in die europäische Datenbank der Luftfahrtbundesamtes eingetragen.
- Die Registrierungsnummer muss auf jeder von einem registrierten Betreiber eingesetzten Drohne sichtbar angebracht werden.
- Eigentümer von zulassungspflichtigen Drohnen müssen diese direkt beim LBA registrieren lassen.
LBA-Kompetenznachweis
- Der Kompetenznachweis wird bereits ab einer Startmasse von 250 Gramm verpflichtend (bisher: ab einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm).
- In den Unterkategorien A1 und A3 der „offenen“ Kategorie besteht dieser aus einem theoretischen Online-Test auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA).
- Für den Drohnenbetrieb in der Unterkategorie A2 muss zusätzlich zum Kompetenznachweis vom Fernpiloten ein praktisches Selbststudium abgeschlossen und eine weitere Theorieprüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benannten Stelle bestanden werden.
Hier geht´s zum Kompetenznachweis des LBA:
https://lba-openuav.de/einstieg/
EU-Registrierung
- Die Betreiber von Drohnen der „offenen“ Kategorie ab 250 Gramm, von Drohnen der „offenen“ Kategorie unter 250 Gramm, wenn sie mit einer Kamera oder mit einem anderen Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgestattet sind, sofern es sich NICHT um ein Spielzeug gemäß Spielzeugrichtlinie handelt, und von Drohnen der „speziellen“ Kategorie müssen sich selbst registrieren.
- Die Registrierungsnummer muss auf jeder von einem registrierten Betreiber eingesetzten Drohne sichtbar angebracht werden.
- Eigentümer von zulassungspflichtigen Drohnen müssen diese ebenfalls registrieren lassen.
Hier geht´s zur EU-Registrierung:
https://uas-registration.lba-openuav.de/#/registration/uasOperator
Sowohl im EU-Rahmen, als auch für den Drohnenbetrieb im Verband besteht eine Versicherungspflicht. Erforderlich ist eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung. Die Versicherer unterscheiden zwischen privater und nicht-privater Nutzung der Drohne.
Geeigneten Versicherungsschutz für Gewerbetreibende und Freizeitpiloten erhältst du hier:
Drohnen, EU-Regulierung
- 16.05.2023
Namhafte Unterstützung in internationalen Angelegenheiten
Achim Friedl als Beauftragter berufen. In seiner Sitzung vom 6. Mai hat das DMFV-Präsidium Herrn Achim Friedl als „Beauftragten für Internationales im DMFV“ berufen. Achim Friedl unterstützt in dieser Position Gerhard Wöbbeking, der auf eigenen Wunsch etwas kürzer treten und sich mit anderen Modellflugthemen – unter anderem mit einem „Archiv des Modellflugs“ – beschäftigen möchte. ... - 14.11.2022
KiKA Award 2022: Schüler entwickelt Drohne für medizinische Lieferungen
Mit „Droneso.me!“ entwickelte Alexander ein Liefersystem auf Basis eines autonomen Quadrocopters. Die grundlegende Idee kam dabei von einer Ärztin aus seinem Bekanntenkreis, die immer wieder Schwierigkeiten aufgrund der langen Wartezeiten bei Proben-Kurieren hatte. Diese Engpässe möchte Alexander beheben und die Lieferungen durch den Einsatz von autonomen Drohnen kostengünstig optimieren. Der motivierte Schüler erarbeitete die theoretische ... - 12.09.2022
Betriebserlaubnisse (Aufstiegserlaubnisse) für Modellfluggelände bestehen fort
In unseren letzten Veröffentlichungen konnten wir von der Betriebsgenehmigung des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) für den DMFV berichten und die Konsequenzen für die Modellflieger erläutern. Nach der langen Zeit der Unsicherheit konnte der DMFV sein Ziel erreichen, den Bestand zu wahren und die bewährten Verfahren und Abläufe zu erhalten. Auch wenn die Betriebserlaubnispflicht (Aufstiegserlaubnispflicht) für Flugmodelle von ... - 29.08.2022
Ab sofort online: Neuer Kenntnisnachweis
Schulungsplattform des DMFV geht in Betrieb 27 Lerneinheiten, anschaulich in Videos erklärt, eine halbe Stunde Aufwand. Ab sofort kann der neue Kenntnisnachweis bei uns erworben werden. Damit können Verbandsmitglieder nun nach den Regeln der Luftverkehrsordnung in Verbindung mit den verbandsinternen Verfahren fliegen, die das Luftfahrt-Bundesamt dem DMFV durch Erteilung der Betriebsgenehmigung am 6. Juli 2022 ... - 11.07.2022
Leitfaden „Modellflugbetrieb im DMFV“
Einfach sicher fliegen. Das ist es, was Modellflieger wollen. In dieser Hinsicht war der 06. Juli 2022 ein historischer Tag für den Modellflugsport im Allgemeinen und den Deutschen Modellflieger Verband im Besonderen. Mit der Übergabe der Betriebserlaubnis an DMFV und MFSD sicherte das Luftfahrt-Bundesamt den Verbandsmitgliedern die Möglichkeit zu, in Deutschland auch in Zukunft abweichend ...