Modellflug in Frankreich für Gastpiloten aus Deutschland [Stand 03/2026]

Allgemeines/Rechtslage

In Frankreich gelten die Regelungen der Europäischen Unio für unbemannte Luftfahrzeugsysteme, zu denen auch Modellflugzeuge gehören. Modellflug ist überall im Land möglich:

  • auf der „grünen Wiese“ nach den Bestimmungen der „offenen“ Betriebskategorie, Unterkategorie 3 (UAS.OPEN.040 der Durchführungs-verordnung (EU) 2019/947),
  • auf ausgewiesenen Modellfluggeländen grundsätzlich nach der von der Luftfahrtbehörde (Direction de la sécurité de l’aviation civile – DSAC) den Modellflugverbänden und -vereinen erteilten Betriebsgenehmigung nach Artikel 16 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947.

Zusätzlich gelten in Frankreich zahlreiche nationale Anforderungen und Auflagen, die auch von ausländischen Fernpiloten zu erfüllen sind. Dazu gehören u.a. die Verpflichtung Flugmodelle mit einer Abflugmasse von ≥ 800 g zu registrieren und sie während des Fluges mittels Transponder elektronisch sichtbar zu machen. Die Inanspruchnahme erweiterter Flugregime im Rahmen einer Betriebsgenehmigung sowie der Entfall der Transponderpflicht sind für ausländische Fernpiloten nur möglich, wenn sie Mitglied eines französischen Modellflugvereins sind, der in einem französischen Modellflugverband organisiert ist. Die nationalen Regelungen stellen „Gastpiloten“ daher vor zusätzliche Herausforderungen.

L 27309040 Flagge Frankreich

Flugbetrieb auf der „grünen Wiese“

Der Modellflug ist auf der „grünen Wiese“ überall – ausgenommen geografische Gebiete und weitere Beschränkungsgebiete – ausschließlich in der „offenen“ Betriebskategorie (EU) zulässig. Nationale Anforderungen (FR) sind zu erfüllen.

  • Bedingungen für den Flug in der „offenen“ Kategorie (EU)
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  • Registrierung als UAS-Betreiber (EU)

Der Flugmodellpilot muss in seinem Heimatland als UAS-Betreiber/UAS-Fernpilot registriert sein (Datenbank beim LBA). Eine zusätzliche Registrierung als UAS-Betreiber/Fernpilot in Frankreich ist nicht erforderlich und rechtlich auch nicht zulässig. Die „DExyz123“ Registriernummer ist am Flugmodell anzubringen (als Buchstaben-Ziffern-Folge, die ohne weitere Hilfsmittel lesbar ist, oder als QR-Code).

 

  • Kenntnisse und Mindestalter (EU)

Der Flugmodellpilot muss über einen gültigen „Nachweis über den Abschluss eines Online-Lehrgangs A1/A3“ verfügen. Der Nachweis ist mitzuführen und bei Kontrollen vorzuzeigen. Das Mindestalter ist 14 Jahre.

 

  • Registrierung des Flugmodells (FR)

Die französischen Regeln unterteilen Flugmodelle in die Kategorien A und B. In der „offenen“ Betriebskategorie dürfen ausschließlich Flugmodelle der Kategorie A betrieben werden. Das sind Flugmodelle, mit einer Masse von weniger als 25 kg, nicht motorisiert oder mit einer einzigen Antriebsart und unter Einhaltung folgender Grenzen:

  • Verbrennungsmotor(en): Gesamthubraum≤ 250 cm³,
  • Elektromotor(en): Gesamtleistung≤ 15 kW,
  • Turboprop(e): Gesamtleistung≤ 15 kW,
  • Strahlturbine(n): Gesamtschub ≤ 30 daN.

Anmerkung: Alle anderen Flugmodelle fallen in die Kategorie B und dürfen nur nach Erhalt einer von der DGAC erteilten Genehmigung bzw. ab 150 kg einer Zulassung eingesetzt werden.

Jedes eingesetzte Flugmodell mit einer Abflugmasse von 800 g oder mehr muss über die App „AlphaTango“ in der französischen Datenbank registriert werden (kostenfrei). „Alpha Tango“ ist das offizielle Online-Portal für Nutzer von ferngesteuerten Luftfahrzeugen und wird von der DGAC betrieben. Die App ist erreichbar unter: https://alphatango.aviation-civile.gouv.fr/

Der Eigentümer des Luftfahrzeugs muss hierzu ein Konto im Portal „AlphaTango“ erstellen und das Luftfahrzeug nach der Anweisung https://salledelecture-ext.aviation-civile.gouv.fr/externe/Internet2/AlphaTango/Enregistrer_aeronef.pdf registrieren. Die Registrierung hat eine Geltungsdauer von 5 Jahren und muss mit Ablauf dieser Zeit ggf. erneuert werden.

