Neue EU-Drohnenvorschriften: EMFU fordert Ausnahmen für den Modellflug

Die European Model Flying Union (EMFU) warnt vor erheblichen Einschränkungen des traditionellen Modellflugs durch geplante europäische Drohnenvorschriften. In einem Positionspapier fordert sie, die Besonderheiten des Modellflugs stärker zu berücksichtigen und unverhältnismäßige Auflagen zu verhindern.

Hintergrund ist der Aktionsplan der Europäischen Kommission zur Drohnensicherheit und Drohnenabwehr. Am 18. September 2026 veröffentlichte die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) entsprechende Regelungsvorschläge (Opinion 06/2026). Diese sehen unter anderem eine Registrierungspflicht und ein Mindestalter für Piloten unbemannter Luftfahrzeuge über 100 Gramm, eine verpflichtende direkte Fernidentifizierung (Direct Remote Identification, DRI) sowie eine Höchstgeschwindigkeit von 68,4 km/h vor. Die Vorschriften würden auch den traditionellen Modellflug betreffen.

Modellflug erfordert differenzierte Regelungen

Die EMFU betont, dass sich der klassische Modellflug grundlegend vom Drohnenbetrieb unterscheidet, auf den die geplanten Sicherheitsmaßnahmen hauptsächlich abzielen. Modellflugzeuge werden überwiegend in Sichtweite, ohne autonome Flugfunktionen und abseits dicht besiedelter Gebiete betrieben. Vereine und Verbände verfügen zudem über jahrzehntelange Erfahrung bei der Gewährleistung eines sicheren Flugbetriebs.

Seit Februar steht die EMFU deshalb im intensiven Austausch mit der EASA, der Europäischen Kommission und politischen Entscheidungsträgern. Dabei konnten bereits wichtige Zugeständnisse erreicht werden: Für den Modellflugbetrieb im Rahmen nationaler Genehmigungen nach Artikel 16 (Verbandsbetriebserlaubnis) sollen die neuen Sicherheitsanforderungen nicht mehr zwingend vorgeschrieben werden. Allerdings hält die EMFU die vorgesehenen Ausnahmeregelungen weiterhin für unzureichend und fordert eine klare, verhältnismäßige Ausgestaltung auf nationaler Ebene.

Besonders kritisch: Modellflug in der offenen Kategorie

Die größten Probleme sieht die EMFU beim Modellflug außerhalb von Artikel-16-Genehmigungen, also in der sogenannten „Open Category“. Schätzungsweise 30 Prozent der europäischen Modellflugzeuge werden in dieser Kategorie betrieben. Sie ermöglicht insbesondere Neueinsteigern einen unkomplizierten Zugang zum Hobby und ist für bestimmte Flugarten, etwa den Hangflug, von besonderer Bedeutung.

Die geplante Pflicht zur elektronischen Fernidentifizierung für Flugmodelle über 100 Gramm stellt die EMFU hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und praktischen Umsetzbarkeit infrage. Noch gravierender wäre die vorgesehene Geschwindigkeitsbegrenzung von 68,4 km/h: Sie liegt nach Einschätzung der EMFU unterhalb der für viele Flächenflugmodelle erforderlichen Mindestfluggeschwindigkeit und käme für diese einem faktischen Flugverbot gleich.

Klare Forderungen an die europäischen Institutionen

Die EMFU fordert, den traditionellen Modellflug sowohl innerhalb von Artikel-16-Genehmigungen als auch in der offenen Kategorie von der verpflichtenden Fernidentifizierung und von Geschwindigkeitsbegrenzungen auszunehmen.

Mit ihrem Positionspapier legt die EMFU konkrete Vorschläge vor, um den Modellflug in Europa langfristig zu sichern. Das Dokument bildet die Grundlage für weitere Verhandlungen mit den europäischen Institutionen und den nationalen Luftfahrtbehörden. Ein gemeinsamer Workshop ist bereits für November vorgesehen.

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