[Update] Modellflug in Dänemark

Allgemeines/Rechtslage

In Dänemark gelten die Regelungen der Europäische Union für unbemannte Luftfahrzeugsysteme, zu denen auch Modellflugzeuge gehören. Modellflug ist überall im Land möglich, d.h.

  • auf der „grünen Wiese“ und Modellfluggeländen nach den Bestimmungen der „offenen“ Betriebskategorie, Unterkategorie 3 möglich (UAS.OPEN.040 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947)
  • auf Modellflugplätzen nach den EU-Bestimmungen der „offenen“ Kategorie als auch nach der von der Luftfahrtbehörde dem nationalen Modellflugverband erteilten Betriebsgenehmigung nach Artikel 16 der DVO (EU) 2016/947.

Deutsche Modellflugpiloten dürfen relativ frei in der offenen Betriebskategorie des EU-Rechts fliegen und müssen sich als „Gastpilot“ auf genehmigten Modellflug-plätzen nach den entsprechenden Anweisungen, Auflagen und Zustimmungen richten.

dk

Flugbetrieb auf der „grünen Wiese“

Der Modellflug ist auf der „grünen Wiese“ überall – ausgenommen geografische Gebiete und weitere Beschränkungsgebiete – ausschließlich in der offenen Betriebskategorie zulässig.

Deutsche Modellflugzeugpiloten (Fernpiloten) sind an folgendes gebunden:

  • Bedingungen
Bed Daen0226
  • Geografische Gebiete

In Dänemark gibt es zahlreiche geografische Gebiete, z.B. in der Nähe von Flugplätzen, über militärischen und polizeilichen Anlagen und Brutvogelgebieten. In diesen Gebieten darf mit Flugmodellen nicht geflogen werden. Ausnahmen werden für den Modellflug nicht erteilt. Es sind auch Zonen um Sportflugplätze eingerichtet, in den mit besonderer Aufmerksamkeit geflogen werden darf. Die geografischen Gebiete sind abrufbar über https://dronezoner.eu/Dronezoner2026.html  Auf der Karte kann geprüft werden, ob der Modellfug am ausgewählten Standort zulässig ist. Weitere Informationen finden sich in der nationalen Anordnung BEK no 1649 of 2023   Wichtige Beschränkungen, die nicht auf der Karte dargestellt sind:

  • Abstand >15 Meter horizontal von Eisenbahnen,
  • über öffentlichen Straßen mit zulässiger Geschwindigkeit >70 km/h,
  • Abstand >5 Meter horizontal von stromführenden Freileitungen,
  • Überflug von Wohnimmobilien nur mit Zustimmung des Eigentümers/Bewohners.

 

  • Registrierung

Der Flugmodellpilot muss in seinem Heimatland als UAS-Betreiber/UAS- Fernpilot registriert sein (Datenbank beim LBA). Eine zusätzliche Registrierung in Dänemark ist nicht erforderlich und rechtlich auch nicht zulässig. Die „DExyz123“ Registriernummer ist am Flugmodell anzubringen (als Buchstaben-Ziffern-Folge, die ohne weitere Hilfsmittel lesbar ist, oder als QR-Code).

 

  • Kenntnisse und Mindestalter

Der Flugmodellpilot muss über einen gültigen „Nachweis über den Abschluss eines Online-Lehrgangs A1/A3“ verfügen. Der Nachweis darf in jedem Land der EU erworben werden und ist mitzuführen.

Das Mindestalter beträgt 15 Jahre bzw. 12 Jahre für Flugmodelle mit einer Abflugmasse unter 250 g. Jüngere Flugmodellpiloten dürfen nur unter direkter Aufsicht eines Fernpiloten fliegen, der 15 Jahre oder älter ist und einen gültigen Kompetenznachweis A1/A3 oder A2 besitzt.

 

  • Flugbuch

Die Luftfahrtbehörde hat mitgeteilt, dass nach nationalem Luftrecht in Dänemark ein persönliches Flugbuch zu führen ist (ausgenommen sind nur der Betrieb von Flugmodellen mit einer Startmasse von weniger als 250 g und der Modellflugbetrieb in einem Verein, d.h. auf einem Modellfluggelände). Das Flugbuch ist an keine bestimmte Form gebunden. Geführt werden kann es mittels der flyDMFV-App oder per Eintrag in ein Notizbuch (Name des Fernpiloten mit Registriernummer, Art des Flugmodells, Ort, Datum, erste letzte Startzeit und letzte Landezeit sowie die maximale Flughöhe).

