Mehr Geld, weniger Bürokratie und besserer Schutz fürs Ehrenamt: Ab dem 1. Januar 2026 treten mit dem Steueränderungsgesetz neue Regelungen in Kraft, die Sportvereine spürbar entlasten. Ziel der Reform ist es, das Ehrenamt attraktiver zu machen, bürokratische Hürden abzubauen und Vereinen mehr finanziellen Spielraum zu geben.
Der Gesetzentwurf wurde im September von der Bundesregierung beschlossen und im Dezember vom Bundesrat verabschiedet. Viele der Verbesserungen gehen auf das langjährige Engagement des organisierten Sports zurück, der sich für bessere steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen eingesetzt hat. Der DMFV möchte mit diesem Beitrag seine Vereine dabei unterstützen, die Neuerungen verständlich einzuordnen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Mehr steuerfreier Spielraum für Vereine
Die Freigrenze für Einnahmen aus wirtschaftlichen Aktivitäten steigt von 45.000 auf 50.000 Euro pro Jahr. Vereine dürfen damit höhere Einnahmen steuerfrei behalten, zum Beispiel aus:
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Vereinsgaststätten oder Bewirtung im Vereinsheim
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Werbung auf Trikots oder Sportanlagen
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Fanartikeln
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Festen und Veranstaltungen
Höhere Pauschalen für Ehrenamtliche
Auch die steuerfreien Pauschalen werden angehoben:
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Übungsleiterpauschale: von 3.000 auf 3.300 Euro
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Ehrenamtspauschale: von 840 auf 960 Euro
Vereine können ihren Trainer*innen und Ehrenamtlichen damit mehr zahlen, ohne dass dafür Steuern anfallen.
Besserer Haftungsschutz im Ehrenamt
Ehrenamtlich Engagierte sind künftig besser vor persönlicher Haftung geschützt, wenn sie unbeabsichtigt Schäden verursachen. Der Haftungsschutz gilt nun bis zu einer Vergütung von 3.300 Euro pro Jahr (bisher 840 Euro).
Das senkt das Risiko bei der Übernahme eines Ehrenamtes deutlich.
Weniger Bürokratie bei der Mittelverwendung
Die Freigrenze für die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung steigt von 45.000 auf 100.000 Euro.
Vereine mit Einnahmen unterhalb dieser Grenze müssen nicht mehr nachweisen, dass sie ihre Mittel innerhalb kurzer Zeit verwenden. Das erleichtert besonders kleinen und mittleren Vereinen die Arbeit erheblich.
Vereinfachte Buchführung bei geringeren Einnahmen
Solange ein Verein weniger als 50.000 Euro aus wirtschaftlichen Tätigkeiten einnimmt, entfällt die aufwendige Zuordnung der Einnahmen zu verschiedenen steuerlichen Bereichen.
Das bedeutet weniger Verwaltungsaufwand und eine deutlich einfachere Buchhaltung. Vereine mit höheren Einnahmen müssen diese Trennung weiterhin vornehmen.
Rechtssicherheit für Photovoltaik-Anlagen
Ab 2026 ist klar geregelt:
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Der Betrieb von Photovoltaik- oder Solaranlagen gefährdet die Gemeinnützigkeit nicht
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Auch dann nicht, wenn Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird
Einnahmen daraus gelten zwar weiterhin als wirtschaftlicher Betrieb, können aber unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt sein. Vereine erhalten damit mehr Sicherheit bei Investitionen in erneuerbare Energien.
E-Sport wird gemeinnützig
Ab dem 1. Januar 2026 wird E-Sport als gemeinnütziger Zweck anerkannt. Vereine mit entsprechenden Angeboten erhalten dadurch mehr Rechtssicherheit.
Wichtig: E-Sport wird weiterhin nicht mit klassischem Sport gleichgestellt.
Fazit
Die Reform bringt ab 2026:
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Mehr finanzielle Spielräume für Vereine
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Mehr Anerkennung und Schutz für Ehrenamtliche
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Weniger Bürokratie
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Mehr Rechtssicherheit, etwa bei erneuerbaren Energien
Für viele Sportvereine bedeutet das: mehr Zeit fürs Wesentliche und bessere Bedingungen für das Ehrenamt.
