Einschätzung zum Referentenentwurf des BMVI

Der Teufel steckt im Detail

Licht und Schatten im Referentenentwurf des BMVI

Kurz vor Weihnachten übermittelte das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Referentenentwurf für eine neue, den europäischen Vorgaben für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge anzupassende Luftverkehrsgesetzgebung an den DMFV und andere beteiligte Verbände. So weit, so normal. Alles andere als gewöhnlich war hingegen die extrem kurze Fristsetzung bis zum 05.01.2021, um eine kommentierende Stellungnahme einzureichen. Und auch inhaltlich hinterlassen die Vorschläge des Ministeriums noch etliche Fragezeichen.

Was ist gut?

  • Mit den §§ 21f und 21g wird der Modellflug im Rahmen der Verbände gegenüber den Betreibern unbemannter Luftfahrzeuge außerhalb eines Modellflugverbandes deutlich privilegiert. Modellflieger können hierdurch – abweichend von den Anforderungen der EU-Drohnenverordnung – nach nationalem Recht und unter Einhaltung der Regeln ihres Verbandes ihr Hobby wie bisher weiterbetreiben.
  • Die Zuständigkeit für die Zulassung von Modellfluggeländen verbleibt bei der jeweiligen Landesluftfahrtbehörde. Dadurch ist gewährleistet, dass bewährte Verfahrensweisen zwischen den Ämtern, dem Naturschutz, den Vereinen und dem Verband auch künftig akzeptiert werden und Anwendung finden.
  • Der Kenntnisnachweis als einfache Grundlage für das Fliegen von Flugmodellen über 2kg bleibt in der bisherigen Form weiterhin bestehen. Das Absolvieren eines Kompetenznachweises des LBA ist für den Flugbetrieb innerhalb des DMFV nicht erforderlich.
  • Durch die EU-Registrierung, die der DMFV für seine Mitglieder als Sammelregistrierung durchführt, entfällt die bisherige Kennzeichnungspflicht mit Namen und Adresse auf einem feuerfesten Schild. Für die Anbringung der Registriernummer am oder im Flugmodell gibt es keine besonderen Vorgaben.
  • Die Gewichtsbegrenzung für den erlaubnisfreien Betrieb von Flugmodellen wurde auf 12 kg MTOM angehoben. Dies ermöglicht den Mitgliedern des DMFV, auch etwas schwerere Modelle außerhalb von zugelassenen Modellfluggeländen zu fliegen.

Was ist schlecht?

  • Bereiche, in oder über die bisher mit Erlaubnis geflogen werden durfte, werden nun in sogenannten „geografischen Gebieten“ zusammengefasst. Dies betrifft gleichermaßen Flugplätze, Bundeswehreinsatzorte, staatliche Einrichtungen, Kontrollzonen, aber auch Wohngrundstücke und Naturschutzgebiete. In diesen Bereichen soll künftig ein Flugverbot für unbemannte Luftfahrzeuge und Flugmodelle bestehen. So soll zum Beispiel explizit der Überflug von Vogelschutzgebieten für den Sport- und Freizeitbereich auch in einer Höhe von über 120 Meter verboten werden.
  • Im Gegenzug für das Zugeständnis, dass Modellflug im Rahmen eigener Regeln der Verbände durchgeführt werden kann, will das BMVI die Verbände zu umfangreichen Kontroll- und Meldemaßnahmen verpflichten. Das bedeutet, dass die Verbände auch vor Ort die Einhaltung der Auflagen der Betriebserlaubnis überprüfen müssen und Verstöße dagegen unmittelbar an die Luftfahrtbehörden zu melden haben.

Insbesondere im letzten Punkt ist der Referentenentwurf nur schwer mit der satzungsgemäßen Aufgabe des DMFV zu vereinbaren, Interessenvertretung seiner Mitglieder zu sein. Aus Sicht der DMFV-Verantwortlichen widerspricht der Referentenentwurf diesbezüglich auch der EU-Durchführungsverordnung. Diese misst zwar dem sicheren Betrieb von Modellflug im Verbandsrahmen eine wichtige Bedeutung zu, ermöglicht dies jedoch – im Gegensatz zum Bundesverkehrsministerium – auch auf anderem Wege als der Diskreditierung einzelner Mitglieder oder Mitgliedsvereine gegenüber den Luftfahrtbehörden.

Der DMFV setzt in diesem Zusammenhang auf die Einhaltung nationaler Gesetze und den Aufbau eines freiwilligen und anonymen Safety-Management-Systems, das punktgenaue Hinweise darüber liefern wird, wie Modellflug auch weiterhin sicher betrieben werden kann, ohne jeden Handgriff zu regulieren und die Freiheit der Modellflieger unangemessen zu beeinträchtigen.

Zwischenzeitlich sieht sich das BMVI auch mit vielen weiteren Kommentierungen und harscher Kritik von betroffenen Verbänden anderer Interessengruppen konfrontiert, die schonungslos die handwerklichen und inhaltlichen Schwächen des Referentenentwurfes aufdecken. Bleibt abzuwarten, in welchem Umfang das Ministerium bereit ist, sein Artikelgesetz den berechtigten Einwänden anzupassen.

Das finale Papier wird voraussichtlich im Februar im Bundeskabinett besprochen. Im Sommer 2021 soll es durch Zustimmung von Bundestag und Bundesrat Gesetzeskraft erhalten. Der DMFV steht Gewehr bei Fuß, die Interessen seiner Mitglieder auch auf politischem Wege einzufordern.