 

  • Versicherung

Es wird eine Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gebraucht, die europaweit und auch außerhalb von Modellfluggeländen gilt und Flugmodelle mindestens bis 25 kg umfasst (beim DMFV „Komfort“, „Premium“ und „Premium Gold“). Der Versicherungsnachweis ist mitzuführen.

 

Flugbetrieb auf Modellflugplätzen

In Dänemark gibt es knapp über 100 genehmigte Modellflugplätze. Eine Aufstellung der Modellflugvereine und der Modellflugplätze befindet sich auf der Webseite des nationalen Verbands „Modelflyvning Danmark“ (Modellflug Dänemark – MDK) unter https://www.modelflyvningdanmark.dk/klubber/ .Wenn man sich den Verein/Modellflugplatz rausgesucht hat, bei dem man als Gast fliegen möchte, dann findet man weitere Einzelheiten wie z.B. die Gewichtsbeschränkungen unter „Kontrollanter“. Zu beachten ist auch, dass Hangfluggelände an der Küste als genehmigter Modellflugplatz eingestuft sein können. An beliebten und frequentierten Stellen muss man sich erkundigen, ob es besondere Regeln zu beachten gibt. Der Gastflugbetrieb auf Modellfluggeländen in Dänemark bedarf immer der ausdrücklichen Zustimmung des Gastvereins. Ein Gast aus einem anderen Land muss Mitglied eines nationalen Modellflugverbands in seinem Heimatland sein. Er muss eine Haftpflichtversicherung (Ziffer 2.6) und die Registrierung im Heimatland (Ziffer 2.3) nachweisen. Es liegt im Ermessen des Gastvereins, ob er sich einen Kenntnisstand nachweisen lässt, der dem dänischen MDK-Kompetenzzertifikat entspricht. Daher sollte man den Nachweis A1/A3 und den DMFV-Kenntnisnachweis immer dabeihaben.

 

  • Flug in der offenen Betriebskategorie

In Absprache mit dem Gastverein kann nach den Bedingungen der offenen Betriebskategorie (Ziffer 2.1) geflogen werden. Zusätzlich sind die Platzordnung und Anweisungen des Gastvereins zu befolgen.

 

  • Flug im Rahmen der Betriebsgenehmigung

Die dänische Luftfahrtbehörde hat am 24.12.2022 eine Betriebsgenehmigung nach Artikel 16 der DVO (EU) 2019/947 an den nationalen Verband „Modelflyvning Danmark“  https://www.modelflyvningdanmark.dk erteilt (Modellflug Dänemark – MDK). Danach kann mit Flugmodellen bis 50 kg und in Höhen über 120 m geflogen werden, wenn kein Risiko für die bemannte Luftfahrt eintritt. Der Betrieb nach dieser Genehmigung ist nur auf genehmigten Modellflugplätzen zulässig. Modellflugplätze unterscheiden sich in „Normale“, auf denen Flugmodelle unter 7 kg fliegen dürfen und in „Große“, die bis 50 kg zugelassen sind. Für jeden Modellflugplatz gibt es individuelle Bestimmungen. Die Inanspruchnahme der Betriebsgenehmigung ist grundsätzlich den MDK-Mitgliedern vorbehalten. Der gastgebende Verein hat nach der Betriebsgenehmigung die Möglichkeit, Gastpiloten den MDK-Mitgliedern gleich zu stellen. Der Gastpilot muss die Regeln kennen und einhalten, die für die Flüge mit Flugmodellen auf dem genehmigten Modellflugplatz gelten. Es liegt in der Verantwortung des Gastvereins (Flug-, Wettbewerbs- oder Veranstaltungsleiter) sicherzustellen, dass der Gast mit lokalen Beschränkungen und den geltenden Regeln für den Flug auf dem Modellflugplatz vertraut ist.

 

Achim Friedl (DMFV-Beauftragter Internationales)

Stand: 11.02.2026