Die französische Flugmodell-Registriernummer (UAS-FR-25xxxx) ist zusätzlich zur deutschen Fernpiloten-Registriernummer außen am Flugmodell so anzubringen, dass sie aus einer Entfernung von 30 cm gut lesbar ist. Die französische Registrierbescheinigung ist während des Betriebs mitzuführen.

Anmerkung: Für Flugmodelle mit einer Abflugmasse von weniger als 800 g gilt die Verpflichtung nicht.

 

  • Transponder (FR)

Jedes eingesetzte Flugmodell mit einer Abflugmasse von 800 g oder mehr muss über eine elektronische Kennzeichnung verfügen. Es besteht die Pflicht einen Transponder („Balise de signalement“) an Bord zu haben und zu betreiben. Dieser sendet während des gesamten Fluges die Luftfahrzeugkennung, die Position, den Startpunkt, die Geschwindigkeit über Grund und die geflogene Route des Flugmodells aus. Die elektronische Kennzeichnung ist eine nationale Sicherheitsmaßnahme, die den Sicherheits- und Ordnungsbehörden ermöglichen soll festzustellen, ob es sich um einen zulässigen Flugbetrieb handelt. Verstöße gegen die Transponderbenutzungspflicht stellen eine Straftat dar.

Die sogenannte „Balise“ kann erworben werden, z.B. https://www.ardisoft.com  (aber sie sind oft ausverkauft und kommen schleppend nach). Der Hersteller des Transponders programmiert diesen und vergibt eine Kennnummer, mit der der Nutzer über seinen Account in „AlphaTango“ das Flugmodell mit dem Transponder verknüpfen muss. Die gesamte Installation ist vergleichsweise aufwendig, insbesondere wenn keine erfahrene Person bei der Einrichtung helfen kann.

Prinzipiell ist es möglich einen Transponder für mehrere Flugmodelle zu nutzen. Dafür müssen jedoch drei Voraussetzungen erfüllt sein: Die Flugmodelle

  • sind alle auf denselben Fernpiloten registriert,
  • fallen in denselben Gewichtsbereich (0,8 – 2 kg, 2 – 4 kg, 4 – 25 kg, >25 kg)
  • gehören derselben „Gruppe“ an (Gruppe 1: Freiflugmodell, Fesselflugzeug; Gruppe 2: Segelflugzeug nicht motorisiert, Gleit- oder Fallschirm; Gruppe 3: Hubschrauber, Tragschrauber, Multicopter, Gruppe 4: Flugzeuge und motorisierte Segelflugzeuge

Die Transponderpflicht ist nur an bestimmten Modellfluggeländen aufgehoben (siehe 3.1).

 

  • Versicherung (EU, FR)

Es wird eine Haftpflichtversicherung gebraucht, die europaweit und auch außerhalb von Modellfluggeländen gilt und Flugmodelle mindestens bis 25 kg umfasst (beim DMFV „Komfort“, „Premium“ und „Premium Gold“). Der Versicherungsnachweis ist mitzuführen.

 

  • Geografische Gebiete (FR)

In Frankreich gibt es eine große Anzahl teilweise großflächiger geografischer Gebiete, z.B. in der Nähe von Flugplätzen und Hubschrauberlandeplätzen, über Ortschaften, Naturschutzgebieten, Naturparks und militärischen Anlagen. Darüber hinaus existieren spezielle Gebiete sowie für den Schutz militärischer Tiefflüge.

Diese geografischen Gebiete können über folgende Karte eingesehen werden:

https://www.geoportail.gouv.fr/donnees/restrictions-uas-categorie-ouverte-et-aeromodelisme Auf der Karte sind die Gebiete farblich gekennzeichnet. In allen Bereichen ohne farbliche Markierung ist der Flugbetrieb oberhalb von 120 m über Grund (GND) untersagt. Die Farben bedeuten:

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Wenn man auf der Karte den gewünschten Flugort anklickt, werden die dort geltenden Beschränkungen angezeigt. Genehmigungen zum Abweichen werden für den Betrieb von Flugmodellen nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erteilt. Die maximale Höhenbegrenzung auf 120 m GND wird nur an ausgewiesenen Modellfluggeländen durchbrochen (siehe 3.1).

