Modellflug in Belgien [Stand 03/2026]

Allgemeines/Rechtslage

In Belgien gelten die Regelungen der Europäischen Union für unbemannte Luftfahrzeugsysteme, zu denen auch Modellflugzeuge gehören. Modellflug ist überall im Land möglich, d.h.

  • auf der „grünen Wiese“ nach den Bestimmungen der „offenen“ Betriebskategorie, Unterkategorie 3 (UAS.OPEN.040 der Durchführungs-verordnung (EU) 2019/947)
  • auf ausgewiesenen Modellfluggeländen nach der von der Luftfahrtbehörde den nationalen Modellflugverbänden oder -vereinen erteilten Betriebsgenehmigung nach Artikel 16 der DVO (EU) 2019/947.

Deutsche Modellflugpiloten dürfen relativ frei in der offenen Betriebskategorie des EU-Rechts fliegen und müssen sich als „Gastpilot“ auf Modellflugplätzen bzw. ausgewiesenen Modellfluggeländen nach den entsprechenden Anweisungen, Auflagen und Zustimmungen richten.

Fahne Belgien

Flugbetrieb auf der „grünen Wiese“

Der Modellflug ist auf der „grünen Wiese“ überall – ausgenommen sind geografische Gebiete und weitere Beschränkungsgebiete – ausschließlich in der offenen Betriebskategorie zulässig.

Deutsche Modellflugzeugpiloten (Fernpiloten) sind an folgendes gebunden:

  • Bedingungen
Bed Daen0226
  • Geografische Gebiete

In Belgien gibt es geografische Gebiete über Flugplätzen, Hubschrauberlandeplätzen, militärischen Einrichtungen, Häfen, Gefängnissen, Kernkraftwerken und königlichen Gütern. In diesen Gebieten darf mit Flugmodellen nur mit einer Ausnahmegenehmigung, die mindestens 5 Tage vor dem Flug zu beantragen ist, geflogen werden. Die geographischen Gebiete sind in der Karte https://map.droneguide.be dargestellt. Beim Klick auf ein Gebiet erhält man eine aussagekräftige Erklärung und kann so prüfen, ob und wie der Modellfug am ausgewählten Standort zulässig ist.

In Belgien sind an allen ausgewiesenen Modellfluggeländen geografische Gebiete zum Schutz des zivilen Modellflugbetriebes eingerichtet. Diese Modellflugzonen haben einen Radius von 400 m um den Flugplatzmittelpunkt und gehen bis zu einer Höhe von 120 m (400 ft) über Grund. Der Modellflugbetrieb ist ausschließlich nach Genehmigung eines Verantwortlichen des Modellflugvereins gestattet.

  • Registrierung

Der Flugmodellpilot muss in seinem Heimatland als UAS-Betreiber/UAS-Fernpilot registriert sein (Datenbank beim LBA). Eine zusätzliche Registrierung in Belgien ist nicht erforderlich und rechtlich auch nicht zulässig. Die „DExyz123“ Registriernummer ist am Flugmodell anzubringen (als Buchstaben-Ziffern-Folge, die ohne weitere Hilfsmittel lesbar ist, oder als QR-Code).

 

  • Kenntnisse und Mindestalter

Der Flugmodellpilot muss über einen gültigen „Nachweis über den Abschluss eines Online-Lehrgangs A1/A3“ verfügen. Der Nachweis ist mitzuführen.

Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. Jüngere Flugmodellpiloten dürfen nur unter direkter Aufsicht eines Fernpiloten fliegen, der 16 Jahre oder älter ist und einen gültigen Kompetenznachweis A1/A3 oder A2 besitzt.

 

  • Versicherung

Es wird eine Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gebraucht, die europaweit und auch außerhalb von Modellfluggeländen gilt und Flugmodelle mindestens bis 25 kg umfasst (beim DMFV „Komfort“, „Premium“ und „Premium Gold“). Die Versicherungsbescheinigung ist mitzuführen.

 

Flugbetrieb auf Modellfluggeländen

Eine Übersicht der rund 125 Modellfluggelände in Belgien findet man auf der Homepage der Modellflugverbände:

Vereniging voor Modelluchtvaartsport (VML) https://www.flytovml.be/nl/clubs.aspx für den nördlichen Teil von Belgien, und

Association d’Aéromodélisme (AAM) https://www.aamodels.be/fr/clubs.html für den südlichen Teil von Belgien.

