Allgemeines/Rechtslage
In Liechtenstein gelten die Regelungen der Europäische Union für unbemannte Luftfahrzeugsysteme, zu denen auch Modellflugzeuge gehören. Zusätzlich besteht seit dem Jahr 2003 eine enge Zusammenarbeit der schweizerischen und liechtensteinischen Behörden im Bereich der Zivilluftfahrt. Konkret gelangt die schweizerische Luftfahrtgesetzgebung auch in Liechtenstein zur Anwendung und wird vom schweizerischen Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vollzogen. Die Liechtensteiner Luftfahrtbehörde ist beim Amt für Hochbau und Raumplanung (AHR) angesiedelt. Das AHR wird koordinierend tätig und erteilt ggf. Genehmigungen für die geografischen Gebiete in Liechtenstein (Ziffer 4.). Da die Schweiz seit Januar 2023 die EU-Bestimmungen für unbemannte Luftfahrzeugsysteme vollständig übernommen hat, kommt es nicht zu Konflikten zwischen dem in Liechtenstein unmittelbar geltenden EU-Luftverkehrsrecht und den schweizerischen Regelungen und Bestimmungen. In Liechtenstein gelten die schweizerische „Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien“ in der Fassung vom 01.08.2024 und alle vom BAZL dazu erlassenen Bestimmungen und Verfügungen.
In Liechtenstein ist Modellflug überall im Land möglich, d.h. auf der „grünen Wiese“ und auf Modellfluggeländen nach den Bestimmungen der „offenen“ Betriebskategorie, Unterkategorie 3 (UAS.OPEN.040 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947) als auch nach der von der Luftfahrtbehörde dem Schweizerischen Modellflugverband (SMV) erteilten Betriebsgenehmigung nach Artikel 16 der DVO (EU) 2019/947.

Bedingungen für den Flug in der „offenen“ Betriebskategorie

Bedingungen für den Flug im Rahmen der Betriebsgenehmigung
Das Schweizerische Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat dem Schweizerischen Modellflugverband (SMV) eine Artikel-16-Betriebsgenehmigung erteilt. Diese gewährt weitreichende Privilegien beim Betrieb von Flugmodellen.

Für den Flugbetrieb im Rahmen seiner Betriebsgenehmigung hat der SMV verbindliche Verhaltensrichtlinien (“Code of Good Practice”) festgelegt. Diese sind auf der Homepage des SMV verfügbar:
Kurzfassung https://www.modellflug.ch/documents/SMV%20Code%20of%20Good%20
Practice_Erklärung.pdf
Langfassung
https://www.modellflug.ch/documents/D-SMV%20Code%20of%20Good%20
Practice%202023.pdf
Die Langfassung erläutert die einzelnen Verpflichtungen ausführlich und verständlich. Für erfahrene Modellflugpilotinnen und -piloten ist es unkompliziert, sich mit diesen Regeln vertraut zu machen und diese einzuhalten.
Modellflieger können die Privilegien der Betriebsgenehmigung nutzen, wenn sie:
- Mitglied des SMV sind oder
- sich mit einer schriftlichen Erklärung verpflichten, den „Code of Good Practice“ des SMV einzuhalten.
Diese Verpflichtung ist eine exzellente Möglichkeit auch für Gastpiloten. Daher wird empfohlen, die entsprechende Erklärung durch Unterzeichnung des Formulars abzugeben: https://www.modellflug.ch/documents/SMV%20Code%20
of%20Good%20Practice_Erklärung.pdf
Die unterschriebene Erklärung muss beim Flugbetrieb mitgeführt werden.
Gastpiloten sollten sich konsequent an alle Bestimmungen und Verpflichtungen halten, um die liberale Regelung für den Modellflug nicht zu gefährden.
Geografische Gebiete
In Liechtenstein gibt es zwei geografische Gebiete, in denen der Betrieb von Modellflugzeugen nicht erlaubt ist: in der Nähe des Heliports Balzers und über den Regierungsgebäuden Schloss Vaduz. Ausnahmen für den Modellflug werden nur in besonders begründeten Einzelfällen von erteilt. Die aktuellen geografischen Gebiete in Liechtenstein können auf der interaktiven Drohnenkarte der Schweiz eingesehen werden:

Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdiensten dürfen durch Modellflug weder behindert noch gestört werden. Kommt es in der Nähe des Fluggebiets zu einem Einsatz von Blaulichtorganisationen, müssen Modellflugzeuge unverzüglich gelandet werden.
Flugbetrieb auf dem Modellplatz
In Liechtenstein gibt es den sehr gut ausgebauten Modellflugplatz in Rheinau Eschen-Bendern, der von der Modellfluggruppe Liechtenstein betrieben wird. Wenn man dort als Gastpilot fliegen möchte, ist eine rechtzeitige Anmeldung beim Verein erforderlich. Informationen und Kontaktadressen enthält die Webseite https://mfgl.li
Der Gastverein stellt sicher, dass der Gast mit lokalen Beschränkungen und den geltenden Regeln für den Flug auf dem Modellflugplatz vertraut ist. Als „Gastpilot“ hat man sich nach den entsprechenden Anweisungen, Auflagen und Zustimmungen zu richten.
Achim Friedl (DMFV-Beauftragter Internationales)
Stand: 17.03.2026