SPD-Politiker signalisiert Unterstützung

In am 17. Januar 2017

Am 25. Januar – eine Woche nach Vorlage der neuen Luftverkehrsordnung im Kabinett – befasste sich der Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestags aus aktuellem Anlass mit den Sorgen und Nöten des Modellflugs in Deutschland. Dabei herrschte fraktionsübergreifende Einigkeit, dass die Verordnung in der vom Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Fassung abzulehnen ist. „Es ist heute Ausschuss deutlich geworden, das keine Fraktion der VO zustimmen kann“, so Ausschuss-Mitglied Arno Klare in einem Schreiben an den Deutschen Modellflieger Verband. „Ich werde, da ich aus NRW bin, meinem zuständigen Minister meine Position zukommen lassen und ihn bitten, der VO in der vorliegenden Fassung nicht zuzustimmen“, signalisiert der SPD-Politiker seine Unterstützung für die Belange des Modellflugs. Denn da der Bundestag nicht über Verordnungen entscheidet, diese aber vom Bundesrat verabschiedet werden müssen, richten sich die Blicke derzeit auf die Länderkammer. Und auch der DMFV sowie Pro Modellflug sind selbstverständlich in diese Richtung aktiv.
Hier das Schreiben von Arno Klare MdB im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Weigand,
vielen Dank für Ihre Zuschrift zur „Drohnen-VO“. Um es kurz zu machen: Sie haben vollkommen Recht. Der von Ihnen treffend beschriebene Kompromiss unter § 21b Abs. 1 Pt. 8 zeigte in der ursprünglichen Fassung einen gangbaren Weg auf. Das Bundesministerium für Verteidigung hat sozusagen „last minute“ in der notwendigen Ressortabstimmung mit Verweis auf Sicherheitsbelange den generellen ausnahmslosen „100-Meter-Deckel“ außerhalb von Modellflugplätzen gefordert und sich ganz offensichtlich damit auch durchgesetzt.
Bei den von Ihnen beschriebenen sportlichen Aktivitäten (Hang- u. Segelflug) auf Gelände ohne AE gab es in der Vergangenheit nachweislich niemals Vorfälle von Gefährdung der Luftfahrt. Insofern ist es für mich unverständlich, warum das BMV seine Forderung erhoben hat.
Das Problem liegt prinzipiell darin, dass die VO nicht zwischen Flugmodellen und „Drohnen“ unterscheidet. Ob dies überhaupt juristisch möglich ist, bezweifele ich allerding auch. Wir haben aktuell die Situation, dass wir massenhaft „unorganisierte“ und nicht der Sozialkontrolle eines Vereins unterliegende Fluggeräte am Himmel haben. Hin und wieder ganz offensichtlich auch gesteuert von Piloten, denen Flugsicherheitsregeln entweder fremd oder, was noch schlimmer ist, einerlei sind, die sogar bewusst diese Regeln verletzen. Die Zahl der gemeldeten Gefährdungen nimmt zu. Nach Maßgabe eines risikobasierten Ansatzes, die VO folgt eben diesem Paradigma, gilt es, die Gefährdungen zu vermeiden. Dies ist nach Auffassung der befassten Ressorts nur möglich, wenn Modellflug außerhalb von Modellfluggeländen über 100 Meter untersagt ist. Für mich ist dies insofern kontraproduktiv, als es den rechts- und regeltreuen Modellfliegern Restriktionen auferlegt ohne dass die Gefährdungen durch „Drohnen“ damit ausgeschlossen wären. Gäbe es diesen Wirkungszusammenhang, könnte man eventuell noch zustimmen. Es ist aber nicht so.
Unbemannte Flugobjekte (Drohnen) können heute schon mit einer technisch inhärenten Steuerung geliefert werden, die es unmöglich macht, in bestimmten Arealen zu fliegen. Ebenso ließe sich rein technisch eine Höhenbegrenzung programmieren. Die Drohnen können geofencingfähig gemacht werden, sodass es sogar möglich ist, temporäre No-Fly-Zones einzurichten. Den Einbau dieser Technik – gekoppelt an eine automatische Registrierung beim Kauf – sollte rechtsverbindlich gemacht werden. Es könnte Modellflugzeuge von den technischen Auflagen ausgenommen werden, insofern die Piloten gem. 21a einen Befähigungsnachweis vorweisen können, also der Kontrolle durch einen Modellflugverein unterliegen.
Sie wissen, dass es sich um eine VO handelt. Der Bundestag wird mit der VO nicht befasst, sprich: Der Gesetzgeber kann die VO nicht ablehnen oder ändern. Die VO ist allerdings bundesratszustimmungsgebunden. Hier sind die jeweiligen Ministerien zuständig, bei denen die Luftfahrtbehörden der Länder angesiedelt sind. Der Bundesrat kann die VO stoppen und/oder ändern. Ich werde, da ich aus NRW bin, meinem zuständigen Minister meine Position zukommen lassen und ihn bitten, der VO in der vorliegenden Fassung nicht zuzustimmen. Die SPD Bundestagsfraktion ist eben dieser meiner Meinung. Es ist heute Ausschuss deutlich geworden, das keine Fraktion der VO zustimmen kann. Ich möchte Sie bitten, ihre verständlichen politischen Aktivitäten auf die Länderministerien auszuweiten.
Falls Gesprächsbedarf besteht, stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Arno Klare