Allgemeines/Rechtslage
In Dänemark gelten ab Anfang 2023 die Regelungen der EU für unbemannte Luftfahrzeugsysteme, zu denen auch Modellflugzeuge gehören. Modellflug ist überall im Land nach den Bestimmungen der „offenen“ Betriebskategorie, Unterkategorie 3 möglich (UAS.OPEN.040 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947). Ausgenommen sind die geografischen Gebiete (siehe unten).
Die Luftfahrtbehörde Dänemark hat dem nationalen Modellflugverband eine Betriebsgenehmigung nach Artikel 16 der DVO (EU) 2016/947 erteilt. Im Rahmen der Betriebsgenehmigung kann außerhalb der Beschränkungen der „offenen“ Kategorie geflogen werden. Deutsche Modellflugpiloten können danach nur als „Gastpilot“ auf genehmigten Modellflugplätzen und nur mit entsprechenden Zustimmungen fliegen.

Flugbetrieb in der “offenen” Kategorie
- Bedingungen

- Geografische Gebiete
In Dänemark gibt es zahlreiche geografische Gebiete, z.B. in der Nähe von Flugplätzen, über militärischen Geländen und Sperrgebieten und Brutvogelgebieten. In diesen Gebieten darf mit Flugmodellen nicht geflogen werden. Ausnahmen werden für den Modellflug nicht erteilt. Es sind auch Zonen um Sportflugplätze eingerichtet, in den mit besonderer Aufmerksamkeit geflogen werden darf. Die geografischen Gebiete sind abrufbar über https://dronezoner.eu/Dronezoner2025.html
Weitere Informationen finden sich in der nationalen Anordnung BEK no 1649 of 2023
- Registrierung
Der Flugmodellpilot muss in seinem Heimatland als UAS-Betreiber/UAS Fernpilot registriert sein (Datenbank beim LBA). Eine zusätzliche Registrierung in Dänemark ist nicht erforderlich und rechtlich auch nicht zulässig. Die Registriernummer ist am Flugmodell anzubringen.
- Kenntnisse
Der Flugmodellpilot muss über einen gültigen „Nachweis über den Abschluss eines Online-Lehrgangs A1/A3“ verfügen. Der Nachweis ist mitzuführen.
- Flugbuch
In Dänemark ist es verpflichtend ein persönliches Flugbuch zu führen (ausgenommen sind nur der Betrieb von Flugmodellen mit einer Startmasse von weniger als 250 g und der Modellflugbetrieb in einem Verein, d.h. auf einem Modellfluggelände). Da dies über die DMFV-App nicht möglich ist, nehmt euch ein Notizbuch und tragt dort ein: Name des Fernpiloten mit Registriernummer, Art des Flugmodells, Datum, Start- und Landezeit, Start- und Landeort sowie die maximale Flughöhe.
- Versicherung
Es wird eine Haftpflichtversicherung gebraucht, die europaweit und auch außerhalb von Modellfluggeländen gilt und Flugmodelle mindestens bis 25 kg umfasst (beim DMFV „Komfort“, „Premium“ und „Premium Gold“). Der Versicherungsnachweis ist mitzuführen.
Flugbetrieb nach der Betriebsgenehmigung
- Bedingungen
Die dänische Luftfahrtbehörde hat am 24.12.2022 eine Betriebsgenehmigung nach Artikel 16 der DVO (EU) 2019/947 an den nationalen Verband „Modelflyvning Danmark“ https://www.modelflyvningdanmark.dk erteilt (Modellflug Dänemark – MDK). Danach kann mit Flugmodellen bis 50 kg und in Höhen über 120 m geflogen werden, wenn kein Risiko für die bemannte Luftfahrt eintritt. Der Betrieb nach dieser Genehmigung ist nur auf genehmigten Modellflugplätzen zulässig. Modellflugplätze unterscheiden sich in „Normale“, auf denen Flugmodelle unter 7 kg fliegen dürfen und in „Große“, die bis 50 kg zugelassen sind. Für jeden Modellflugplatz gibt es individuelle Bestimmungen. Die Inanspruchnahme der Betriebsgenehmigung ist grundsätzlich den MDK-Mitgliedern vorbehalten und bei MDK kann man nur Mitglied werden, wenn man über längere Zeit den Wohnsitz in Dänemark hat. Die Modellflugpiloten müssen über ein spezielles MDK-Kompetenzzertifikat verfügen.
- Gäste
Ein Gast aus einem anderen Land muss Mitglied eines nationalen Modellflugverbands in seinem Heimatland sein. Er muss eine Haftpflichtversicherung (Ziffer 2.5) und die Registrierung im Heimatland (Ziffer 2.2) nachweisen Der Gast muss die Regeln kennen und einhalten, die für die Flüge mit Flugmodellen auf dem genehmigten Modellflugplatz gelten. Es liegt in der Verantwortung des Gastvereins (Flug-, Wettbewerbs- oder Veranstaltungsleiter) sicherzustellen, dass der Gast mit lokalen Beschränkungen und den geltenden Regeln für den Flug auf dem Modellflugplatz vertraut ist. Es liegt im Ermessen des Gastvereins, ob er sich einen Kenntnisstand nachweisen lässt. Daher sollte man den Nachweis A1/A3 und den DMFV-Kenntnisnachweis immer dabeihaben. Im Fazit kann man festhalten, dass der Gastflugbetrieb in Dänemark absolut von der Zustimmung des Gastverein anhängig ist.
- Modellflugklubs und -flugplätze
Eine Aufstellung der Modellflugvereine und ihre Modellflugplätze befindet sich auf der Webseite von MDK unter https://www.modelflyvningdanmark.dk/klubber/ . Wenn man sich den Verein/Modellflugplatz rausgesucht hat, bei dem man als Gast fliegen möchte, dann findet man weitere Einzelheiten wie z.B. die Gewichtsbeschränkungen unter „Kontrollanter“. Zu beachten ist auch, dass einige Hangfluggelände an der Küste als genehmigter Modellflugplatz eingestuft sind, wie z.B. Hanstholm Campingplatz. Hier muss man sich erkundigen, ob es besondere Regeln zu beachten gibt.
Achim Friedl (DMFV-Beauftragter Internationales)
Stand: 13.10.2025