Bundestagswahl 2021: So stehen die größten Parteien zum Modellflugsport

In am 02. September 2021

Die Bundestagswahl 2021 steht vor der Tür. Am 26. September entscheidet sich, wie es in den kommenden Jahren politisch in Deutschland weitergeht. Für Modellflugsportler nicht ganz unwichtig dabei ist natürlich auch die Frage, wie die großen Parteien zu Themen wie Hobbykultur und Vereinsleben stehen und welchen Stellenwert der Modellflugsport für sie hat. Schließlich sind die statistisch gesehen absolut sicheren Flugmodelle in den vergangenen Jahren immer wieder ins Kreuzfeuer geraten, als es eigentlich um strengere Reglementierungen für Drohnen und andere unbemannte Fluggeräte gehen sollte.

Wir haben daher den Parteien CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und AFD jeweils dieselben sieben Fragen zu den genannten Themen gestellt.

Abgesehen von der AFD haben alle Parteien unsere Fragen beantwortet.


Frage 1:
In den vergangenen Jahren wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Modellflug zweimal substanziell verändert. Sind diese Änderungen aus Ihrer Sicht angemessen gewesen? Oder hätte es hier nicht viel mehr Bestandsschutz für den privaten Modellflug geben müssen?

CDU/CSU:
[Die Fragen 1 und 2 wurden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.]

SPD:
Der Bestandsschutz ist gewahrt. Die DVO 2019/947 zur EU-VO 2019/945 subsumiert Flugmodelle unter UAS. In Erwägungsgrund (27) der DVO wird den Vereinen ein „gutes Sicherheitsniveau“ attestiert und daraus abgeleitet, dass diese ihre Arbeit „unverändert fortführen können“. Art. 16 der besagten DVO trägt dem Rechnung und verweist auf einschlägige nationale Vorschriften sowie bewährte Verfahren. In der Umsetzung der EU-DVO durch die LuftVO wird in den Paragrafen 21 f und 21 geben auf diese existierenden Vorschriften und bewährten, also von jeher vorhandenen und erprobten, Verfahren abgehoben. Die Anhörung des Verkehrsausschusses zum Thema hat zwar zwischen den beiden Verbänden – DAeC und DMFV – unterschiedliche Interpretationen des Art. 16 der EU-DVO deutlich werden lassen, die novellierte LuftVO berücksichtigt beide Positionen. Der private, also nicht vereinsgebundene Modellflug, unterliegt den Regelungen, die für alle UAS gelten. Im gesetz- und verordnungsgebenden Verfahren wurde z.B. der zentrale § 21h vollständig verändert. Die anfängliche Liste der Verbote wurde zu einer der ermöglichenden Gebote.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Wir GRÜNE haben im Mai 2021 im Deutschen Bundestag den maßgeblichen Gesetzentwurf abgelehnt. In der parlamentarischen Beratung wurden von Expert*innen zahlreiche Bedenken vorgebracht, die von Regierungsseite nicht ausgeräumt werden konnten. In einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Verkehrsausschusses hat der DMFV ebenfalls seine Kritik am Gesetz vorgebracht und weiterführende Änderungsvorschläge unterbreitet. Wir werden im Deutschen Bundestag eine notwendige Bilanz der Gesetzesänderungen ziehen.

DIE LINKE:
Wie bereits bei der Debatte um die im Jahr 2017 vom Bundesverkehrsministerium erlassene Drohnenverordnung hat DIE LINKE im Kontext der EU-Gesetzgebung beklagt, dass das in Brüssel und Berlin angeschlagene Tempo bei der Integration von Drohnen in den Luftraum zu hoch ist. Um einen hohen Sicherheitsstandard im Luftverkehr gewährleisten zu können, wäre der Weg einer schrittweisen Integration ratsam. Der Himmel wurde für Drohnen großteils freigegeben, bevor wesentliche Fragen geklärt und Nutzungskonflikte am Himmel austariert wurden. Ohne Rücksicht auf Verluste für die Drohnenindustrie alle Tore zu öffnen, war der falsche Weg, der unter anderem zu Lasten des Luftsports im Allgemeinen und dem Modellflug im Besonderen ging. Klare Regeln für den Schutz des Bestandes wären aus Sicht der LINKEN angemessen gewesen.

