Transponderfrei auf französischen Modellflugplätzen

DMFV-Piloten haben gleich zwei Möglichkeiten, einfach und unkompliziert die lästige Pflicht zum Erwerb eines Transponders zu umgehen, den der französische Gesetzgeber eigentlich vorschreibt.

Sowohl der FFAM (Fédération Française d’Aéromodélisme) als auch die Finesse+ bieten DMFV-Mitgliedern kostengünstige Gastmitgliedschaften in einem ihrer Clubs an, mit denen auf fast allen französischen Plätzen und Flughängen, die auf der Datenbank (AIP-Platzliste) https://umap.openstreetmap.fr/fr/map/ffamcarteaip_488795# zu finden sind, OHNE Transponder geflogen werden darf. Bitte beachten Sie die unten aufgeführten Regeln.

Finesse+: EURO-MEMBRE (15,00 Euro im Jahr)

FFAM: PASSEPORT (15,00 Euro im Jahr)

Welche Regeln gelten aktuell für einen rechtskonformen Modell- / Hangflug in Frankreich?

I. Grundsätzliches für das Fliegen am Platz und im Hang sowie auch für das Fliegen im Verband / Verein (Loisir) bzw. in der „Open Category“

Alle Modelle ab 800 gr. unterliegen diesen Pflichten; d.h. im Umkehrschluss, Modelle mit einem Gewicht bis 799 gr. eben nicht (Ausn. s. IV.).

Andererseits gelten diese Regeln nur für die Modelle der Kategorie „A“, also bis 25 KG Abflugmasse (auch für Modelle mit Turbinen). Für Modelle ab 25 KG (Kategorie „B“) gelten besondere Regeln. Auch für die Teilnehme an öffentlichen Veranstaltungen in Frankreich gelten besondere Vorschriften. Bei Bedarf können diese über den DMFV angefragt werden.

Man muss einem Verband: FFAM oder Finesse+ und  einem dort angeschlossenen Verein angehören. Bei diesem ist eine „Licence“, ein „Passeport“ (FFAM)  oder eine „EuroMembre“- (Finesse+) Mitgliedschaft zu erwerben. Insbesondere dann, wenn man ohne „Balise“ (~Transponder s.u.) auf den frei gegebenen Plätzen / Hängen fliegen möchte.

Der Modellpilot muss sich zunächst bei AlphaTango registrieren und dort die Bescheinigung über die Ausbildung zum Fernsteuerpiloten, der „Formation des Télépilotes d’Aéronefs Civils Circulant sans Personne à Bord Utilisés à des Fins de Loisir“ ablegen. Sie ist immer mitzuführen (kostenlos und fünf Jahre gültig).Das deutsche Äquivalent, der Kenntnisnachweis, wird in Frankreich nicht anerkannt.

Zusätzlich ist auch jedes im Einsatz befindliche Modell vorher auf der Website AlphaTango zu registrieren. Es erhält auch eine separate Kennzeichnung (UAS-FR-xxxx…xxx) und ist neben der (DEUx…..) sichtbar und grundsätzlich außen am Modell anzubringen. Ein Nachweis der Eintragung (in Papierform, als Datei) muss beim Betrieb des Modells mitgeführt und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgezeigt werden.

In dem Modell muss außerdem eine elektronische Signaleinheit, eine funktionsfähige „Balise“ oder „Baken“ (~Transponder) vorhanden sein, wenn das Modell außerhalb der befreiten Plätze / Hänge betrieben wird. Diese Einheit ist unter AlphaTango mit dem Modell zu verknüpfen. Sie kann bei einschlägigen Händlern erworben werden.

Grundsätzlich kann überall da geflogen werden, wo es nicht verboten ist. Wo, kann hier nachgesehen werden. Es können aber auch temporäre Verbote bestehen. Hier muss man sich vor Ort informieren. Der Mindestabstand zu Wohnbebauung beträgt 150 m. Weitere Beschränkungen bestehen zu Industrie-, Energie- und Militäranlagen.

