Wie können wir helfen?

Du kannst in unserer Wissensdatenbank stöbern oder nach Antworten suchen.

Verfahren bei Verwendung eines visuellen Ausgabegerätes (FPV-Betrieb)

Modellflugbetrieb wird nur in Sichtweite des Steuerers ausgeübt. Als nicht außerhalb der Sichtweite des Steuerers gilt der Betrieb eines unbemannten Fluggeräts mithilfe eines visuellen Ausgabegeräts, insbe-sondere einer Videobrille, wenn dieser Betrieb in Höhen unterhalb von 30 Metern erfolgt.

Dabei darf das Flugmodell nicht weiter entfernt geflogen werden, als es in natürlicher Sichtweite ohne Videobrille (visuelles Ausgabegerät) sicher gesteuert werden könnte.

Bei Betrieb über 30m und bis 120m ist der Steuerer von einer anderen Person (Luftraumbeobachter/Spotter), die das Fluggerät ständig in direkter Sichtweite hat und die den Luftraum beobachtet und unmittel-bar auf auftretende Gefahren hinweisen kann, zu unterstützen.