Der Hangflug in den Vogesen wird durch ein nahezu flächendeckendes geografisches Gebiet, das die Flughöhe auf 50 m über Grund begrenzt, deutlich erschwert bzw. teilweise unmöglich gemacht.

 

Flugbetrieb auf Modellfluggeländen im Rahmen einer Betriebsgenehmigung

In Frankreich gibt es derzeit 1.188 ausgewiesene Modellflugplätze bzw. -gelände, die im französischen Luftfahrthandbuch (AIP France ENR 5.5, Identifikations-nummern 8000 bis 9975) veröffentlicht sind.

https://www.sia.aviation-civile.gouv.fr/media/dvd/eAIP_19_FEB_2026/FRANCE/
AIRAC-2026-02-19/html/index-fr-FR.html

Diese Modellflugplätze und -gelände sind auch auf der folgenden Karte einsehbar:

https://umap.openstreetmap.fr/fr/map/ffamcarteaip_488795#6/48.618385/0.505371

Auf diesen Modellfluggeländen wird im Rahmen der Betriebsgenehmigungen geflogen, die von der Luftfahrtbehörde entweder den Modellflugverbänden Fédération Française d’AéroModélisme (FFAM) und Finesse Plus (FINESSE) oder einzelnen Vereinen erteilt wurden. Ein Betrieb in der „offenen“ Kategorie ist an den betreffenden Modellfluggeländen nicht vorgesehen.

  • Bedingungen

Flüge im Rahmen von Artikel-16-Betriebsgenehmigungen sind grundsätzlich nur Mitgliedern eines französischen Vereins gestattet, der einem der Verbände FFAM oder FINESSE+ angeschlossen ist. Französische Modellflugpiloten müssen sich selbst sowie ihr Flugmodell über „Alpha Tango“ registriert haben und im Besitz des französischen Kenntnisnachweises für Flugmodelle sein.

Im Rahmen dieser Betriebsgenehmigungen darf auch außerhalb der Grenzen der „offenen“ Kategorie geflogen werden, beispielsweise in Höhen von bis zu 600 m über Grund. Die konkreten Bestimmungen sind jedoch für jeden Verein bzw. jedes Modellfluggelände individuell festgelegt.

Auf der oben genannten Kartehttps://umap.openstreetmap.fr/fr/map/
ffamcarteaip_488795#6/48.618385/0.505371
lassen sich durch Anklicken eines Modellfluggeländes unter anderem die zulässige Flughöhe, der Name des Vereins sowie eine mögliche Transponderpflicht („Balise“) einsehen.

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Der Flugbetrieb auf Modellfluggeländen ohne Transponderpflicht gestaltet sich entsprechend unkomplizierter. Können davon auch Gastpiloten profitieren?

  • Gastflugfernpiloten aus EU-Staaten

Gastpiloten auf Modellfluggeländen in Frankreich melden sich – sofern das Gelände einem Verein zugeordnet ist – beim zuständigen Modellflugverein an. Mit Zustimmung des „Hausherrn“ dürfen sie nach den Regeln der Artikel-16-Betriebsgenehmigung fliegen. Dabei können sie unter Umständen auch von der Verpflichtung befreit sein, einen Transponder („Balise“) für Flugmodelle mit einer Abflugmasse von 800 g oder mehr zu verwenden.

Deutsche Gastpiloten müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mitgliedschaft in einem nationalen Modellflugverband ihres Heimatlandes, vorzugsweise im DMFV,
  • Registrierung als UAS-Fernpilot in Deutschland sowie Anbringung der DEU-Registriernummer am Flugmodell,
  • Mindestalter: 14 Jahre
  • Besitz eines Nachweises über die Online-Schulung A1/A3 (empfohlen)
  • Vorhandensein einer europaweit gültigen Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung,
  • Einrichtung eines Accounts bei „Alpha Tango“ sowie Registrierung des Flugmodells in der entsprechenden Datenbank; die französische Registriernummer (FR) muss zusätzlich zur DEU-Nummer sichtbar am Modell angebracht sein,
  • Kenntnis und Einhaltung der jeweils geltenden Regeln des Vereins und des Modellfluggeländes,
  • Nutzung eines Transponders („Balise“), sofern dies für das jeweilige Gelände vorgeschrieben ist (keine Befreiung von der Transponderpflicht),
  • Mitgliedschaft in einem französischen Verband (FFAM oder FINESSE+) und
  • Erwerb des französischen Kenntnisnachweises für den Flugmodellbetrieb.