Welche Plätze / Hänge dabei über eine AIP-Nummer (Aeronautical Information Publication) verfügen und damit grundsätzlich ohne „Balise“ / Transponder beflogen werden dürfen (sieh dazu II.), kann hier eingesehen werden: https://www.ffam.asso.fr/fr/pratiquer-l-aeromodelisme/les-localisations-d-aeromodelisme.html unter „Carte des localisations d’activités d’aéromodélisme en France“. Die Karte wird regelmäßig aktualisiert.

Flughöhen:

  • Bei einem angemeldeten Platz / Hang hängt die maximale Flughöhe von der Genehmigung des Platzes ab. Das ist jeweils vor Aufnahme des Flugbetriebs zu klären.
  • Bis zu 120 m über dem Piloten für den Hangflug mit Segelflugmodellen

II. Ausnahme von der „Baken-„ /„Balise-„ / „Tranponder“-Pflicht

Die Ausnahme ist von zwei Bedingungen abhängig: (Art. R. 20-29-5 du Code des postes et des communications électroniques):

  1. Man muss auf einem Platz / an einem Hang fliegen, für den die Befreiung besteht (sog. AIP-Plätze s. h.: https://www.geoportail.gouv.fr/donnees/restrictions-uas-categorie-ouverte-et-aeromodelisme V. m. https://www.ffam.asso.fr/fr/pratiquer-l-aeromodelisme/les-localisations-d-aeromodelisme.html (blau F= befreit; rot F=Balisen-Pflicht).
  2. Zudem muss man Mitglied eines Vereins sein, der der FFAM oder einem zugelassenen Multisportverband angehört. Z.B. dem Finesse+

Dieser „Kunstgriff“ macht es überhaupt erst möglich, in Frankreich unter „nationalen“ Bedingungen zu fliegen. Ansonsten bliebe ausschließlich das Fliegen in der „open category“ (s. n.) übrig.  Das bedeutet auch, dass selbst auf einem freigestellten Gelände Personen, die nicht Mitglied in einem der Verbände angeschlossenen Verein Mitglied sind, in ihren Modellen einen „Baken“ / eine „Balise“ mitführen müssen.

Der Vereins- plus Verbandsbeitrag beträgt als Jahresgebühr in beiden Verbänden z. Zt. 15 €.

III. Fliegen in der Open Category

Wer außerhalb eines Vereins Modellflug ausübt, muss sich an die europäischen und französischen Vorschriften halten.

  1. Fliegen ist mit dem (nationalen) EASA-Zertifikat („Kompetenznachweis“) in der Kategorie „Open A1/A3“ erlaubt.
  2. Das EU Kennzeichen ist am Modell anzubringen
  3. Anmeldung bei AlphaTango
  4. Registrierung von jedem Modell über 800 gr. bei AlphaTango und zusätzlich Anbringen der zugeteilten Nummer am Modell (also zwei Nummern)
  5. Das Abfluggewicht darf 10 KG nicht überschreiten und die Flughöhe ist auf 120 m über dem Piloten begrenzt.
  6. Die französischen Behörden bestehen bei Ausländern auch beim Fliegen in der „open category“ (categorie ouverte) auf das Mitführen einer „Balise“ / eines Transponders (s.o.).

IV. Versicherungsschutz

Es muss auch zwingend und für jede Kategorie (selbstverständlich auch für Modelle unter 800 gr.!) eine (Modell-)Haftpflichtversicherung vorhanden sein, die auch die Risiken in Frankreich abdeckt. Der Versicherungsschutz des DMFV erfüllt diese Voraussetzungen.

V. Ergänzende Hinweise

Für das Fliegen, sowohl unter Vereins- als auch den „Open Category“ Bedingungen, sind zudem immer die Flugzonen und mögliche (auch temporär mögliche) Verbote zu beachten. Am besten ist es auf jeden Fall, sich vor Aufnahme des Flugbetriebs bei den „Platzhirschen“ vorzustellen (Charactersache!) und schlau zu machen. Die kennen auch die jeweils geltenden Ausnahmen.

Ergänzende Angaben zum Thema finden sich hier (leider nur in französischer Sprache):

Vorschriften können sich ändern. Die Angaben erfolgen nach aktuellem Stand und nach bestem Wissen, aber ohne jedwedes Obligo! Jeder Pilot ist für die Einhaltung der Regeln in dem Land, in dem er fliegt, selbst verantwortlich!

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