Allgemeines/Rechtslage
Die Regelungen der Europäische Union für unbemannte Luftfahrzeugsysteme, zu denen auch Modellflugzeuge gehören, sind in der Schweiz seit dem 01. Januar 2023 in den nationalen Rechtsrahmen integriert und in vollem Umfang anwendbar. Modellflug ist überall im Land möglich, d.h.
- auf der „grünen Wiese“ nach den Bestimmungen der „offenen“ Betriebskategorie, Unterkategorie 3 (UAS.OPEN.040 der Durchführungs-verordnung (EU) 2019/947) als auch nach der von der Luftfahrtbehörde dem Schweizerischen Modellflugverband (SMV) erteilten Betriebsgenehmigung nach Artikel 16 der DVO (EU) 2019/947.
- auf Modellfluggeländen nach den EU-Bestimmungen der „offenen“ Kategorie (s.o.) als auch nach der von der Luftfahrtbehörde dem SMV erteilten Betriebsgenehmigung nach Artikel 16 der DVO (EU) 2019/947.
Die schweizerischen Bestimmungen sind sehr liberal und gestatten Deutschen Modellflugpiloten relativ frei in der offenen Betriebskategorie des EU-Rechts zu fliegen oder die „Erweiterungen“ der Betriebsgenehmigung des SMV zu nutzen, wenn sie sich den dafür geltenden Regelungen schriftlich verpflichten. Als „Gastpilot“ auf einem Modellflugplatz/Modellfluggelände hat man sich nach den entsprechenden Anweisungen, Auflagen und Zustimmungen zu richten.

Flugbetrieb auf der „grünen Wiese“
Der Modellflug ist auf der „grünen Wiese“ überall – ausgenommen geografische Gebiete und weitere Beschränkungsgebiete – in der offenen Betriebskategorie und nach der Artikel-16-Betriebsgenehmigung des Schweizerischen Modellflugverbands (SMV) zulässig.
Deutsche Modellflugzeugpiloten (Fernpiloten) sind an folgendes gebunden:
- Bedingungen für den Flug in der „offenen“ Betriebskategorie

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Bedingungen für den Flug im Rahmen der Betriebsgenehmigung
Das Schweizerische Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat dem Schweizerischen Modellflugverband (SMV) eine Artikel-16-Betriebsgenehmigung erteilt. Diese gewährt Modellflugpilotinnen und Modellflugpiloten weitreichende Privilegien beim Betrieb von Flugmodellen und gilt auch für Flüge außerhalb von Modellfluggeländen, d.h. auf der „grünen Wiese“.
Zu den wichtigsten Regelungen gehören:
- keine Registrierungspflicht als UAS-Betreiber,
- kein verpflichtender Kenntnisnachweis erforderlich,
- Mindestalter für Modellflugpiloten: 5 Jahre (bis 11 Jahre unter Aufsicht einer mindestens 16-jährigen fachkundigen Person),
- keine Verpflichtung, einen Modellflugplatz oder ein ausgewiesenes Modellfluggelände zu nutzen,
- maximale Abflugmasse ohne Lufttüchtigkeitsprüfung: 30 kg. Für Modelle mit einer Abflugmasse von mehr als 30 kg ist eine Genehmigung des BAZL erforderlich,
- Flugbetrieb in direkter Sichtweite (VLOS) ist erlaubt
- im unkontrollierten Luftraum G ohne Höhenbeschränkung
- in Kontrollzonen (CTR) bis zu einer Höhe von 150 m über Grund,
- Mindestabstand zu Flugplätzen, Flugfeldern oder Heliports: 5 km
- Mindestabstand von 100 m zu Menschenansammlungen im Freien (ausgenommen sind offizielle Flugtage).
Für den Flugbetrieb im Rahmen seiner Betriebsgenehmigung hat der SMV verbindliche Verhaltensrichtlinien (“Code of Good Practice”) festgelegt. Diese sind auf der Homepage des SMV verfügbar:
Kurzfassung: https://www.modellflug.ch/documents/SMV%20Code%20of%20Good%20
Practice_Erklärung.pdf
Langfassung: https://www.modellflug.ch/documents/D-SMV%20Code%20of%20Good%20
Practice%202023.pdf
Die Langfassung erläutert die einzelnen Verpflichtungen ausführlich und verständlich. Für erfahrene Modellflugpilotinnen und -piloten ist es unkompliziert, sich mit diesen Regeln vertraut zu machen und diese einzuhalten.
Modellflieger können die Privilegien der Betriebsgenehmigung nutzen, wenn sie:
- Mitglied des SMV sind oder
- sich mit einer schriftlichen Erklärung verpflichten, den „Code of Good Practice“ des SMV einzuhalten.
