Bedrohung für den Modellflug: Die Folgen der EASA-NPA 2026-103

In am 29. Juli 2026

Wie pauschale Sicherheitsmaßnahmen zur Abwehr illegal betriebener Drohnen die europäische Modellflugkultur gefährden – und warum dennoch Hoffnung auf politischen Umschwung besteht.

Ein neuer Regulierungsentwurf der Europäischen Agentur für Flugsicherheit (EASA) hat innerhalb des europäischen Modellflugs zu Diskussionen geführt. Die Notice of Proposed Amendment (NPA 2026-103) verfolgt zwei Ziele: Erstens sollen bestehenden Regelungen vereinfacht werden und zweitens sollen neue technische, betriebliche und administrative Regelungen geschaffen werden, die primär der Abwehr unkooperativer Drohnen dienen (Security-Package). Das Security-Package wird, wenn es unverändert bleibt, nachhaltige Wirkung auf den Modellflug in Europa haben. Für viele traditionelle Flugmodelle wären diese Auflagen mit sehr hohem Aufwand verbunden oder technisch nicht oder nur schwer umsetzbar.

AdobeStock 224204354

Rund 500.000 Modellflieger in der EU, darunter etwa 150.000 allein in Deutschland, blicken mit entsprechender Sorge auf die Entwicklung. Dennoch unterscheidet sich die Ausgangslage maßgeblich von früheren Regulierungsdebatten: Die Verbände European Model Flying Union (EMFU) und Deutscher Modellflieger Verband (DMFV) agieren gemeinsam und werden von European Air Sport (EAS), sowie anderen Modellflugorganisationen, wie zum Beispiel der DMO, unterstützt. Bereits jetzt sind wichtige politische Erfolge zu verzeichnen und es besteht berechtigte Hoffnung auf Nachbesserungen im Sinne des Modellflugs.

Den Ausgangspunkt der aktuellen Entwicklung bildet ein umfassender Aktionsplan der EU-Kommission zur Drohnen- und Drohnenabwehrsicherheit. Hintergrund sind reale Sicherheitsrisiken durch unidentifizierte und nicht-kooperative Drohnen über kritischer Infrastruktur wie Flughäfen, Seehäfen, militärische Einrichtungen und Energieversorgung. Als Bedrohungsakteure identifiziert die Kommission feindliche Staaten, terroristische Netzwerke, sowie das organisierte Verbrechen. Daraus ergibt sich eine fundamentale Weichenstellung, die den aktuellen Prozess von der Entstehung der EU-Durchführungsverordnung vor acht Jahren unterscheidet. Während damalige Bestimmungen primär von der Gewährleistung der zivilen Luftverkehrssicherheit und dem Schutz von Personen und Gütern am Boden, der klassischen „Safety“, getrieben waren, sind die jetzigen Maßnahmen aus Brüssel eindeutig militärisch und sicherheitspolitisch motiviert. Es geht um „Security“. Die Zuständigkeit hierfür sollte gemäß Art. 4 (EU-Vertrag) originär bei den einzelnen Mitgliedstaaten liegen, nicht bei der Europäischen Union. Zudem ist die Gefährdungslage an den Ostgrenzen der EU anders zu beurteilen als in Deutschland oder Portugal.

Das eigentliche Problem liegt jedoch darin, dass der EU-Aktionsplan nach einer pauschalen Rasenmähermethode vorgeht und in keiner Weise nach Bauart, Einsatzzweck oder Risikoprofil unterscheidet. Instrumente, die zur Überwachung des gefährdeten Luftraums erdacht wurden, werden daher pauschal auf den Modellflug übertragen. Dabei stellen Modellflieger nachweislich kein Sicherheitsrisiko dar. Modellflieger betreiben ihre Fluggeräte ausnahmslos auf Sicht im unmittelbaren Nahbereich. Die Modelle besitzen in der Regel keine Elektronik für autonomes Fliegen außerhalb der Sichtweite, und bei sämtlichen Vorfällen oder Drohnensichtungen über kritischen Zonen wurde nie der in Vereinen und Verbänden organisierte Modellflug als Verursacher festgestellt.

