Die neue Registrierungspflicht
FAQ Registrierungspflicht
Was ist eine e-ID?
Die e-ID (elektronische Identifikationsnummer) ist eine individuelle Kennung, die jeder Betreiber eines unbemannten Luftfahrzeugs ab dem 01.05.2021 benötigt. Sie wird im Rahmen der Piloten-Registrierung durch das Luftfahrt-Bundesamt zugeteilt. Jeder Pilot erhält eine individuelle e-ID, die an den genutzten Flugmodellen oder Drohnen anstelle der bisherigen Kennzeichnungsplakette anzubringen ist. Mitglieder des DMFV automatisch vom Verband registriert, sofern sie der Verwendung ihrer Daten nicht widersprochen haben und müssen sich somit um nichts kümmern.
Muss ich mich registrieren lassen?
Ja. Seit dem 31.12.2020 gilt in Europa eine generelle Registrierungspflicht für Piloten von unbemannten Luftfahrzeugen, die jedoch noch bis einschließlich 30.04.2021 ausgesetzt ist. Ab dem 01.05.2021 ist der Betrieb von Flugmodellen nur noch nach erfolgter Piloten-Registrierung zugelassen. Mitglieder des DMFV werden nach automatisch vom Verband registriert und müssen sich somit um nichts kümmern, sofern sie der Verwendung ihrer Daten nicht widersprochen haben.
Wie läuft die Registrierung ab?
Mitglieder des DMFV können automatisch vom Verband registriert werden und müssen sich dann um nichts kümmern. Einzige Voraussetzung: Mitglieder müssen die für eine Pilotenregistrierung zwingend vorgeschriebenen Daten vollständig an den DMFV übermittelt sowie der Weitergabe ihrer Daten an das LBA nicht widersprochen haben. Sobald die individuelle Registrierung in der Datenbank des Luftfahrt-Bundesamts abgeschlossen ist, übermittelt das LBA jedem DMFV-Mitglied seine Registrierungsnummer (e-ID) direkt an die angegebene E-Mail-Adresse.
Wer sich selbständig registrieren möchte, kann dies über die Website des Luftfahrt-Bundesamts (www.lba.de) tun. Dort muss ein Profil angelegt, die geforderten Daten eingetragen sowie ein Foto von Personalausweis oder Reisepass zur Identitätsüberprüfung hochgeladen werden. Wurden die Daten geprüft, übermittelt das LBA jedem DMFV-Mitglied seine Registrierungsnummer (e-ID) direkt an die angegebene E-Mail-Adresse.
Ich habe noch keine Registriernummer erhalten. Wann bekomme ich diese und darf ich jetzt überhaupt noch fliegen?
Ja. Sofern eine feuerfeste Plakette mit Namen und Anschrift des Piloten am Modell (ab 250 Gramm) angebracht ist. Das Luftfahrt-Bundesamt hat die Registrierungspflicht bis 31. April 2021 ausgesetzt. Erst danach ist die Anbringung der e-ID erforderlich.
Gilt auch weiterhin eine Kennzeichnungspflicht?
Ja, allerdings sieht die EU-Verordnung nicht mehr vor, dass ein feuerfestes Schild mit Name und Anschrift des Eigentümers am Modell angebracht werden muss. Stattdessen reicht die Anbringung der sogenannten e-ID an einer zugänglichen Stelle des Modells. Dazu zählt auch beispielsweise das Batteriefach, damit das Erscheinungsbild des Flugzeugs nicht gestört wird.