Diese Verpflichtung ist eine exzellente Möglichkeit auch für Gastpiloten. Daher wird empfohlen, die entsprechende Erklärung durch Unterzeichnung des Formulars abzugeben: https://www.modellflug.ch/documents/SMV%20Code%20
of%20Good%20Practice_Erklärung.pdf
Die unterschriebene Erklärung muss beim Flugbetrieb mitgeführt werden. Ebenso ist die Versicherungsbescheinigung mitzuführen (siehe 2.4).
Gastpiloten sollten sich konsequent an alle Bestimmungen und Verpflichtungen halten, um die liberale schweizerische Regelung für den Modellflug nicht zu gefährden.
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Geografische Gebiete und weitere Beschränkungen
In der Schweiz gibt es verschiedene geografische Gebiete mit Flug-beschränkungen, in denen der Betrieb von Modellflugzeugen nicht erlaubt ist, z.B. in der Nähe von Flugplätzen, über militärischen Anlagen (z.B. Schießplätze), Wildtierschutzgebieten, Infrastruktur der Energie- und Gasversorgung sowie Kernkraftwerken. Ausnahmen für den Modellflug werden nur in besonders begründeten Einzelfällen erteilt. Alle aktuellen geografischen Gebiete können auf der interaktiven Drohnenkarte der Schweiz eingesehen werden:
Die Karte zeigt übersichtlich, wo Modellflug erlaubt ist und wo Einschränkungen gelten.
Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdiensten dürfen durch Modellflug weder behindert noch gestört werden. Kommt es in der Nähe des Fluggebiets zu einem Einsatz von Blaulichtorganisationen, müssen Modellflugzeuge unverzüglich gelandet werden.
Weitere Einschränkungen für den Modellflugbetrieb können jederzeit entstehen. Daher ist vor Beginn des Flugbetriebs das „Daily Airspace Bulletin Switzerland“ (DABS) zu prüfen: https://www.skybriefing.com/de/dabs
Das DABS wird mehrmals täglich aktualisiert. Nach Aufruf der ersten Seite klickt man auf den Link des aktuellen DABS (z.B. „DABS-2026/03/10“ für den 10. März 2026) und erhält die aktuellen Meldungen auf einer Karte visualisiert und mit einem beschreibenden Text.
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Versicherung
Sowohl für den Modellflugbetrieb in der „offenen“ Kategorie als auch unter der Artikel-16-Betriebsgenehmigung wird eine Luftfahrzeughaftpflichtversicherung gebraucht, die europaweit und auch außerhalb von Modellfluggeländen gilt und Flugmodelle mindestens bis 25 kg umfasst (beim DMFV „Komfort“, „Premium“ und „Premium Gold“). Der Versicherungsnachweis ist mitzuführen.
Flugbetrieb auf Modellflugplätzen und -geländen
In der Schweiz gibt es rund 190 Modellflugvereine, die im Schweizerischen Modellflugverband (SMV) organisiert sind und über Modellfluggelände verfügen. Auf der Webseite des SMV findet man eine Übersicht https://www.modellflug.ch/
flugplatzuebersicht.aspx?Region=0&lang=DE&contid=130
Klickt man auf eine Fahne erscheint der Name des Modellflugvereins sowie weitere Angaben. Alternativ gelangt man über das Menü „Verband – Regionen“ zu einer Auflistung der Vereine in der jeweiligen Region.
Wenn man als Gastpilot bei einem Verein in der Schweiz fliegen möchte, dann ist eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich. Informationen, u.a. über die Aktivitäten am Modellfluggelände, enthalten die jeweiligen Webseiten der Modellflugvereine. Beispielsweise freut sich die Modellfluggruppe Schaffhausen (MGS) über jeden Besuch. Gästen wird ein Betreuer aus den Reihen der MGS zu Verfügung gestellt.
In Absprache mit dem Gastverein könnte nach den Bedingungen der „offenen“ Betriebskategorie (Ziffer 2.1) geflogen werden (weniger empfehlenswert). Die bessere Alternative stellt der privilegierte Flugbetrieb unter der Artikel-16-Betriebsgenehmigung dar. Es gelten die gleichen Anforderungen wie auf der „grünen Wiese“ (Erklärung „Code of Good Practice“ des SMV, Versicherung, Mindestalter, Abflugmasse, VLOS). Der Gastverein stellt sicher, dass der Gast mit lokalen Beschränkungen und den geltenden Regeln für den Flug auf dem Modellflugplatz vertraut ist.
