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Anforderungen an Flugmodelle

Der DMFV weist seine Mitglieder darauf hin, dass ein unbemanntes Luftfahrzeug so konstruiert und gebaut sein muss, dass es seiner beabsichtigten Funktion angepasst ist und dass es betrieben, eingestellt und instandgehalten werden kann, ohne Personen zu gefährden. Außerdem bestehen keine allgemeinen oder spezielle Anforderungen an bestimmte Flugmodelle.

Dies entspricht auch den Aussagen der DVO (EU) 2019/947 zur Kategorie der „privat hergestellten UAS“ im Rahmen der UAS-Betriebskategorie „offen“.