Spielzeug, Sportgerät und Highend-Flugsystem
Multicopter – umgangssprachlich auch als Drohnen bezeichnet – liegen voll im Trend. Ob als Racecopter bei Sportwettkämpfen, als Fotodrohne für Profis oder ambitionierte Amateure, oder als Transportmittel im gewerblichen Bereich.
So unterschiedlich ihre Einsatzmöglichkeiten, so unterschiedlich sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für deren Betrieb.
Während Drohnenbetrieb außerhalb eines Modellflugverbandes nach europäischem Recht reguliert wird, können Piloten, die ihre Drohne zu Sport- und Freizeitzwecken betreiben, dies im Rahmen der Betriebsgenehmigung des Deutschen Modellflieger Verbandes nach geltenden nationalen Gesetzen tun.
Hierdurch soll es Freizeitpiloten möglich sein, ihrem Hobby weiterhin wie gewohnt und ohne nennenswerte Einschränkungen nachgehen zu können.
DMFV-Kenntnisnachweis
- Zum Fliegen von Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm ist ein Kenntnisnachweis (ab 7 Jahre möglich) notwendig.
Diesen kannst du hier einfach und unkompliziert absolvieren:
EU-Sammelregistrierung
- Mitglieder des DMFV, die Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm betreiben, werden vom DMFV per Sammelregistrierung in die europäische Datenbank der Luftfahrtbundesamtes eingetragen.
- Die Registrierungsnummer muss auf jeder von einem registrierten Betreiber eingesetzten Drohne sichtbar angebracht werden.
- Eigentümer von zulassungspflichtigen Drohnen müssen diese direkt beim LBA registrieren lassen.
LBA-Kompetenznachweis
- Der Kompetenznachweis wird bereits ab einer Startmasse von 250 Gramm verpflichtend (bisher: ab einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm).
- In den Unterkategorien A1 und A3 der „offenen“ Kategorie besteht dieser aus einem theoretischen Online-Test auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA).
- Für den Drohnenbetrieb in der Unterkategorie A2 muss zusätzlich zum Kompetenznachweis vom Fernpiloten ein praktisches Selbststudium abgeschlossen und eine weitere Theorieprüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benannten Stelle bestanden werden.
Hier geht´s zum Kompetenznachweis des LBA:
https://lba-openuav.de/einstieg/
EU-Registrierung
- Die Betreiber von Drohnen der „offenen“ Kategorie ab 250 Gramm, von Drohnen der „offenen“ Kategorie unter 250 Gramm, wenn sie mit einer Kamera oder mit einem anderen Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgestattet sind, sofern es sich NICHT um ein Spielzeug gemäß Spielzeugrichtlinie handelt, und von Drohnen der „speziellen“ Kategorie müssen sich selbst registrieren.
- Die Registrierungsnummer muss auf jeder von einem registrierten Betreiber eingesetzten Drohne sichtbar angebracht werden.
- Eigentümer von zulassungspflichtigen Drohnen müssen diese ebenfalls registrieren lassen.
Hier geht´s zur EU-Registrierung:
https://uas-registration.lba-openuav.de/#/registration/uasOperator
Sowohl im EU-Rahmen, als auch für den Drohnenbetrieb im Verband besteht eine Versicherungspflicht. Erforderlich ist eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung. Die Versicherer unterscheiden zwischen privater und nicht-privater Nutzung der Drohne.
Geeigneten Versicherungsschutz für Gewerbetreibende und Freizeitpiloten erhältst du hier:
Drohnen, EU-Regulierung
- 04.09.2020
Fachverbände diskutieren EU-Registrierung mit dem LBA
Für Dienstag, 1. September, hatten Vertreter der beiden Fachverbände DMFV und DAeC einen gemeinsamen Termin mit dem, für die EU-Registrierung verantwortlichen Mitarbeiter der Stabsstelle „Übergreifende nationale und internationale Aufgaben“ Carsten Konzock und dessen Kollegen Sonja Domke und Christopher Klann im Luftfahrt-Bundesamt vereinbart. Ziel des Gespräches war seitens der Verbände, die Behörde für die Ängste und ... - 29.07.2020
EU-Registrierungspflicht – en bloc oder individuell
Gemäß Artikel 14 der DVO EU 2019/947 müssen sich alle Betreiber von unbemannten Flugsystemen – also auch von Flugmodellen – ab dem 1. Juli 2020 (Corona-bedingt verschoben auf den 1. Januar 2021) in einer europäischen Datenbank registrieren. Ohne Registrierung ist der Betrieb des Fluggerätes legal nicht mehr möglich (weder auf einem Modellflugplatz noch außerhalb). Die ... - 24.06.2020
Modellflug und deutsche Rechtskultur
Modellflug und deutsche Rechtskultur Ein Kommentar von Gerhard Wöbbeking Die EU-Kommission hatte es gut gemeint. Nach einheitlichen Regulierungen für den bemannten Luftverkehr brauchte auch der unbemannte eine gemeinsame europäische Basis. Drohnen unter 150 kg entwickelten sich zu einem bedeutenden ökonomischen Faktor und ihr Betrieb drohte völlig unübersichtlich zu werden. Eine rechtliche Basis sollte die ... - 29.05.2020
Die Zukunft des Modellflugs im europäischen Rechtsrahmen
Die Zukunft des Modellflugs im europäischen Rechtsrahmen 11 Fragen an Rechtsanwalt Carl Sonnenschein Fragt man sich, welchen Weg der Modellflug in den kommenden Jahren einschlagen wird, kommt man an den Regelungen nicht vorbei, die die EU-Kommission für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (UAV) verabschiedet hat. Klar, diese Vorschriften sind von ihrem Ursprung her nicht für die ... - 08.04.2020
EU verschiebt Drohnenregulierung
Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich zahlreiche Mitgliedstaaten gegenüber der Europäischen Kommission dafür ausgesprochen, bei Durchführungsrechtsakten, die bereits in Kraft getreten sind und in den nächsten sechs Monaten Geltung erlangen, den Zeitpunkt des Geltungsbeginns zu verschieben. Das geht aus einem Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur an die Länder und Mitglieder des UAV-Beirates hervor. ...
Modellflug Termine 2023/24
- 29.09.2023 - 03.10.2023
Versanstaltung der Luftsportgruppe Kaiserstuhl
- 01.10.2023 - 03.10.2023
Abfliegen bei der Flugmodellgruppe Wanna
- 03.10.2023
GPS-Light-Klasse-Wettbewerb Kulmbach
- 07.10.2023
Aircombat WWI + EPA Kernen
- 07.10.2023
Aircombat WWI + WWII + EPA Stade
- 07.10.2023 - 08.10.2023
Wasserflugtreffen
- 07.10.2023 - 08.10.2023
Hellitreffen + Jubiläumsfliegen Mfg Aach e.V.
- 14.10.2023
Gebietsversammlung 2023 Brandenburg
- 21.10.2023
Aircombat WWI + WWII + EPA Vreden
- 22.10.2023
Modellbauflohmarkt in Maintal-Wachenbuchen