Die beiden zuletzt genannten Anforderungen können wie folgt erfüllt werden:

Mitgliedschaft in einem französischen Verband

Der DMFV hat mit FFAM und FINESSE+ bilaterale Vereinbarungen getroffen. Dadurch können deutsche Modellflugpiloten unkompliziert und gegen einen geringen Beitrag eine Jahresmitgliedschaft bei einem der beiden Verbände erhalten.

FFAM: Für DMFV-Mitglieder wird eine auf ein Jahr befristete Mitgliedschaft im FFAM – AERO-CLUB de BRUMATH zum Preis von derzeit 15,00 Euro angeboten. Das Antragsformular mit Anleitung ist hier verfügbar: https://www.dmfv.aero/wp-content/uploads/2023/05/Passeport-version-Allemande_VRH.-02.pdf

Der ausgefüllte Antrag ist zusammen mit einer Kopie des DMFV-Mitgliedausweises an die auf dem Formular angegebene E-Mail-Adresse zu senden und der Jahresbeitrag zu überweisen. Der französische Verband bestätigt danach die Mitgliedschaft.

FINESSE: Für Mitglieder des DMFV wird eine auf ein Jahr befristete aktive Euro-Mitgliedschaft zum aktuellen Preis von 15,00 Euro angeboten. Das Antrags-formular kann auf der Webseite von Finesse+ aufgerufen und direkt online ausgefüllt werden: https://www.finesseplus.org/produit/adhesion-finesse-et-euro-membre/

In der blauen Kopfleiste kann die Sprache auf „deutsch“ eingestellt werden. Nach Eingabe aller Daten bitte „In den Warenkorb“ anklicken. Dann den Warenkorb aufrufen und nach Überprüfung der Daten kann die Bestellung bestätigt werden. Eine Kopie des DMFV-Mitgliedausweises und der Bescheinigung des französischen Kenntnisnachweises (Training und Prüfung Auf „Alpha Tango“) sind per E-Mail an association@finesseplus.fr zu übersenden. Von Finesse+ erhält

man danach weitere Anweisungen.

Französischer Kenntnisnachweis

Auch für Gastpiloten ist der Besitz des französischen Kenntnisnachweises zwingend erforderlich, um nach den Bestimmungen der Betriebsgenehmigung auf ausgewiesenen Modellfluggeländen fliegen zu dürfen.

Dieser Kenntnisnachweis kann über das Portal „Alpha Tango“ erworben werden. Voraussetzung hierfür ist eine vorherige Registrierung auf „Alpha Tango“. Für das Training und die Prüfung meldet man sich bitte über folgenden Link an:
https://formation-telepilote.aviation-civile.gouv.fr/de/users/sign_in

Nach dem Login im Bereich „Mein Katalog“ wählen: Inscription aux formations → LOISIR Formation télépilote association d’aéromodélisme → „Zur Ausbildung gehen“. Im Rahmen der Ausbildung sind sechs Trainingsmodule zu absolvieren. Der anschließende Online-Test besteht aus 20 Multiple-Choice-Fragen. Zum Bestehen und Erhalt des Zertifikats sind mindestens 18 richtige Antworten erforderlich. Die Anzahl der Prüfungsversuche ist nicht begrenzt.

Viel Erfolg!

 

Hangflug

Die französischen Alpen und Mittelgebirge bieten zahlreiche Plätze für den Hang-segelflug an. Auf der Webseite von FINESSE+ werden die Hangflugmöglichkeiten angezeigt https://www.finesseplus.org/rc-slopes/ (je suis d‘accord anklicken)

Durch Klick auf ein Gelände erhält man weitere Informationen. Sehr wichtig ist:

  • Das Gelände ist im AIP eingetragen. Dann darf ausschließlich nach den Regeln der Artikel-16-Betriebsgenehmigung geflogen werden, oder
  • Das Gelände ist nicht im AIP eingetragen. Es muss nach den Regeln der „offenen“ EU-Betriebskategorie geflogen werden.

 

Achim Friedl (DMFV-Beauftragter Internationales)

Stand: 18.03.2026