Spielzeug, Sportgerät und Highend-Flugsystem
Multicopter – umgangssprachlich auch als Drohnen bezeichnet – liegen voll im Trend. Ob als Racecopter bei Sportwettkämpfen, als Fotodrohne für Profis oder ambitionierte Amateure, oder als Transportmittel im gewerblichen Bereich.
So unterschiedlich ihre Einsatzmöglichkeiten, so unterschiedlich sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für deren Betrieb.
Während Drohnenbetrieb außerhalb eines Modellflugverbandes nach europäischem Recht reguliert wird, können Piloten, die ihre Drohne zu Sport- und Freizeitzwecken betreiben, dies im Rahmen der Betriebsgenehmigung des Deutschen Modellflieger Verbandes nach geltenden nationalen Gesetzen tun.
Hierdurch soll es Freizeitpiloten möglich sein, ihrem Hobby weiterhin wie gewohnt und ohne nennenswerte Einschränkungen nachgehen zu können.
DMFV-Kenntnisnachweis
- Zum Fliegen von Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm ist ein Kenntnisnachweis (ab 7 Jahre möglich) notwendig.
Diesen kannst du hier einfach und unkompliziert absolvieren:
EU-Sammelregistrierung
- Mitglieder des DMFV, die Drohnen mit einem Gewicht ab 250 Gramm betreiben, werden vom DMFV per Sammelregistrierung in die europäische Datenbank der Luftfahrtbundesamtes eingetragen.
- Die Registrierungsnummer muss auf jeder von einem registrierten Betreiber eingesetzten Drohne sichtbar angebracht werden.
- Eigentümer von zulassungspflichtigen Drohnen müssen diese direkt beim LBA registrieren lassen.
LBA-Kompetenznachweis
- Der Kompetenznachweis wird bereits ab einer Startmasse von 250 Gramm verpflichtend (bisher: ab einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm).
- In den Unterkategorien A1 und A3 der „offenen“ Kategorie besteht dieser aus einem theoretischen Online-Test auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA).
- Für den Drohnenbetrieb in der Unterkategorie A2 muss zusätzlich zum Kompetenznachweis vom Fernpiloten ein praktisches Selbststudium abgeschlossen und eine weitere Theorieprüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benannten Stelle bestanden werden.
Hier geht´s zum Kompetenznachweis des LBA:
https://lba-openuav.de/einstieg/
EU-Registrierung
- Die Betreiber von Drohnen der „offenen“ Kategorie ab 250 Gramm, von Drohnen der „offenen“ Kategorie unter 250 Gramm, wenn sie mit einer Kamera oder mit einem anderen Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgestattet sind, sofern es sich NICHT um ein Spielzeug gemäß Spielzeugrichtlinie handelt, und von Drohnen der „speziellen“ Kategorie müssen sich selbst registrieren.
- Die Registrierungsnummer muss auf jeder von einem registrierten Betreiber eingesetzten Drohne sichtbar angebracht werden.
- Eigentümer von zulassungspflichtigen Drohnen müssen diese ebenfalls registrieren lassen.
Hier geht´s zur EU-Registrierung:
https://uas-registration.lba-openuav.de/#/registration/uasOperator
Sowohl im EU-Rahmen, als auch für den Drohnenbetrieb im Verband besteht eine Versicherungspflicht. Erforderlich ist eine spezielle Luftfahrt-Haftpflichtversicherung. Die Versicherer unterscheiden zwischen privater und nicht-privater Nutzung der Drohne.
Geeigneten Versicherungsschutz für Gewerbetreibende und Freizeitpiloten erhältst du hier:
Drohnen, EU-Regulierung
- 29.11.2019
Offener Brief an die Landesluftfahrtbehörden
DMFV wirbt für die Fortsetzung bewährter Zusammenarbeit Bereits im September dieses Jahres hat der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) seinen Antrag auf Betriebserlaubnis nach Art. 16 der EU-Durchführungsverordnung beim BMVI eingereicht. Damit hat der Verband die Weichen dafür gestellt, dass Modellflug auch mit dem Inkrafttreten eines neuen EU-Rechts wie bisher und ohne nennenswerte Einschränkungen für die ... - 12.09.2019
DMFV stellt Antrag auf Betriebsgenehmigung
Antrag beim BMVI eingereicht Der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) hat beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) einen Antrag auf Erteilung einer Betriebsgenehmigung eingereicht. Nötig wird diese aufgrund einer neuen EU-weiten Regelung. Der DMFV will seinen Mitgliedern dadurch ermöglichen, den Modellflug auch künftig im Rahmen der derzeit in Deutschland geltenden Vorschriften zu betreiben. Die ... - 12.09.2019
Der Modellflug braucht keine neuen Regeln
Über 120.000 engagierte Modellflieger in Deutschland, allen voran die Mitglieder des DMFV, haben es in den Jahren 2016 und 2017 geschafft, den damaligen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt davon zu überzeugen, dass Modellflug ein schützenswertes und verantwortungsvolles Hobby ist und dass Regularien, um den bundesdeutschen Himmel sicherer zu machen, nicht auf Kosten der Betreiber von Flugmodellen beschlossen ... - 26.07.2019
U-Space: Chance für mehr Sicherheit oder lästiges Übel?
Überlegungen zur Neuregelung des unteren Luftraums auf EU-Ebene Die rasante Entwicklung am Drohnenmarkt sorgt für immer mehr Bewegung im unteren Luftraum, in dem auch der Modellflug seinen festen Platz hat. Immer neu e Einsatzmöglichkeiten werden getestet, immer neue Wege gesucht, die Potenziale des Betriebs unbemannter Luftfahrzeuge sinnvoll und gewinnbringend einzusetzen. All das lässt langfristig eine ... - 04.03.2019
EU-Verordnung: Das müssen Modellflieger wissen
Am Donnerstag, 28. Februar, hat das EASA Committee neue EU-weite Regeln für den Betrieb unbemannter Flugobjekte (UAS) vereinbart, und die EU-Kommission wird diese in den nächsten Monaten als neues europäisches Gesetz verkünden. Mit einer Übergangsfrist bricht die neue Verordnung dann auch Landesrecht. Obwohl die Regeln vor allem für den Drohnenbetrieb entwickelt wurden, gelten sie auch ...
Modellflug Termine 2024/25
- 19.06.2025 - 29.06.2025
Freundschaftsfliegen und Flugschau
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Gemütliches Ballonfest zur 1250 Jahrfeier Bad Salzungen/Thüringen
- 05.07.2025
RC-Skydiving Sahsenmeisterschaft 2025 MFV-Oederan
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05. September 2025 F-Schlepptreffen Oederan
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40. Internationales Brigachtaler Modellballontreffen
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Modellbaubörse Lampertheim