FDP:
Die Bundesregierung hat die EU-Drohnenverordnung dieses Jahr zwar in nationales Recht umgesetzt, dabei allerdings versäumt möglichst unbürokratische Regelungen festzulegen. Wir Freie Demokraten haben in einem Entschließungsantrag gefordert, dass sich die in der Luftverkehrsverordnung vorgesehenen Regelungen und Beschränkungen für den Betrieb unbemannter Flugobjekte streng am europäischen Recht auszurichten sollten (vgl. BT-Drs. Drucksache 19/29387 ). In der Verordnung ist der Modellflug bereits ausreichend berücksichtigt und der Bestandsschutz gewahrt. Die Koalition hat allerdings Regelungen getroffen, die die Verbände vor unnötige Herausforderungen stellen.


Frage 2:
Mit der europäischen Initiative zum U-space steht der unbemannten Luftfahrt auch in der kommenden Legislaturperiode ein Umbruch bevor. Inwiefern sollte der Modellflug aus Ihrer Sicht davon betroffen sein?

CDU/CSU:
CDU und CSU halten den Modellflug für ein faszinierendes Hobby mit langer Tradition, bei dem sich Jung und Alt mit technischem und handwerklichem Können beschäftigen. Modellsportvereine leisten damit einen wichtigen Beitrag für eine lebendige Zivilgesellschaft, für eine vielseitige Freizeitkultur und damit für das Gemeinwohl. Die unionsgeführte Bundesregierung hat sich bei der Erarbeitung der EU-Verordnungen zur unbemannten Luftfahrt für Regelungen eingesetzt, die der Beibehaltung des Modellflugs zugutekommen. Auch bei der Umsetzung der EU-Drohnenverordnung in nationales Recht haben wir darauf geachtet, dass die Luftsportverbände ihrem Hobby wie gewohnt nachgehen können. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat insbesondere erreicht, dass die Situation für Modellflieger verbessert wurde, sowohl für das klassische Flugmodell als auch für Segelflug und Flugsportvereine. Im Hinblick auf die Genehmigungsverfahren wurde vereinbart, dass die Genehmigung entweder beim Luftfahrt Bundesamt oder den Landesluftfahrtbehörden eingeholt werden kann. Im Verlauf der Gesetzgebungsverfahren wurden auch die Luftfahrtverbände eingebunden und haben wertvolle Beiträge formuliert. Der Modellflug ist durch die neuen Regelungen der EU-Drohnenverordnung insbesondere deshalb nicht beeinträchtigt, weil diese nur außerhalb von Modellflugplätzen gelten. Wir werden weiterhin dafür Sorge tragen, dass der Modellflug wie gewohnt möglich ist. Die europäische Initiative zum U-Space ist Teil einer Strategie für nachhaltige und intelligente Mobilität, die 3 es Drohnenbetreibern ermöglicht, komplexe Operationen über größere Entfernungen durchzuführen. Eine Betroffenheit des Modellflugs ist dabei nicht ersichtlich.

SPD:
Die U-Space-Regelung ist in der neuen LuftVO in § 21h Abs. 3 bereits adressiert. Es wird in der kommenden Legislaturperiode eine integrierende Umsetzung der U-Space DVO 2021/644 in nationales Recht erfolgen müssen. Wesentlicher Grund für die spezielle EU-DVO ist, siehe Erwägungsgrund (2), dass die Zahl der UAS rasant zunimmt, die BVLOS-Flüge ebenso und somit diese Komplexität im Sinne der Sicherheit im Luftraum neu konfiguriert werden muss. Der Modellflug gilt als UAS, unterfällt also auch der U-Space-Regelung, allerdings wird es für VLOS-Betrieb, das Regelverfahren im Modellflug, bestandsschutzwahrende Ausnahmen geben. Sie sind in der U-Space-DVO auch angelegt.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Die entsprechenden EU-Regelungen sind Vorschläge, die noch in den nationalen Parlamenten beraten werden müssen. Wir GRÜNE setzen uns dafür ein, dass der Modellflug, da wo er als Sport betrieben wird, eine besondere Berücksichtigung findet. So wird ein EU-weiter Vergleich der Wettbewerbsbedingungen des Modellflugsports benötigt, um auch weiter Chancengleichheit im sportlichen Wettbewerb zu bieten. Nach unserer Überzeugung genießt der Modellflug in Deutschland eine große Akzeptanz. Für uns sind die Verbände des Modellflugs und des Luftsports auch weiter kompetente Ansprechpartner in der Sportpolitik und im Luftfahrtrecht. Wie der DMFV sehen wir dabei eine zentrale Bedeutung bei der qualifizierten Schulung der Modellflieger.

