Allgemeines/Rechtslage
In Spanien gelten die Regelungen der Europäischen Union für unbemannte Luftfahrzeugsysteme, zu denen auch Modellflugzeuge gehören. Modellflug ist überall im Land möglich, d.h.
- auf der „grünen Wiese“ nach den Bestimmungen der „offenen“ Betriebskategorie, Unterkategorie 3 (UAS.OPEN.040 der Durchführungs-verordnung (EU) 2019/947)
- innerhalb von speziell für den Modellflug festgelegten und veröffentlichten geografischen Gebieten mit Erleichterungen von den Bedingungen der „offenen“ Betriebskategorie
- auf ausgewiesenen Modellfluggeländen nach den EU-Bestimmungen der „offenen“ Kategorie (s.o.) als auch nach der von der spanischen Luftfahrtbehörde dem nationalen Modellflugverband oder -vereinen erteilten Betriebsgenehmigung nach Artikel 16 der DVO (EU) 2019/947.
Deutsche Modellflugpiloten dürfen relativ frei in der offenen Betriebskategorie des EU-Rechts fliegen und müssen sich als „Gastpilot“ auf Modellflugplätzen bzw. ausgewiesenen Modellfluggeländen nach den entsprechenden Anweisungen, Auflagen und Zustimmungen richten.

Flugbetrieb auf der „grünen Wiese“
Der Modellflug ist auf der „grünen Wiese“ überall – ausgenommen sind geografische Gebiete und weitere Beschränkungsgebiete – ausschließlich in der offenen Betriebskategorie zulässig. Hangflugmöglichkeiten gibt es überwiegend an den Küsten, insbesondere am Atlantik.
Deutsche Modellflugzeugpiloten (Fernpiloten) sind an folgendes gebunden:
- Bedingungen
- Geografische UAS-Gebiete
In Spanien gibt es zahlreiche geografische Gebiete über Flugplätzen, Hubschrauberlandeplätzen, militärischen Einrichtungen, Naturschutzgebieten und entlang kritischer Infrastrukturen. In diesen Gebieten darf mit Flugmodellen nicht geflogen werden. Ausnahmen werden für den Modellflug nicht erteilt.
Die Kartendarstellung der geografischen Gebiete erreicht man über eine Webseite der spanischen Flugsicherung ENAIRE: https://drones.enaire.es
Durch Anklicken eines ausgewählten Ortes kann geprüft werden, ob und wie der Modellfug am ausgewählten Standort zulässig ist. Die Karte enthält auch die für den Modellflug eingerichteten geografischen Gebiete.
- Registrierung
Der Flugmodellpilot muss in seinem Heimatland als UAS-Betreiber/UAS-Fernpilot registriert sein (Datenbank beim LBA). Eine zusätzliche Registrierung in Spanien ist nicht erforderlich und rechtlich auch nicht zulässig. Die „DExyz123“ Registriernummer ist am Flugmodell anzubringen (als Buchstaben-Ziffern-Folge, die ohne weitere Hilfsmittel lesbar ist, oder als QR-Code).
- Kenntnisse und Mindestalter
Der Flugmodellpilot muss über einen gültigen „Nachweis über den Abschluss eines Online-Lehrgangs A1/A3“ verfügen (muss nicht in Spanien gemacht werden). Der Nachweis ist mitzuführen. Das Mindestalter beträgt 14 Jahre.
- Versicherung
Es wird eine Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gebraucht, die europaweit und auch außerhalb von Modellfluggeländen gilt und Flugmodelle mindestens bis 25 kg umfasst (beim DMFV „Komfort“, „Premium“ und „Premium Gold“). Die Versicherungsbescheinigung ist mitzuführen.
Flugbetrieb in geografischen Gebieten für den Modellflug
Die spanische Luftfahrtbehörde AESA (La Agencia Estatal de Seguridad Aérea) hat rund 260 geografische Gebiete (kleine bodennahe Lufträume) festgelegt, in denen der Modellflugbetrieb privilegiert stattfinden darf. In diesen Gebieten sind die engen Grenzen der offenen Kategorie gelockert. Die geografischen Gebiete befinden sich in der Regel an Modellfluggeländen, die von wenig bis perfekt ausgebaut sein können.
