Stellungnahme zu Dobrindt-Vorstoß

In am 10. November 2015
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Fachlich unausgegoren und praxisfremd
Das Bundesverkehrsministerium plant derzeit starke Einschränkungen für den Betrieb gewerblicher und privater Drohnen. Das geht aus übereinstimmenden Presseberichten und aus einer Veröffentlichung der Behörde hervor. Auf Nachfrage des Deutschen Modellflieger Verbandes (DMFV) beim Ministerium wurde allerdings deutlich, dass nicht nur der Einsatz von Drohnen reglementiert werden soll. Der gesamte Modellflugsport wäre betroffen und in seiner Existenz damit gefährdet. Dagegen wird sich der DMFV im Sinne seiner über 85.000 Mitglieder wehren.
Konkret plant Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), die Luftverkehrsordnung (LuftVO) um die Paragraphen 21 a) und b) zu erweitern. Paragraph 21 a) soll sich auf die unbemannten Luftfahrzeuge beziehen und der neue Paragraph 21 b) Flugmodelle im Allgemeinen betreffen. Grundsätzlich würde dann eine Flugobergrenze von 100 Meter gelten. In bewohntem Gebiet wäre kein Modellflug mehr mit Modellen über 500 Gramm möglich. Flugmodelle mit Kameratechnik an Bord dürften hier ebenfalls nicht mehr betrieben werden.
Der DMFV begrüßt grundsätzlich alle Maßnahmen, die zu einer weiteren Optimierung der Luftsicherheit beitragen. Hierzu könnten auch zielführende und sachlich tragfähige Überlegungen zur neuen, eigenständigen Sparte der Drohnen beitragen. Die Pläne Dobrindts zur Neuregelung der Luftverkehrsordnung sind nach einer ersten Bewertung aber sowohl in Bezug auf Drohnen als auch auf den Modellflugsport als solches fachlich unausgegoren und praxisfremd. Das selbstgesteckten Ziel, Gefährdungen im Luftraum und am Boden zu vermindern, wird mit den vorgeschlagenen Maßnahmen weder in verhältnismäßiger noch effektiver Weise zu erreichen sein.
Ohnehin ist die Behauptung, durch den vermehrten Betrieb von Drohnen entstünde eine neue Gefährdungslage, anhand objektiver Zahlen nicht überzeugend zu belegen. Auch die Aussage, dass der Einsatz von Drohnen in Deutschland nicht ausreichend geregelt sei, ist nicht korrekt. Es besteht in Deutschland ein umfassendes Regelungswerk, welches den Einsatz von Drohnen reglementiert und die Rechtsgüter Dritter schützt. Insbesondere sind auch die häufig angeführten Fälle von Verletzungen der Persönlichkeitsrechte Dritter nicht durch Fakten belegt – zumal die Gesetzeslage diese schon jetzt umfassend wahrt.
Auf völliges Unverständnis stoßen beim DMFV jedoch die Aussagen von Dobrindt, die sich nicht nur gegen die Nutzer von Drohnen richten, sondern auch gegen den in Deutschland traditionell stark verankerten Modellflugsport und die damit verbundene Vereins- und Jugendarbeit. Die Einführung einer 100-Meter-Obergrenze für den Betrieb von Flugmodellen würde zu einer Existenzgefährdung des Modellflugsports in Deutschland führen. Der Modellflugsport würde in unangemessen harter Weise betroffen sein. Und dies vor dem Hintergrund, dass der überwältigende Teil der Modellflugsportler einen störungsfreien Modellflug unter Ausschluss sicherheitsrelevanter Risiken und jeglicher Lärmbelästigung betreibt.
Für Unverständnis sorgt das Vorpreschen des Ministers insbesondere aber vor dem Hintergrund, dass sich die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) gerade um einen einheitlichen Regelungsrahmen für Drohnen im europäischen Luftsektor bemüht.
Der Deutsche Modellflieger Verband e.V. ist die mit Abstand größte Interessenvertretung der Modellflugsportler in Europa. Er vertritt in Deutschland mehr als 1.300 Mitgliedsvereine und über 85.000 Mitglieder. Der DMFV steht bereits im Kontakt mit dem zuständigen Ministerium und ist bereit, Minister Dobrindt seine fachliche Expertise zur Verfügung zu stellen.