DIE LINKE:
Die neuen Anforderungen im Bereich der technischen Ausstattung und den Betrieb von ferngesteuerten Drohnen, zu denen auch Flugmodelle gehören, werden großen Einfluss auf die Ausübung des Luftsportes haben. Die Regularien sind dabei auf den kommerziellen Einsatz von Drohnen zugeschnitten, Modellflieger wurden „mitreguliert“ und werden aller Voraussicht mit Einschnitten bei der Ausübung ihrer Leidenschaft behindert werden. Es können aber auch neue Freiräume entstehen, z.B. in Bezug auf reglementierte Flug-höhen und bisher nicht überfliegbare Gebiete, die jedoch jeweils bei den zuständigen Luftfahrtbehörden erstritten werden müssen.

FDP:
Der Modellflug ist Teil des unteren Luftraums und damit von der Initiative zum U-Space betroffen. Ziel der Initiative ist es, UAS bestmöglich in den Luftraum zu integrieren. In den anstehenden Beratungen setzen wir Freien Demokraten uns dafür ein, dass der Modellflug seinen Platz im U-Space hat. Das bedeutet, dass wir nicht erneut über die europäischen Regelungen hinausgehen und uns an EU-weiten Wettbewerbsbedingungen orientieren wollen.


Frage 3:
An immer mehr Orten in Deutschland überlagern sich die Interessen von Modellflugvereinen und Naturschützern oder auch den Betreibern von Windkraftanlagen. Dann stehen Modellfluggelände, die zuweilen über Jahrzehnte genutzt wurden, auf einmal vor dem Aus. Wie kann hier künftig eine Interessenabwägung mit Augenmaß sichergestellt werden, damit Menschen nicht die Chance genommen wird, ihrer Freizeitbeschäftigung nachzugehen.

CDU/CSU:
CDU und CSU ist es wichtig, die flexiblen Möglichkeiten zur Ausgestaltung des Modellflugs in Deutschland zu nutzen und gleichzeitig weiterhin alle Vorgaben beizubehalten, die aus Umwelt- und Naturschutzsicht notwendig sind. Das bisherige Schutzniveau wollen wir beibehalten und den Menschen weiterhin die Ausübung ihres Hobbys ermöglichen.

SPD:
Nach einhelliger Meinung der beiden oben erwähnten Verbände hat man auf länder- bzw. regionaler Ebene tragfähige Kompromisse gefunden. Die gilt es zu bewahren. Wesentlich ist in diesem Zusammenhang, dass mögliche temporäre Überflugverbote auch auf den für Luftfahrende üblichen Kanälen kommuniziert werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben Natur- und Lärmschutz einen hohen Stellenwert. Wir setzen bei Konflikten zuerst auf kooperative Planungsprozesse und partnerschaftliche Gespräche, denn das Naturschutzrecht bevorzugt gemeinsame Lösungsansätze. Vor Ort müssen Konsensgespräche geführt werden, damit es zu einem Interessenausgleich kommt. Naturschutz und Anbieter*innen der erneuerbaren Energien sowie Luftsport und Modellflug müssen gemeinsam transparente und nachvollziehbare Lösungen erarbeiten. Klar ist aber auch: Überflüge in geringer Höhe über sensible Naturschutzgebiete sehen wir auch weiter kritisch, sie sind u.E. aber auch nicht nötig, um Modellflug zu betreiben.

DIE LINKE:
Vielerorts werden mit großem Aufwand von Sportvereinen und Umweltverbänden Konzepte zum Schutz sensibler Habitate erstellt. Diesen erfolgreichen Weg sollte man weitergehen, da nur auf diesem Wege passgenaue Maßnahmen, die den lokalen Erfordernissen gerecht werden, ergriffen werden können. Freiwillige Maßnahmen müssen jedoch stets im Einklang mit dem Naturschutzrecht stehen. Die Energiewende ist der LINKEN ein zentrales Anliegen, ein zügiger Ausbau der Windkraft ist unumgänglich. Nutzungskonflikte sollten jedoch nicht zu Lasten des Luftsports gehen. Vielmehr ist es geboten, im Zweifelsfall Ersatzflächen für den Luftsport bereitzustellen. Dies muss im Rahmen der Aufstellung von Raumordnungplänen der Länder frühzeitig bedacht werden, gleiches gilt auf kommunaler Ebene.

