Bundesrat lehnt Gesetzesentwurf in der aktuellen Form ab

Neues Luftfahrtrecht nun auf dem Prüfstand im Parlament.

Nachdem der DMFV und andere maßgeblich beteiligte Verbände der unbemannten Luftfahrt bereits zum Jahreswechsel dem Referentenentwurf des Bundesverkehrsministeriums zur Umsetzung der EU-Drohnenverordnung in nationales Luftrecht erhebliche fachliche Mängel attestiert hatten, hat nun auch der Bundesrat dem Artikelgesetz in der geplanten Form eine Absage erteilt.

Nun liegt der Ball beim Bundestag. In den vergangenen Wochen hat der DMFV alle demokratischen Parteien angeschrieben und sich in etlichen Videokonferenzen für den Modellflug und dessen Privilegierung im nationalen Rechtsrahmen stark gemacht. Hierbei wurde in den Themen gleicher Stoßrichtung der Schulterschluss mit dem UAV DACH gesucht. Nicht ohne Erfolg.

Ab dem 13. April werden sich nun auch die Parlamentarier eingehend und kritisch mit dem Gesetzesvorhaben beschäftigen. Bereits für den 19. April hat der Verkehrsausschuss eine öffentliche Anhörung im Paul-Löbe-Haus des Deutschen Bundestages einberufen.

„Es ist uns bewusst, dass die neue LuftVO in großen Teilen oder gar komplett zu scheitern droht.“ sagt DMFV-Präsident Hans Schwägerl. „Das ist zwar nicht der Königsweg, aber allemal besser, als dass uns unzureichende, regressive Gesetzesvorhaben weit hinter den heutigen Regulierungsstand zurückwerfen.“

Es ist genau dieser Regulierungsstand, der in den Jahren 2016 und 2017 mit viel Mühe und einer Petition mit mehr als 120.000 Unterzeichnern zwischen dem damaligen Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und den Verbänden ausgehandelt wurde.

Der seinerzeit gefundene Kompromiss bildet nicht nur die Grundlage der aktuellen LuftVO, sondern findet sich auch in den Gemeinsamen Grundsätzen von Bund und Ländern wieder und konnte sich bei Modellfliegern und Behörden gleichermaßen etablieren . Dennoch haben die Verantwortlichen des DMFV die berechtigte Hoffnung, dass es immer noch gelingen kann, den aktuellen Gesetzentwurf so zu verändern, dass die beabsichtigten nationalen Regelungen auch für Modellflugsportler akzeptabel sind und ein größtmögliches Maß an individueller Freiheit bieten.