Aufgrund der Corona-Pandemie haben sich zahlreiche Mitgliedstaaten gegenüber der Europäischen Kommission dafür ausgesprochen, bei Durchführungsrechtsakten, die bereits in Kraft getreten sind und in den nächsten sechs Monaten Geltung erlangen, den Zeitpunkt des Geltungsbeginns zu verschieben. Das geht aus einem Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur an die Länder und Mitglieder des UAV-Beirates hervor.
Hiervon erfasst wäre auch die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019. Die Europäische Kommission habe dieses Anliegen positiv aufgenommen und nach Prüfung durch ihren Rechtsdienst angekündigt, ein schriftliches Verfahren zur Änderung der betroffenen Rechtsakte einzuleiten. Demnach würde auch die EU-Drohnenverordnung, die unter anderem eine Registrierung vorsieht, erst ab dem 01.01.2021 Anwendung finden. Dementsprechend geht man im BMVI davon aus, dass alle Vorschriften des Abschnitts 5a der Luftverkehrs-Ordnung (Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen) noch bis Ende 2020 anzuwenden sind. Mit anderen Worten: für Modellflieger ändert sich erstmal nichts.