FDP:
Die Akzeptanz der Energiewende vor Ort wollen wir durch eine frühzeitige Bürgerbeteiligung, einen klugen Ausgleich mit Anwohnerinnen und Anwohnern sowie transparente rechtsstaatliche Verfahren stärken. Hierbei gilt es auch, den Menschen ihre Hobbies, wie z.B. Modellflug, zu ermöglichen. Wir sind der Ansicht, dass die Regionen in Deutschland so vielfältig sind, dass Umweltpolitik nur gelingen kann, wenn sie vor Ort immer wieder neu interpretiert und unter einer ausgewogenen Abwägung der Interessen weiterentwickelt wird.


Frage 4:
Die kommerzielle Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) wird in den kommenden Jahren deutlich zunehmen. Gerade mit Blick auf sogenannte BVLOS-Operationen von Drohnen, also automatisierten Flügen außerhalb der Sichtweite eines Steuerers, befürchten Modellflieger eine zunehmende Verdrängung aus angestammten Fluggebieten. Wie kann der Gefahr begegnet werden, dass sich der private Modellflug den kommerziellen Interessen einer potenziellen Wachstumsbranche unterordnen muss?

CDU/CSU:
[Die Fragen 4 und 5 wurden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.]

SPD:
Richtig ist, dass die kommerzielle Nutzung von UAS im BVLOS-Verfahren deutlich wachsen wird. Dies ist, wie oben schon erwähnt, der Grund warum es eine sicherheitsorientierte Organisation des U-Space-Airspace geben muss. Die ortgebundenen Modellflugplätze können in Zukunft in elektronischen Karten verzeichnet sein, um sie bei der Programmierung der kommerziellen Fluggeräte zu umfliegen. Der nicht vereinsgebundene Modellflug wird den Regularien des U-Space-Airspace unterliegen. Fluggeräte < 250 g die im VLOS-Verfahren betrieben werden, sollen den U-Space-Regeln nicht unterfallen. (s. dazu Erwägungsgrund 8 der U-Space-DVO).

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Neue Entwicklungen im Flugverkehr, wie z.B. Drohnen, müssen sich daran messen lassen, ob sie einen Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilitätswende leisten oder effektiver im Vergleich zu bisherigen Verkehrsgeräten sind. Bei Vermessungsfragen per Luft sowie in einigen Bereichen der Sicherheit, z.B. im Bevölkerungsschutz, sehen wir GRÜNE viele Möglichkeiten, die wir nutzen wollen. Aber auch der Gesundheitsschutz der Bevölkerung und die Luftsicherheit werden in unserer Politik einen hohen Stellenwert behalten. Die grüne Bundestagsfraktion hat im Deutschen Bundestag ein modernes Konzept zur Bewirtschaftung des untersten Luftraums vorgelegt (Drucksache 19/29388). Wir wollen dieses Konzept mit allen Beteiligten weiter entwickeln. Wir sind gegen einen weiteren Ausbau der Flughafeninfrastruktur, auch das wird die Konflikte minimieren.

DIE LINKE:
Drohnen können im Bereich des Katastrophenschutzes oder der Versorgung von Insellagen einen großen Beitrag leisten. Einen breiten Einsatz in der Logistik oder im Personenverkehr sieht DIE LINKE jedoch sehr skeptisch. Der Energieaufwand für den Betrieb von Paketdrohnen ist unverhältnismäßig hoch, gleiches gilt für sog. Flugtaxies. Durch die Abkehr vom industriepolitisch getriebenen breiten Drohneneinsatz im kommerziellen Bereich ist dem Modellflug am besten gedient.

FDP:
Der Modellflug muss bestmöglich in den Luftraum integriert werden. Das bedeutet, dass er nicht schlechter gestellt darf als die kommerzielle Nutzung von UAS. Im Zuge der Beratungen des U-Space werden wir Freien Demokraten auf ein ausgewogenes Nebeneinander der beiden drängen.