Einfuhr von Flugmodellen
Die Schweiz gehört nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und sie nimmt nicht an der EU-Zollunion teil. Flugmodelle unterliegen daher bei der Einreise in die Schweiz der Warenkontrolle. Flugmodelle sind als Sportgerät jedoch von Zollabgaben befreit. Bei der Einreise muss man ggf. erklären:
„Ich befördere meine eigenen Modellflugzeuge mit Fernsteuerung und notwendigem Zubehör. Diese Modellflugzeuge sind mein persönliches Eigentum. Modellflug ist in der Schweiz eine anerkannte Sportart. Ich plane, mich mehrere Tage auf einem Modellflugplatz aufzuhalten und meinem Sport nachzugehen. Der Zweck meiner Reise ist somit rein privater und sportlicher Natur. Ich besuche mit meinen Flugmodellen keine Veranstaltung mit gewerblichem Charakter und werde keines dieser Modelle verkaufen.“
Besonderheiten beim Hangflug
Die schweizerischen Berge sind nicht nur Heidi´s Welt, sondern auch ein Paradies für viele Modellflugpiloten zum Hangsegelflug. Das Spektrum reicht von naturbelassenen Hängen bis hin zu professionell ausgebauten Start- und Landestellen mit klar definierten Flugräumen und modellflugfreundlichen Hotels in unmittelbarer Nähe. https://wiki.rc-network.de/wiki/Hangübersicht_Schweiz
Viele attraktive Hangfluggebiete sind als offizielle Modellfluggelände eines Vereins ausgewiesen. Andere besitzen den Status der sogenannten „grünen Wiese“, auf der Modellflug ebenfalls erlaubt ist. In beiden Fällen kann in der Schweiz grundsätzlich nach der privilegierenden Artikel-16-Betriebsgenehmigung geflogen werden (wie oben dargestellt). Für Gastpiloten ist es wichtig, sich vor der Anreise zu informieren, ob der gewünschte Hangflugbereich eine „grüne Wiese“ ist, oder ein Vereinsgelände, bei dem eine vorherige Anmeldung erforderlich ist.
Unabhängig davon empfiehlt es sich, sich vor Ort über mögliche regionale Regelungen oder Betriebsordnungen zu erkundigen und diese einzuhalten.
Um eine gefährliche Annäherung oder gar Kollision mit anderen Luftraumnutzern zu vermeiden, ist beim Betrieb von Flugmodellen besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht geboten:
- an Gebirgslandeplätzen https://www.bazl.admin.ch/de/gebirgslandeplaetze und
- im Bereich von Gleitschirm- und Hängegleitergebieten https://www.shv-fsvl.ch/fluggebiete-sicherheit/fluggebiete/fluggebiete/
Ein Beispiel:
Der Hahnenmoospass – ein Traumziel für Hangsegelflug auf knapp 2000 Metern über dem Meeresspiegel. Modellfluggruppen, Einzelgäste und auch deren Familienangehörige sind herzlich willkommen. Die Flugsaison beginnt Anfang Juni und dauert, abhängig von Wetter und Schneeverhältnissen, bis Ende Oktober. In den Ferienmonaten herrscht reger Betrieb, insbesondere im Juli während des jährlichen Alpinen Modellfluglagers der AMG Hahnenmoos https://www.alpines.ch
Es gibt 6 Start- und Landestellen, mit groß-räumigen Landeflächen, die stein- und hindernisfrei sind.
- Metsch Hahnenmoos
- Luegli Hahnenmoos
- Schalmi Hahnenmoos
- Bänkli Hahnenmoos
- Skilift Hahnenmoos
- Lavey Hahnenmoos
Diese Start- und Landestellen sind zu Fuß zu erreichen. Eine Beschreibung findet man auf https://wiki.rc-network.de/wiki/Kategorie:Hänge_Kanton_Bern

Anlaufstationen für aktuelle Informationen sind die Bergstation der Kombibahn Geils-Hahnenmoos oder das Berghotel Hahnenmoospass
3715 Adelboden
Tel. 033 673 21 41
www.hahnenmoos.ch/aktiv/#modellflug
Insbesondere wenn man allein unterwegs ist, sollte man bei der Bergstation oder dem Berhotel hinterlassen, welche Start- und Landestelle aufgesucht wird. Eine formelle Anmeldung bei der AMG Hahnenmoos ist nicht erforderlich. Bei Fragen wendet man sich per E-Mail an den Verein: martin.rieder@alpines.ch
Achim Friedl (DMFV-Beauftragter Internationales)
Stand: 12.03.2026
