Ansprechperson Korruptionsprävention (APK)

Referat Zulassung unterliegt behördlichen Richtlinien

Für die Prüfung und Zulassung von Großmodellen über 25 kg hat die Bundesrepublik Deutschland einen Beauftragungsvertrag mit dem Deutschen Modellflieger Verband e.V. (DMFV) abgeschlossen. Der DMFV fungiert in diesem Geschäftsbereich somit quasi als Behörde und unterliegt insofern auch den Richtlinien der Bundesverwaltung.

Rechtliche Grundlage der Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung ist die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Neufassung vom 30. Juli 2004. Gemäß Nr. 5.1 S.1 dieser Richtlinie ist eine Ansprechperson für Korruptionsprävention zu bestellen.

Aufgaben der Ansprechperson

Die Ansprechperson für Mitglieder, Beschäftigte, Geschäftsstellenleitung, sowie Bürgerinnen und Bürger ist nicht an den Dienstweg gebunden.

Neben Fortbildungen und Aufklärung der Prüfer des Referates Zulassung und der DMFV-Geschäftsstelle, hat die Ansprechperson für Korruptionsprävention in erster Linie die Aufgabe, Korruptionsanzeichen zu beobachten und zu bewerten.

Selbstverständlich ist die Ansprechperson für Korruptionsprävention zur Verschwiegenheit und Wahrung der Persönlichkeitsrechte verpflichtet, sodass Sie sich bei Fragen jederzeit an sie wenden können.

ludger katemann

Ansprechperson Korruptionsprävention (APK)

Ludger Katemann

Lohauser Esch 69
46359 Heiden
Telefon: 02867-959071
E-Mail: l.katemann@t-online.de