Frage 5:
Nach den Bestimmungen der sogenannten „EU-Drohnenverordnung“ unterliegt der private Modellflug in weiten Teilen denselben Bestimmungen wie kommerzielle Drohnenflüge (Registrierung, Kenntnisnachweise etc.). Wären hier mit Blick auf die hervorragende Sicherheitsbilanz des Modellflugs nicht Erleichterungen angezeigt?

CDU/CSU:
CDU und CSU ist es wichtig, dass Modellflieger weiterhin ihrem Hobby nachgehen können – auch im Zeitalter unbemannter Luftfahrtsysteme und innovativer Luftfahrtkonzepte. Da das EU-Recht dem Modellflug zu Sport- und Freizeitzwecken eine gesonderte Stellung einräumt, ist die Gefahr einer Unterordnung des Modellflugs unter kommerzielle Interessen nicht ersichtlich. Nach dem Aktionsplan der unionsgeführten Bundesregierung soll gemeinsam mit den Modellflugverbänden ein einheitliches Sicherheitskonzept erarbeitet werden. Außerdem ist eine moderne und weitgehend unbürokratische Aufsicht über Vereine und Verbände vorgesehen.

SPD:
Die Bilanz ist in der Tat gut. Allerdings wird der Luftraum – der zukünftige U-Space-Airspace – deutlich intensiver genutzt werden. Dies ist ja eben der Grund dafür, dass es die U-Space-Regulation gibt. Die Sicherheitsbilanz des privaten als auch des vereins- und ortsgebundenen Modellfluges ist u.a. auch deshalb so gut, weil es kaum Luftraumkonkurrenz gibt. Für den Vereinsmodellflugsport wird es präferierende Regulierungen geben. Für den platzgebundenen privaten Modellflug ist das schwierig, weil im U-Space die Regeln für alle gleich sein müssen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Wir setzen uns für eine unabhängige Evaluierung der zuletzt verabschiedeten Gesetze ein. Mit jetzigem Stand sind wir von einer Aufweichung der Sicherheitsbestimmungen für Fluggeräte nicht überzeugt. Gerne führen wir dazu die notwendigen Gespräche mit dem DMFV und dem DAeC.

DIE LINKE:
Ja. Die EU-Regulierung und auch die deutsche Umsetzung behandeln kommerzielle Anwendungen und den Modellflug gleich und das ist nicht sachgerecht. Insbesondere der Betrieb auf Modellfluggeländen hat ein völlig anderes Risikoprofil als kommerzielle Drohnenflüge in Großstädten. Erleichterungen für den Modellflug sind angezeigt.

FDP:
Die EU-Drohnenverordnung ist erst vor wenigen Monaten in nationales Recht übertragen worden. Daher wollen wir Freien Demokraten zunächst die Praxistauglichkeit der Verordnung überprüfen. Im Anschluss kann über gewisse Erleichterungen für den Modellflug gesprochen werden.


Frage 6:
Wie viele andere traditionsreiche Hobbys ist auch der in Vereinen und Verbänden organisierte Modellflug wesentlich auf ehrenamtliches Engagement angewiesen. Engagement, das in weiten Teilen der Gesellschaft immer geringer wird. Was wollen Sie dafür tun, um das Ehrenamt in Deutschland wieder attraktiver zu machen, vor allem in Hinblick auf die Förderung junger Menschen durch ehrenamtliche Arbeit?

CDU/CSU:
CDU und CSU wollen noch mehr junge Erwachsene für den ehrenamtlichen Dienst an der Gesellschaft gewinnen. Wir wollen die Attraktivität der Freiwilligendienste – etwa durch die Anpassung des Taschengelds, eine breite Angebotsauswahl und eine hohe Qualität der Angebote – weiter steigern und einen Rechtsanspruch einführen. Über die Möglichkeiten der Freiwilligendienste soll vermehrt schon in den Schulen informiert werden. Vorhaben, die das Ehrenamt unterstützen und auch in strukturschwachen und ländlichen Regionen von besonderer Bedeutung sind, werden wir fördern. Neben den Aktivitäten der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt werden wir daher die Einrichtung von Anlaufstellen für das Ehrenamt in Kreisen und Gemeinden flankierend begleiten. Sie können die Ehrenamtlichen beraten, ihnen die Arbeit erleichtern und bei der Vernetzung und Qualifizierung helfen. Zugleich wollen wir mehr Seniorinnen und Senioren, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und Menschen mit Behinderung für das Ehrenamt gewinnen.

