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EU-Registrierung und Kennzeichnung

 EU-Registrierungspflicht für alle Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge.

Seit dem 1. Mai 2021 besteht eine EU-Registrierungspflicht für alle Betreiber unbemannter Luftfahrzeuge.

Der DMFV weist bereits im Anmeldeprozess auf diese Registrierungspflicht hin und bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, sich in einem vereinfachten Verfahren direkt über ihren Verband in das Register des Luftfahrt-Bundesamtes eintragen zu lassen. Er weist im Anmeldeprozess ebenfalls auf die Pflicht zur Aktualisierung der Daten gegenüber dem LBA, sowie auf die Pflicht zur Kennzeichnung der Flugmodelle hin.
Nachdem der Datensatz für das neue Mitglied in der DMFV Mitgliederdatenbank angelegt wurde, werden die für die Registrierung erforderlichen personenbezogenen Daten mit dessen Zustimmung an das LBA weitergeleitet.

Die Registrierung des einzelnen Mitglieds durch den DMFV erfolgt nur initial. Eine eventuelle Aktualisierung der persönlichen Daten in der Datenbank des LBA erfolgt durch die Mitglieder in Eigenverantwortung.
Eine entsprechende Information erhalten grundsätzlich alle registrierten UAS-Betreiber im Anschluss an ihre Registrierung direkt vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
Die Registrierung über den DMFV kann nur für natürliche Personen und nicht für juristische Personen erfolgen. Für den Betrieb von, im Vereinsbesitz befindlichen Flugmodellen erfolgt die Betreiberregistrierung beim LBA durch den Verein selbst.

Gemäß EU-Durchführungsverordnung sind die DMFV-Mitglieder gehalten, ihre Registrierungsnummer (eID) an geeigneter Stelle an ihrem Flugmodell anzubringen. Zu den geeigneten Stellen kann hierbei auch das Batteriefach zählen, wenn es sich z. B. um ein Modell eines im Original existierenden Luftfahrzeuges handelt und das Anbringen der Registrierungsnummer das Gesamtbild des Modells stören würde.