Drohnen

Spielzeug, Sportgerät und Highend-Flugsystem

Multicopter – umgangssprachlich auch als Drohnen bezeichnet – liegen voll im Trend. Ob als Racecopter bei Sportwettkämpfen, als Fotodrohne für Profis oder ambitionierte Amateure, oder als Transportmittel im gewerblichen Bereich.

So unterschiedlich ihre Einsatzmöglichkeiten, so unterschiedlich sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für deren Betrieb.

Während Drohnenbetrieb außerhalb eines Modellflugverbandes nach europäischem Recht reguliert wird, können Piloten, die ihre Drohne zu Sport- und Freizeitzwecken betreiben, dies im Rahmen der Betriebsgenehmigung des Deutschen Modellflieger Verbandes nach geltenden nationalen Gesetzen tun.

Hierdurch soll es Freizeitpiloten möglich sein, ihrem Hobby weiterhin wie gewohnt und ohne nennenswerte Einschränkungen nachgehen zu können.

DMFV-Kenntnisnachweis

  • Zum Fliegen von Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm ist ein Kenntnisnachweis (ab 7 Jahre möglich) notwendig.

Diesen kannst du hier einfach und unkompliziert absolvieren:

https://kenntnisnachweisonline.dmfv.aero/

EU-Sammelregistrierung

  • Mitglieder des DMFV, die Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm betreiben, werden vom DMFV per Sammelregistrierung in die europäische Datenbank der Luftfahrtbundesamtes eingetragen.
  • Die Registrierungsnummer muss auf jeder von einem registrierten Betreiber eingesetzten Drohne sichtbar angebracht werden.
  • Eigentümer von zulassungspflichtigen Drohnen müssen diese direkt beim LBA registrieren lassen.

LBA-Kompetenznachweis

  • Der Kompetenznachweis wird bereits ab einer Startmasse von 250 Gramm verpflichtend (bisher: ab einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm).
  • In den Unterkategorien A1 und A3 der „offenen“ Kategorie besteht dieser aus einem theoretischen Online-Test auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA).
  • Für den Drohnenbetrieb in der Unterkategorie A2 muss zusätzlich zum Kompetenznachweis vom Fernpiloten ein praktisches Selbststudium abgeschlossen und eine weitere Theorieprüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benannten Stelle bestanden werden.

Hier geht´s zum Kompetenznachweis des LBA:
https://lba-openuav.de/einstieg/

EU-Registrierung

  • Die Betreiber von Drohnen der „offenen“ Kategorie ab 250 Gramm, von Drohnen der „offenen“ Kategorie unter 250 Gramm, wenn sie mit einer Kamera oder mit einem anderen Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgestattet sind, sofern es sich NICHT um ein Spielzeug gemäß Spielzeugrichtlinie handelt, und von Drohnen der „speziellen“ Kategorie müssen sich selbst registrieren.
  • Die Registrierungsnummer muss auf jeder von einem registrierten Betreiber eingesetzten Drohne sichtbar angebracht werden.
  • Eigentümer von zulassungspflichtigen Drohnen müssen diese ebenfalls registrieren lassen.

 

Hier geht´s zur EU-Registrierung:

https://uas-registration.lba-openuav.de/#/registration/uasOperator

Sowohl im EU-Rahmen, als auch für den Drohnenbetrieb im Verband besteht eine Versicherungspflicht. Erforderlich ist eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung. Die Versicherer unterscheiden zwischen privater und nicht-privater Nutzung der Drohne.

Geeigneten Versicherungsschutz für Gewerbetreibende und Freizeitpiloten erhältst du hier:

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Drohnen, EU-Regulierung
  • 08.04.2020DMFV

    EU verschiebt Drohnenregulierung

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    Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich zahlreiche Mitgliedstaaten gegenüber der Europäischen Kommission dafür ausgesprochen, bei Durchführungsrechtsakten, die bereits in Kraft getreten sind und in den nächsten sechs Monaten Geltung erlangen, den Zeitpunkt des Geltungsbeginns zu verschieben. Das geht aus einem Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur an die Länder und Mitglieder des UAV-Beirates hervor. ...
  • 23.03.2020Gerhard Wöbbeking

    Europäische Gesetzgebung für unbemannte Flugobjekte

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    Im Zuge der europäischen Gesetzgebung für unbemannte Flugobjekte bis 150 kg wurde auch der Modellflug bis 25 kg grundsätzlich einheitlich geregelt. Freilich betrifft das nur das Fliegen im Rahmen der „Offenen Kategorie“, das überall im Geltungsbereich der Regulierung (EU) 2019/947 möglich sein soll, also in den 27 Mitgliedsstaaten sowie in Großbritannien, Norwegen, der Schweiz und ...
  • 29.11.2019DMFV

    Offener Brief an die Landesluftfahrtbehörden

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    DMFV wirbt für die Fortsetzung bewährter Zusammenarbeit Bereits im September dieses Jahres hat der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) seinen Antrag auf Betriebserlaubnis nach Art. 16 der EU-Durchführungsverordnung beim BMVI eingereicht. Damit hat der Verband die Weichen dafür gestellt, dass Modellflug auch mit dem Inkrafttreten eines neuen EU-Rechts wie bisher und ohne nennenswerte Einschränkungen für die ...
  • 12.09.2019DMFV

    DMFV stellt Antrag auf Betriebsgenehmigung

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    Antrag beim BMVI eingereicht Der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) hat beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einen Antrag auf Erteilung einer Betriebsgenehmigung eingereicht. Nötig wird diese aufgrund einer neuen EU-weiten Regelung. Der DMFV will seinen Mitgliedern dadurch ermöglichen, den Modellflug auch künftig im Rahmen der derzeit in Deutschland geltenden Vorschriften zu betreiben. Die ...
  • 12.09.2019DMFV

    Der Modellflug braucht keine neuen Regeln

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    Über 120.000 engagierte Modellflieger in Deutschland, allen voran die Mitglieder des DMFV, haben es in den Jahren 2016 und 2017 geschafft, den damaligen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt davon zu überzeugen, dass Modellflug ein schützenswertes und verantwortungsvolles Hobby ist und dass Regularien, um den bundesdeutschen Himmel sicherer zu machen, nicht auf Kosten der Betreiber von Flugmodellen beschlossen ...