Ab dem 6. August 2026 ändern sich einige Rahmenbedingungen für Modellflug und Drohnenbetrieb in den Kontrollzonen der großen deutschen Flughäfen. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) führt neue Verfahren ein, die vor allem sicherstellen sollen, dass Unbemannte Luftfahrtsysteme und Modellflugzeuge dort weiterhin sicher und koordiniert betrieben werden können.
Was ist neu?
Die Kontrollzonen um Flughäfen werden jetzt in „Innenbereich“ und „Außenbereich“ unterteilt. Für Modellflüge hat das große Bedeutung:
- Innenbereich (Zone 1): Dieser Bereich liegt direkt über dem Flughafen und in einem schmalen Streifen entlang der Start- und Landebahnen. Hier ist für jeden Modellflug eine individuelle Erlaubnis (Flugverkehrskontrollfreigabe) der Flugplatzkontrolle zwingend vorgeschrieben – unabhängig von der Flughöhe. Die Erlaubnis muss frühzeitig online beantragt werden, idealerweise mindestens 14 Tage vor dem Flug.
- Außenbereich (Zonen 2 bis 4): In diesen etwas weiter entfernt liegenden Zonen gelten grundsätzlich vereinfachte Regeln. Hier wird für Modellflüge, die bestimmte Bedingungen und Höhenbegrenzungen einhalten, eine allgemeine Flugfreigabe automatisch erteilt. Das heißt: Für viele Flüge ist keine individuelle Genehmigung mehr nötig.
Welche Höhen sind erlaubt?
Die maximal zulässigen Flughöhen hängen von der jeweiligen Zone und der Geländehöhe ab:
- Zone 2: bis 25 Meter über dem Gelände oder der Flughafenhöhe (je nachdem, was niedriger ist).
- Zone 3: bis 45 Meter über Gelände oder Flughafenhöhe.
- Zone 4: maximal 100 Meter über Flughafenhöhe oder 50 Meter über dem Gelände, wobei der größere Wert gilt. Das bedeutet: Wenn du in Zone 4 startest, gilt grundsätzlich eine maximale Höhe von 100 Metern demFlughafen und innerhalb über dem Boden.
Für Flüge direkt an Hindernissen (z.B. Windräder oder Gebäude) gibt es ebenfalls eine Sonderregelung: Man darf „hindernisnah“ fliegen, wenn man sich stets höchstens 30 Meter seitlich und 15 Meter oberhalb des Hindernisses befindet – auch wenn das über der regulären Höhenbegrenzung liegt.
Was müssen Modellflieger beachten?
- Du musst deinen Flug vor dem Start genau planen, prüfen und sicherstellen, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind – z.B. keine Flugverbotszonen oder autonome Flüge.
- Du erhältst keine Verkehrsinformationen von der Flugplatzkontrolle – du musst daher immer selbst aufpassen und bemannten Luftfahrzeugen ausweichen.
- Du solltest nur bei guter Bodensicht (mindestens 800 Meter) fliegen.
- Eine individuelle Genehmigung im Innenbereich wird nicht automatisch erteilt – insbesondere bei hohem Verkehrsaufkommen kann eine Freigabe verweigert oder zurückgezogen werden.
Nützliche Tools
Um den genauen Flugbereich, die Zoneneinteilung und die Geländehöhe zu ermitteln, empfiehlt die DFS das Maptool auf der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul). Dort findest du – gemäß Aussage der Deutschen Flugsicherung – auch die genauen Karten und Höhenangaben.
Einen WebView auf die dipul ermöglicht auch die flyDMFV-App, die kostenlos über die Appstores von Apple und Google erhältlich ist.
Fazit
Die neuen Regeln helfen, Modellflug und Drohnenbetrieb im kontrollierten Luftraum sicherer und besser koordinierbar zu machen. Vor allem bei Flügen in unmittelbarer Nähe von Flughäfen ist eine frühzeitige Planung und Genehmigung notwendig. Wer sich an die Vorgaben hält, kann seine Modelle weiterhin verantwortungsvoll und ohne größere Hürden fliegen.
Hier geht es zu den Original-Dokumenten der DFS:
Information der DFS über neue Verfahren für UAS-Flüge in Kontrollzonen

