Allgemeines/Rechtslage
In Luxemburg gelten die Regelungen der Europäischen Union für unbemannte Luftfahrzeugsysteme, zu denen auch Modellflugzeuge gehören. Modellflug ist überall im Land möglich, d.h.
- auf der „grünen Wiese“ nach den Bestimmungen der „offenen“ Betriebskategorie, Unterkategorie 3 (UAS.OPEN.040 der Durchführungs-verordnung (EU) 2019/947)
- auf ausgewiesenen Modellfluggeländen nach der von der Luftfahrtbehörde den nationalen Modellflugvereinen erteilten Betriebsgenehmigung nach Artikel 16 der DVO (EU) 2019/947.
Deutsche Modellflugpiloten dürfen relativ frei in der offenen Betriebskategorie des EU-Rechts fliegen und müssen sich als „Gastpilot“ auf Modellflugplätzen bzw. ausgewiesenen Modellfluggeländen nach den entsprechenden Anweisungen, Auflagen und Zustimmungen richten.

Flugbetrieb auf der „grünen Wiese“
Der Modellflug ist auf der „grünen Wiese“ überall – ausgenommen sind geografische Gebiete und weitere Beschränkungsgebiete – ausschließlich in der offenen Betriebskategorie zulässig.
Deutsche Modellflugzeugpiloten (Fernpiloten) sind an folgendes gebunden:
- Bedingungen
- Geografische Gebiete
In Luxemburg gibt es wenige geografische Gebiete beispielsweise über Flugplätzen, Hubschrauberlandeplätzen, militärischen Einrichtungen und Regierungsgebäuden. In diesen Gebieten darf mit unbemannten Luftfahrzeugen nur mit einer Ausnahmegenehmigung geflogen werden, die jedoch für Flugmodelle grundsätzlich nicht erteilt wird. Die geographischen Gebiete sind in der Karte https://map.geoportail.lu dargestellt. Beim Klick auf ein Gebiet erfährt man, ob die Zone aktiv ist, und erhält eine aussagekräftige Erklärung und kann so prüfen, ob und wie der Modellfug am ausgewählten Standort zulässig ist.
- Registrierung
Der Flugmodellpilot muss in seinem Heimatland als UAS-Betreiber/UAS-Fernpilot registriert sein (Datenbank beim LBA). Eine zusätzliche Registrierung in Luxemburg ist nicht erforderlich und rechtlich auch nicht zulässig. Die „DExyz123“ Registriernummer ist am Flugmodell anzubringen (als Buchstaben-Ziffern-Folge, die ohne weitere Hilfsmittel lesbar ist, oder als QR-Code).
- Kenntnisse und Mindestalter
Der Flugmodellpilot muss über einen gültigen „Nachweis über den Abschluss eines Online-Lehrgangs A1/A3“ verfügen. Der Nachweis ist mitzuführen.
Das Mindestalter beträgt 16 Jahre. Jüngere Flugmodellpiloten dürfen nur unter direkter Aufsicht eines Fernpiloten fliegen, der 16 Jahre oder älter ist und einen gültigen Kompetenznachweis A1/A3 oder A2 besitzt.
- Versicherung
Es wird eine Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gebraucht, die europaweit und auch außerhalb von Modellfluggeländen gilt und Flugmodelle mindestens bis 25 kg umfasst (beim DMFV „Komfort“, „Premium“ und „Premium Gold“). Die Versicherungsbescheinigung ist mitzuführen.
Flugbetrieb auf Modellfluggeländen
Angaben zu den Modellfluggeländen (ohne) in Luxemburg findet man auf der Homepage des Modellflugverbands Fédération Aéronautique Luxembourgeoise (FAL) https://aeroclub.lu/branches/aeromodelisme/ . Die Modellfluggelände mit Artikel-16-Betriebsgenehmigung sind im AIP Belgium&Luxembourg
https://ops.skeyes.be/html/belgocontrol_static/eaip/eAIP_Main/html/index-en-GB.html
unter AIP ENR 5.5, Ziffer 4.2 (auswählen auf Navigationsleiste links) aufgelistet.
- Flug im Rahmen der Betriebsgenehmigung
Der Modellflugbetrieb auf sechs ausgewiesenen und veröffentlichten Modellfluggeländen (ohne ModellBallonen Lëtzebuerg) erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Artikel-16-Betriebsgenehmigung, die die Direction de l’Aviation Civile den Vereinen der FAL erteilt hat. In der Betriebsgenehmigung sind die jeweils für das Modellfluggelände geltenden Regeln und Auflagen festgelegt (z.B. zulässige Flughöhe 300 Meter über Grund).
- Gastflugfernpiloten aus EU-Staaten
Gastflieger aus Deutschland sind willkommen. Der Gastflugbetrieb auf Modellfluggeländen in Luxemburg bedarf der Zustimmung des jeweiligen Gastvereins.
Gastpiloten aus dem Ausland müssen Mitglied eines nationalen Modellflugverbands ihres Heimatlandes sein, als UAS-Fernpilot im Heimatland registriert sein (Ziffer 2.3), eine Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung nachweisen (Ziffer 2.5) und über einen gültigen Kompetenznachweis A1/A3 verfügen. Sie sind verpflichtet, die am jeweiligen Modellfluggelände geltenden Regeln für den Flugbetrieb zu kennen und einzuhalten. Mit Unterschrift auf einem Formular ist zu bestätigen, dass die Nutzungsbedingungen, Bestimmungen und Beschränkungen der Betriebsgenehmigung zu Kenntnis genommen wurden.
Achim Friedl (DMFV-Beauftragter Internationales)
Stand: 10.03.2026