SPD:
Das ehrenamtliche Engagement ist für uns unverzichtbar. Wir werden es daher weiter unterstützen. Administrative Hürden wollen wir durch Bürokratieabbau und Verfahrensvereinfachungen beseitigen. Dazu haben wir den Übungsleiterfreibetrag und den Ehrenamtsfreibetrag erhöht. Die steuerliche Freigrenze für wirtschaftliche Tätigkeiten gemeinnütziger Organisationen wurde auf 45.000 Euro angehoben. Wir werden vor allem die Digitalisierung nutzen, um die Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts bürokratieärmer umzusetzen. Spendenbescheinigungen sollen künftig aus dem Einzahlungsvorgang möglichst ohne Zutun von Spender und Zuwendungsempfänger erstellt werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt sind wichtige Eckpfeiler in unserer demokratischen Gesellschaft. Wir GRÜNE wollen die Rahmenbedingungen für Vereine und Verbände verbessern durch:

  • Ausweitung des Bundesfreiwilligendienstes
  • Ehrenamtskarte mit verbesserten Anerkennungs- und Rabattmöglichkeiten
  • Weitere Angleichung von Ehrenamtspauschale an den Übungsleiterfreibetrag
  • Bürokratieabbau, z.B. durch digitale Verwaltung
  • Mehr Anerkennungssicherheit im Gemeinnützigkeitsrecht
  • Unterstützungsmöglichkeiten für Vereine und Verbände durch ein Demokratiefördergesetz
  • Erarbeitung eines Sportentwicklungsplans; Ausweitung der wissenschaftlichen Forschung

DIE LINKE:
Mehr als 30 Millionen Menschen engagieren sich in diesem Land. In Vereinen, Initiativen, bei Rettungsdiensten, in der Freiwilligen Feuerwehr und an vielen anderen Stellen sorgen Engagierte für gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Demokratie lebt von der kritischen und mitgestaltenden Beteiligung einer lebendigen Zivilgesellschaft. Wir wollen dieses vielfältige freiwillige Engagement besser unterstützen und die Barrieren für soziale Gruppen, die im Engagement unterrepräsentiert sind, senken. Daher fordern wir, dass die Förderung der Wertschätzung von Engagement durch die Gesellschaft auf allen Ebenen verbessert und eine Anerkennungskultur für bürgerschaftlich Engagierte ausgebaut wird. Erworbene Qualifikationen von Engagierten müssen besser anerkannt werden wie zum Beispiel für Ausbildung und Studium. Wir setzen uns ein für eine Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts, sodass die Arbeit kleiner Vereine erleichtert wird und die politische Willensbildung durch zivilgesellschaftliche Organisationen den angemessenen Rechtsrahmen erhält. Die Rechtssicherheit für zivilgesellschaftliche Organisationen ist deutlich zu erhöhen, insbesondere im Steuerrecht. Freiwilliges Engagement muss in der politischen Debatte einen höheren Stellenwert erhalten. Daher setzen wir uns für einen Hauptausschuss zum bürgerschaftlichen Engagement im Deutschen Bundestag ein.

FDP:
Wir Freie Demokraten schätzen das freiwillige Engagement tausender Bürgerinnen und Bürger, welches Millionen von Menschen freie Entfaltung, Selbstwirksamkeit und vor allem Kindern und Jugendlichen wertvolle Lernprozesse ermöglicht. Es bringt Menschen unabhängig ihres sozialen und kulturellen Hintergrundes zusammen, stiftet Gemeinschaft und fördert Toleranz.

Wir treten daher für bessere Rahmenbedingungen ein und wollen das Ehrenamt von Bürokratie und möglichen Haftungsrisiken entlasten. Den Zugang zu neuen digitalen Lösungen für Vereine wollen wir vereinfachen – etwa in den Bereichen Akquise und Verwaltung. Zudem wollen wir die Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale angemessen erhöhen.


Frage 7:
Mit den MINT-Fächern wurde bereits ein Weg gewählt, um die Interessen von speziell Technik-Interessierten jungen Menschen zu fördern. Wie könnten diese aber noch stärker an technische Hobbys wie den Modellflug herangeführt werden, damit es auch zukünftig genug interessierten Nachwuchs für technische und handwerkliche Berufe gibt?