Diese Gebiete sind auf der Karte : https://drones.enaire.es mit dem Symbol
dargestellt. Wenn man den Maßstab verkleinert können auch die Grenzen der Gebiete gesehen werden. Eine verbindliche Aufstellung der geografischen Gebiete für den Modellflug enthält das AIP Spanien. Die Liste kann über https://aip.enaire.es/AIP/contenido_AIP/ENR/LE_ENR_5_5_en.pdf abgerufen werden (auf der ersten Seite „Model Flying Field“ anklicken). In der Liste sind die Bezeichnung des Gebietes und des Clubs, die lateralen Abmessungen, die Betriebszeiten und die maximal zulässige Flughöhe über Grund (Achtung: zum Teil in Meter und zum Teil in Fuß) enthalten. Beispiel:

- Bedingungen für den Modellflugbetrieb
Für den Flugbetrieb gelten die Bedingungen der „offenen“ Kategorie. Allerdings gibt es kein Mindestalter. Kinder unter 16 Jahre müssen von erfahrenen Modellfliegern, die älter als 16 Jahre sind, angelernt und dann beaufsichtigt werden. Es wird kein Kompetenznachweis A1/A3 benötigt, aber die für das Gebiet festgelegten Sicherheitsregeln müssen gekannt und eingehalten werden. Der Mindestabstand zu Wohn,- Industrie-, Gewerbe und Erholungsgebieten beträgt 120 m. Die maximal zulässige Flughöhe kann größer als 120 m GND sein und findet sich im AIP.
- Gastflieger aus Deutschland und den EU-Staaten
Gastflieger melden sich beim Gastverein an und können die genannten Bedingungen in Anspruch nehmen. Sie müssen eine Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (Ziffer 2.5) und die Registrierung als UAS-Fernpilot im Heimatland (Ziffer 2.3) nachweisen. Bevor man eine Schulung vor Ort macht, weist man seine Kenntnisse über einen gültigen „Nachweis über den Abschluss eines Online-Lehrgangs A1/A3“ (Ziffer 2.4) nach.
Flugbetrieb auf Modellfluggeländen
Eine Übersicht der rund 320 Modellfluggelände in Spanien (Festland und Inseln) findet man unter https://www.ma-db.com/index.php?setlang=de
Der Gastflugbetrieb auf Modellfluggeländen in Spanien bedarf immer der ausdrücklichen Zustimmung des Gastvereins. Ein Gast aus einem anderen Land muss Mitglied eines nationalen Modellflugverbands in seinem Heimatland sein. Er muss eine Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (Ziffer 2.5) und die Registrierung als UAS-Fernpilot im Heimatland (Ziffer 2.3) nachweisen. Es liegt im Ermessen des Gastvereins, ob er sich einen Kenntnisstand nachweisen lässt. Daher sollte man den Nachweis A1/A3 und den DMFV-Kenntnisnachweis immer dabeihaben.
- Flug in der offenen Betriebskategorie
In Absprache mit dem Gastverein kann nach den Bedingungen der offenen Betriebskategorie (Ziffer 2.1) geflogen werden. Zusätzlich ist die Platzordnung zu befolgen.
- Flug im Rahmen einer Betriebsgenehmigung
Die spanische Luftfahrtbehörde hat Betriebsgenehmigungen nach Artikel 16 der DVO (EU) 2019/947 an mehrere Modellflugvereine ausgestellt. Eine veröffentlichte Auflistung der erteilten Betriebsgenehmigungen gibt es leider nicht.
Der Betrieb nach dieser Genehmigung öffnet die Begrenzungen der offenen Betriebskategorie, z.B. Flughöhe > 120 m oder Abflugmasse > 25 kg. Für jedes Modellfluggelände gibt es individuelle Bestimmungen. Die Inanspruchnahme der Betriebsgenehmigung ist grundsätzlich den spanischen Verbands- und Vereinsmitgliedern vorbehalten und kann Gästen eingeräumt werden. Der Gast muss die Regeln kennen und einhalten, die für die Flüge mit Flugmodellen auf dem betreffenden Modellfluggelände gelten und in einem Betriebshandbuch festgelegt sind.
Achim Friedl (DMFV-Beauftragter Internationales)
Stand: 27.07.2026