Rauf auf den Flugplatz

Bundesnotbremse am 30. Juni ausgelaufen

Die Inzidenzen gehen spürbar zurück, die Impfquote steigt täglich und sommerliche Temperaturen lassen es wieder zu, dem schönsten Hobby der Welt zusammen mit seinen Vereinsfreunden oder aber allein auf der grünen Wiese nachzugehen.

Am 30. Juni endete die Notbremse von Bund und Ländern. Hierdurch ist ab sofort ein Flugbetrieb wieder unter Einhaltung der allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln möglich. Viele DMFV-Mitglieder haben in den vergangenen Tagen bereits in vollen Zügen die neu gewonnene Freiheit genutzt, haben ihre Flieger flott gemacht und sind auf ihr Fluggelände rausgefahren.

„Es ist wunderbar zu sehen, dass wieder Leben in die Vereine zurückkehrt.“ sagt Torsten Lehmann, Gebietsbeiratsvorsitzender des DMFV. „Modellflug findet an der frischen Luft statt und ist kontaktlos. Also runter von der Couch und rauf auf den Flugplatz.“

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Torsten Lehmann, DMFV-Gebietsbeiratsvorsitzender

Comeback der Gemeinschaft

Und in der Tat finden seit dem 1. Juli auch wieder DMFV-Sportwettkämpfe und regionale Jugendmeisterschaften statt. Die DMFV-Verantwortlichen hatten sich bereits vor Wochen dafür ausgesprochen, den Sport- und Wettkampfbetrieb so früh wie irgendwie möglich wieder aufzunehmen, ohne dabei das Pandemiegeschehen und die notwendigen Coronamaßnahmen aus den Augen zu verlieren.

Auch der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) startet in diesen Tagen die Kampagnen „Comeback der Bewegung“ und „Comeback der Gemeinschaft“.  DOSB-Präsident Alfons Hörmann hebt in seiner Rede zur Vorstellung der Kampagnen die besondere gesellschaftliche Funktion des Sports hervor: „Sehnsüchtig haben unsere 27 Millionen Mitglieder und viele Sporttreibende in Sportdeutschland auf die jetzige Entwicklung gewartet: zurück in die aktive Bewegung und die sozialen Kontakte. Gemeinsam mit unseren Vereinen und Verbänden wollen wir diese Rückkehr des Sports und zum gesellschaftlichen Miteinander unterstützen.“

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Alfons Hörmann, DOSB-Präsident

Folgende Regeln gelten derzeit für das Bundesgebiet:

  • Bei Inzidenzen unter 100 entscheidet jedes Bundesland über die Regeln und Einschränkungen. Die Leitlinien dafür haben Bund und Länder gemeinsam festgelegt. Die Regeln des jeweiligen Bundeslandes findest Du hier.
  • Eine Ausnahmeverordnung sieht Erleichterungen und Ausnahmen für geimpfte und genesene Personen vor. Sie werden in bestimmten Situationen mit Personen gleichgestellt, die negativ getestet sind.
  • Die bundesweite Notbremse ist zum 30. Juni ausgelaufen.
  • Die konkreten Regeln für den Sport treffen die Länder. Ist die 7-Tage-Inzidenz in einer Region stabil unter 50 Neuinfektionen, können Länder kontaktfreien Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich erlauben.
  • Bei Inzidenzen über 50 können die Länder Individualsport mit maximal 5 Personen aus 2 Haushalten zulassen. Auch Sport in Gruppen von bis zu zwanzig Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen kann erlaubt werden.