Dennoch sieht das sogenannte Security Package der NPA 2026-103 massive Verschärfungen vor. Die Schwelle für Registrierungen, Schulungsnachweise sowie die Pflicht zur direkten Fernidentifizierung (Direct Remote ID) soll von bislang 250 Gramm auf extrem niedrige 100 Gramm herabgesetzt werden. Zudem fordert der Entwurf für Fluggeräte ab 100 Gramm die Integration technischer Startverhinderungssysteme, die ein Abheben ohne geladene und validierte ID unterbinden, sowie eine verpflichtende Geo-Awareness ab 250 Gramm. Was für kommerzielle „Fertigdrohnen” noch machbar erscheint, bedeutet für klassische Modellflugzeuge, Eigenbauten, Schaummodelle oder den Freiflug das faktische Aus. Die notwendige Bordhardware ist technisch oft gar nicht einbaubar, unverhältnismäßig teuer und verschließt Kindern und Jugendlichen den einfachen Zugang zu diesem traditionsreichen Hobby. Genau dies hat der Beauftragte für Internationales des DMFV, Achim Friedl, bei der Stakeholder-Consultation der EASA im Juni in aller Deutlichkeit vorgetragen und zu Protokoll gebracht. 

Trotz dieser ernsten Bedrohung zeichnet sich im Vergleich zu früheren EU-Gesetzgebungsverfahren ein entscheidender Vorteil ab: Sowohl das Bundesverkehrsministerium als auch die EASA stehen den Anliegen des Modellflugs diesmal aufgeschlossen gegenüber. Insofern besteht Hoffnung, dass sich bis zur geplanten Veröffentlichung der offiziellen EASA Opinion im September 2026 noch Anpassungen und Ausnahmen zugunsten des Modellflugs durchsetzen lassen. Um diesen Prozess aktiv zu gestalten, haben DMFV und EMFU bereits weitreichende fachliche und politische Schritte eingeleitet. Der DMFV hat zum NPA 2026-103 insgesamt 68 Kommentare abgegeben und damit die vitalen Negativfolgen der beabsichtigten Maßnahmen für den Modellflug dargelegt sowie alternative Maßnahmen, wie z.B. die flyDMFV App, aufgezeigt.

Des Weiteren traf DMFV-Präsident Hans Schwägerl den einflussreichen EU-Abgeordneten Markus Ferber im Rahmen der Segelflugmesse zu einem persönlichen Gespräch in dieser Sache. Ferber hat zwischenzeitlich ein sehr deutliches Schreiben an den zuständigen EU-Kommissar Apostolos Tzitzikostas gerichtet, das die Probleme des Modellflugs in Europa treffend schildert und Lösungsansätze benennt. Darüber hinaus hat der DMFV für Anfang September den Wunsch nach einem hochrangig besetzten Treffen artikuliert, an dem maßgebliche EU-Parlamentarier, zuständige Mitarbeiter der Generaldirektion Mobilität und Verkehr (DG MOVE) der EU-Kommission sowie Vertreter des Verbandes teilnehmen sollen. Ein solch direkter Austausch könnte wichtige Impulse setzen. 

Auf nationaler Ebene ist man mit dem Bundesverkehrsministerium in engem und sehr positivem Austausch und hat die Zusage, dass man sich dort für die Belange des Modellflugs einsetzen wird. Flankiert werden diese Bemühungen durch einen im November anstehenden EASA-Workshop, an dem auch DMFV und EMFU teilnehmen werden, um gezielt darauf hinzuwirken, dass der Modellflug von den praxisfremden Neuanforderungen ausgenommen wird und dass für den Modellflug eine eigene Regelung geschaffen wird, die den Mitgliedstaaten erlaubt, Bestimmungen für den Modellflug so zu erlassen, dass dieser in der traditionellen Art und Weise fortgesetzt werden kann. 

Der Modellflug ist ein etablierter Breitensport von hohem gesellschaftlichem Wert und seit jeher die wichtigste Keimzelle für den technischen Nachwuchs in Ingenieur- und Luftfahrtberufen. Es darf nicht sein, dass diese Kultur zum Kollateralopfer einer pauschalen Sicherheits- und Drohnenabwehrpolitik wird. Der DMFV versperrt sich wirksamen Sicherheitsmaßnahmen keineswegs, fordert jedoch mit Nachdruck die vollständige Befreiung von überzogenen und untauglichen Technologie-Auflagen sowie eine klare, rechtssichere Verankerung des traditionellen Modellflugs im europäischen Luftrecht.