CDU/CSU:
CDU und CSU wollen weiter gemeinsam mit Wirtschaft und Wissenschaft dafür werben, junge Menschen für naturwissenschaftlich-technische Berufe zu gewinnen. Hierzu wollen wir ihnen Qualifizierungs- und Karrieremöglichkeiten aufzeigen und sie mit Beratungsleistungen unterstützen. Auch wollen wir die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung fördern. Daher werden wir wieder mehr Gewicht auf die Ausbildung junger Menschen als Facharbeiter und Handwerker legen. Eine Karriere in der ung muss als gleichwertige Alternative zum Studium für jede und jede 5 beruflichen Bild erkennbar sein.

SPD:
Die SPD will die MINT-Bildung in Deutschland grundsätzlich stärken. Einen besonderen Fokus haben wir hier in der Vergangenheit einerseits auf Mädchen und Frauen und andererseits auf den Schulbereich gelegt, da hier die Berufsfindungsphase stattfindet. Mit dem MINT-Aktionsplan konnten wir in der vergangenen Legislaturperiode bereits einige wichtige Impulse auch von Bundesseite setzen. Hier ist insbesondere die MINT-Vernetzungsstelle mit E-Portal hervorzuheben, die das MINT-Engagement miteinander zusammenführt und als zentrale Anlaufstelle agieren soll. Die SPD setzt sich darüber hinaus für starke Ganztagsschulen ein. Diese bieten mehr Zeit zum gemeinsamen Lernen und Entdecken auch von MINT-Fächern. Auch die digitale Ausstattung der Schulen und die Sanierung der Gebäude wollen wir von Bundesseite vorantreiben, denn wir wollen erstklassige Schulen, die Kinder und Jugendliche bestmöglich auf ihre Zukunft und damit natürlich auch berufliche Karriere vorbereitet.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (MINT) sind wichtige Schulfächer für unsere gemeinsame Zukunft. Daher hat die Weiterentwicklung dieser Fächer für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN oberste Priorität. Denn auch der Wirtschaft- und Wissenschaftsstandort Deutschland wird entscheidend von der Qualität der Bildung und Forschungsstandort geprägt. Konkret sprechen wir uns in unserem Bundestagswahlprogramm für eine Stärkung der Bildungszusammenarbeit im Grundgesetz aus. Wir wollen eine flexible und gebührenfreie Bildungsfinanzierung. Ein Digitalpakt zwischen den Verantwortungsträgern soll Bildung und Ausbildung auf eine verlässliche Grundlage stellen. Schulen und andere Bildungsträger sollen mehr Möglichkeiten für Kooperation und Austausch mit Wissenschaft und Vereinen erhalten. Dies führt zu mehr Zusammenarbeit zwischen technischer Ausbildung und praktischer Anwendung bei Hobby und Freizeit.

DIE LINKE:
Konkrete Maßnahmen der Nachwuchsgewinnung müssen von den im Luftsport Aktiven entwickelt werden, denn nur sie können die eigene Begeisterung für den Sport an junge Menschen vermitteln. Die Politik muss jedoch Sorge dafür tragen, dass dieser Sport auch in Zukunft auf attraktivem Niveau betrieben werden kann. Und dafür wird sich DIE LINKE einsetzen.

FDP:
Die digitale Transformation ruft nach Fachkräften aus den Fächern: Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik. Alle Schülerinnen und Schüler müssen hier gefördert werden, weil ein Innovationsland eine moderne und anwendungsorientierte Schulbildung braucht, die mit neuen Technologien auf sich aufmerksam macht.

Deswegen brauchen wir eine veränderte Lernkultur gepaart mit speziellen Arbeitsräumen wie z. B. Lernlabore und Maker Spaces. Hier kann mit neuen Technologien, sowie digitalen und analogen Tools experimentiert werden. Je nachdem, welches Konzept die jeweilige Schule verfolgt, kann der Maker Space zum Aufnehmen von Videos, für das Programmieren von Einplatinencomputern, für 3D-Kunst oder natürlich den Bau von technisch anspruchsvollen Modellen genutzt werden. Im Anschluss können Schulen untereinander Wettbewerbe um die besten Ideen/Modelle veranstalten. In einem ersten Schritt wollen wir daher ein Bund-Länder-Programm für die Errichtung von 1.000 MakerSpaces an Pilotschulen einrichten.