Niedersachsen: Härtefallregelung bei der Grundsteuer kann Modellflugvereine entlasten

Neue Regelung ermöglicht Kommunen einen vollständigen oder teilweisen Erlass der Grundsteuer für verpachtete Sportflächen – Antrag für 2025 bis zum 31. Dezember 2026 möglich

Modellflugvereine in Niedersachsen sollten ihre Grundsteuerbescheide prüfen. Nach einer Änderung des Niedersächsischen Grundsteuergesetzes können Kommunen in bestimmten Härtefällen die Grundsteuer ganz oder teilweise erlassen. Davon können auch verpachtete Grundstücke betroffen sein, die von gemeinnützigen Institutionen für sportliche Zwecke genutzt werden.

Die neue Regelung reagiert unter anderem auf Fälle, in denen Sportvereine aufgrund der Grundsteuerreform mit erheblichen Mehrbelastungen konfrontiert sind. Verbände unterschiedlicher Sportarten hatten sich im Gesetzgebungsverfahren für eine Entlastung von Vereinen mit großen Sportflächen eingesetzt.

Antrag bei der zuständigen Kommune

Die Härtefallregelung gilt insbesondere für verpachtete Grundstücke, die zur Ausübung des Sports durch eine gemeinnützige Institution genutzt werden. Die Kommune kann in diesen Fällen einen vollständigen oder teilweisen Erlass der Grundsteuer gewähren. Ein automatischer Anspruch auf einen Erlass besteht jedoch nicht; die Entscheidung liegt bei der zuständigen Gemeinde.

Der Antrag muss grundsätzlich bis spätestens 31. März des Folgejahres bei der Gemeinde gestellt werden, die den Grundsteuerbescheid erlassen hat. Für das Jahr 2025 gilt eine verlängerte Frist bis zum 31. Dezember 2026. Bleiben die Grundstücksverhältnisse unverändert, muss kein erneuter Antrag gestellt werden.

Modellflugvereine in Niedersachsen sollten daher prüfen, ob ihre Sportflächen die Voraussetzungen der Härtefallregelung erfüllen und ob ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Kommune sinnvoll ist.

Weitere Informationen zur neuen Regelung in Niedersachsen, zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung stellt das Niedersächsische Finanzministerium bereit.

Grundsätrzliche Handlungsempfehlungen für DMFV-Mitgliedsvereine findest Du unter: https://www.dmfv.aero/nord/grundsteuerreform/