Die Modellfluggelände mit ihren Schutzzonen sind als kleine rötlich eingefärbte Kreise auch auf der Karte der geografischen Gebiete da  https://map.droneguide.be dargestellt und sie sind im AIP Belgium&Luxembourg

https://ops.skeyes.be/html/belgocontrol_static/eaip/eAIP_Main/html/index-en-GB.html

unter AIP ENR 5.5, Ziffer 4 (auswählen auf Navigationsleiste links) aufgelistet.

 

  • Flug im Rahmen der Betriebsgenehmigung

Der Modellflugbetrieb auf den ausgewiesenen und veröffentlichten Modellfluggeländen erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Artikel-16-Betriebsgenehmigung, die die Luftfahrbehörde den Verbänden VML und AAM ab dem 1.1.2023 erteilt hat. Fliegen dürfen grundsätzlich nur Mitglieder eines belgischen Vereins, der einem der Verbände VML oder AAM angeschlossen ist.

Belgische Modellfernpiloten müssen über einen Kompetenznachweis („Brevet“) verfügen, der den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und von einem der VML oder AAM angeschlossenen Verein nach erfolgreicher Schulung sowie bestandener theoretischer und praktischer Prüfung ausgestellt wird.

Flugmodell Kategorie Brevet Mindestalter
1: ≤ 12 kg A 14 Jahre
2: ≤ 25 kg B 16 Jahre
3: > 25 kg und ≤ 150 kg B 16 Jahre
bei Flugveranstaltungen B und Einweisung 16 Jahre

Für Modellfernpiloten, die unter direkter Aufsicht eines Brevet B Inhabers fliegen, ist kein Mindestalter festgelegt.

Am Flugmodell sind die Registriernummer des UAS-Fernpiloten und zusätzlich die Registriernummer des Verbandes (z.B. AAM= BELmomv6noi0ylrk) anzubringen.

 

  • Gastflugfernpiloten aus EU-Staaten

Der Gastflugbetrieb auf Modellfluggeländen in Belgien bedarf grundsätzlich der ausdrücklichen Zustimmung des jeweiligen Gastvereins. Bei einer Einladung und Registrierung zu einem Flugtag oder Wettbewerb gilt diese Zustimmung als erteilt. Tagesgäste müssen ihren Besuch im Vorfeld beim Verein anmelden und genehmigen lassen. Der Gastverein wird von seinem Verband dazu ermutigt, eine Tagesmitgliedschaft anzubieten, durch die der Gast einem Vereinsmitglied gleichgestellt wird und die Artikel-16-Betriebsgenehmigung in Anspruch nehmen darf.. Diese kann kostenfrei oder gegen einen geringen Beitrag erfolgen.

Gastpiloten aus dem Ausland müssen Mitglied eines nationalen Modellflugverbands ihres Heimatlandes sein und dies vor Ort nachweisen. Darüber hinaus ist der Nachweis einer Luftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (Ziffer 2.5) sowie der Registrierung als UAS-Fernpilot im Heimatland (Ziffer 2.3) erforderlich.

Gastflieger dürfen ausschließlich in Begleitung eines Vereinsmitglieds und erst nach einer sorgfältigen Einweisung starten. Sie sind verpflichtet, die am jeweiligen Modellfluggelände geltenden Regeln für den Flugbetrieb zu kennen und einzuhalten.

Es liegt im Ermessen des Gastvereins, einen Nachweis über theoretische Kenntnisse zu verlangen. Dabei können beispielsweise der Kompetenznachweis A1/A3 sowie der DMFV-Kenntnisnachweis anerkannt werden. Zudem entscheidet der Gastverein, ob der Gastfernpilot eine praktische Prüfung ablegen muss. In dieser hat er nachzuweisen, dass er sein Modellflugzeug präzise innerhalb des zulässigen Flugregimes und unter den jeweiligen Wetterbedingungen sicher steuern kann.

 

Achim Friedl (DMFV-Beauftragter Internationales)

Stand: 10.03.2026