Spielzeug, Sportgerät und Highend-Flugsystem
Multicopter – umgangssprachlich auch als Drohnen bezeichnet – liegen voll im Trend. Ob als Racecopter bei Sportwettkämpfen, als Fotodrohne für Profis oder ambitionierte Amateure, oder als Transportmittel im gewerblichen Bereich.
So unterschiedlich ihre Einsatzmöglichkeiten, so unterschiedlich sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für deren Betrieb.
Während Drohnenbetrieb außerhalb eines Modellflugverbandes nach europäischem Recht reguliert wird, können Piloten, die ihre Drohne zu Sport- und Freizeitzwecken betreiben, dies im Rahmen der Betriebsgenehmigung des Deutschen Modellflieger Verbandes nach geltenden nationalen Gesetzen tun.
Hierdurch soll es Freizeitpiloten möglich sein, ihrem Hobby weiterhin wie gewohnt und ohne nennenswerte Einschränkungen nachgehen zu können.
DMFV-Kenntnisnachweis
- Zum Fliegen von Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm ist ein Kenntnisnachweis (ab 7 Jahre möglich) notwendig.
Diesen kannst du hier einfach und unkompliziert absolvieren:
EU-Sammelregistrierung
- Mitglieder des DMFV, die Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm betreiben, werden vom DMFV per Sammelregistrierung in die europäische Datenbank der Luftfahrtbundesamtes eingetragen.
- Die Registrierungsnummer muss auf jeder von einem registrierten Betreiber eingesetzten Drohne sichtbar angebracht werden.
- Eigentümer von zulassungspflichtigen Drohnen müssen diese direkt beim LBA registrieren lassen.
LBA-Kompetenznachweis
- Der Kompetenznachweis wird bereits ab einer Startmasse von 250 Gramm verpflichtend (bisher: ab einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm).
- In den Unterkategorien A1 und A3 der „offenen“ Kategorie besteht dieser aus einem theoretischen Online-Test auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA).
- Für den Drohnenbetrieb in der Unterkategorie A2 muss zusätzlich zum Kompetenznachweis vom Fernpiloten ein praktisches Selbststudium abgeschlossen und eine weitere Theorieprüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benannten Stelle bestanden werden.
Hier geht´s zum Kompetenznachweis des LBA:
https://lba-openuav.de/einstieg/
EU-Registrierung
- Die Betreiber von Drohnen der „offenen“ Kategorie ab 250 Gramm, von Drohnen der „offenen“ Kategorie unter 250 Gramm, wenn sie mit einer Kamera oder mit einem anderen Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgestattet sind, sofern es sich NICHT um ein Spielzeug gemäß Spielzeugrichtlinie handelt, und von Drohnen der „speziellen“ Kategorie müssen sich selbst registrieren.
- Die Registrierungsnummer muss auf jeder von einem registrierten Betreiber eingesetzten Drohne sichtbar angebracht werden.
- Eigentümer von zulassungspflichtigen Drohnen müssen diese ebenfalls registrieren lassen.
Hier geht´s zur EU-Registrierung:
https://uas-registration.lba-openuav.de/#/registration/uasOperator
Sowohl im EU-Rahmen, als auch für den Drohnenbetrieb im Verband besteht eine Versicherungspflicht. Erforderlich ist eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung. Die Versicherer unterscheiden zwischen privater und nicht-privater Nutzung der Drohne.
Geeigneten Versicherungsschutz für Gewerbetreibende und Freizeitpiloten erhältst du hier:
Drohnen, EU-Regulierung
- 08.12.2020
Kenntnisnachweis? Kompetenznachweis? EU-Fernpilotenlizenz?
Ab dem 31. Dezember 2020 gilt ein neues EU-Recht für den Betrieb aller unbemannten Flugsysteme (Drohnen, Modellflugzeuge, Racecopter…). Teil dieser neuen Regularien werden auch drei Typen von Bescheinigungen sein, mit denen die Piloten ihre Kenntnis über den Rechtsrahmen nachweisen, in dem sie ihr Fluggerät betreiben. Was ist zu beachten? Übergangsfristen für Betreiber von Flugmodellen ... - 06.11.2020
Die neue EU-Verordnung – einfach erklärt
Es ist kompliziert. Oder doch nicht? Zum Jahreswechsel tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft. Das hat auch Auswirkungen auf den Modellflug und wirft immer wieder Fragen auf. Wer sich nicht tief in die Materie einlesen aber dennoch einfach und schnell informiert sein möchte, für den haben wir ein Video erstellt. In diesem wird erklärt, was ... - 19.10.2020
Live: Drohnenpanel mit DMFV-Präsident
Wie sieht der Drohnenmarkt und die Drohnenregelungen 2021 nach in Kraft treten der EU-Regeln aus? Hierzu veranstaltet Pro Fly Center eine Online-Diskussionsrunde, an der auch DMFV-Präsident Hans Schwägerl teilnimmt. Das Drohnenpanel findet am 27. Oktober 2020 um 18 Uhr statt. Die Veranstaltung ist kostenlos, Informationen und Anmeldung findet ihr hier: https://proflycenter.com/webpage/drohnenpanel.html Große Veränderungen in den ... - 09.10.2020
DMFV trifft Staatssekretär Bilger in Berlin
Experten des BMVI aus Bonn live zugeschaltet Am Donnerstag, dem 8. Oktober, hatte der Parlamentarische Staatssekretär Steffen Bilger den DMFV-Präsidenten Hans Schwägerl und Generalsekretär Uli Hochgeschurz zu einem Gespräch in seinen Amtssitz im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach Berlin gebeten. Dieser Termin war auf Wunsch des DMFV zu Stande gekommen. Per Video live ... - 25.09.2020
Option 2a oder 2b: Ein Faktencheck
Die Option 2b ermöglicht, den rechtlichen Rahmen für den Modellflug komplett selbst festzulegen. Falsch! Damit ein Verband eine Betriebserlaubnis nach Antrag über die Option 2b bekommt, muss er ein umfassendes Regelwerk vorlegen und sich genehmigen lassen. Der Gesetzgeber und die zuständige Behörde werden künftig Änderungen darin verlangen können. Durch die Option 2b wird das Modellfliegen ...
Modellflug Termine 2023/24
- 29.09.2023 - 03.10.2023
Versanstaltung der Luftsportgruppe Kaiserstuhl
- 01.10.2023 - 03.10.2023
Abfliegen bei der Flugmodellgruppe Wanna
- 03.10.2023
GPS-Light-Klasse-Wettbewerb Kulmbach
- 07.10.2023
Aircombat WWI + EPA Kernen
- 07.10.2023
Aircombat WWI + WWII + EPA Stade
- 07.10.2023 - 08.10.2023
Wasserflugtreffen
- 07.10.2023 - 08.10.2023
Hellitreffen + Jubiläumsfliegen Mfg Aach e.V.
- 14.10.2023
Gebietsversammlung 2023 Brandenburg
- 21.10.2023
Aircombat WWI + WWII + EPA Vreden
- 22.10.2023
Modellbauflohmarkt in Maintal-Wachenbuchen