Fliegen über Menschenansammlungen

In am 18. November 2015
kopter05

Neue Regelungen in Kraft – Dobrindt-Vorstoß bleibt rätselhaft
Vergangene Woche preschte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) mit seinem Vorhaben vor, den Betrieb gewerblicher und privater Drohnen deutlich zu beschränken. Im Zuge dessen soll auch der Modellflugsport im Allgemeinen stark reguliert werden. Der Deutsche Modellflieger Verband (DMFV) hat zu diesem Vorhaben bereits eine Stellungnahme abgegeben und darin sein Unverständnis geäußert. Noch unverständlicher erscheint jetzt der Vorstoß Dobrindts vor dem Hintergrund, dass seit Anfang November bereits verschärfte Regelungen gelten und sein Ministerium die Sachlage in Teilen selbst anders einschätzt.
Als Grund für die von Dobrindt ins Spiel gebrachten Beschränkungen werden unter anderem Gefahren genannt, die durch das Überfliegen von Menschenansammlungen entstehen können. Ein weiterer Aspekt ist die mögliche Verletzung von Persönlich-keitsrechten. Es ist ein Verbot vorgesehen, in bewohnten Gebieten Modellflug mit Modellen über 500 Gramm zu betreiben. Zudem solle eine generelle Flugobergrenze von 100 Meter gelten. Dies wäre für viele Bereiche des bewährten, klassischen Modellflugsports existenzgefährdend.
Seit Anfang November ist allerdings bereits eine Ergänzung der Erlaubnispflicht bezüglich des Fliegens über Menschenansammlungen in Kraft. In einer „Menschenansammlung“ sieht die Rechtsprechung „das Zusammensein einer Vielzahl von Menschen, d.h. einer so großen Personenmehrheit, das ihre Zahl nicht sofort überschaubar ist und es auf das Hinzukommen oder Weggehen eines einzelnen nicht mehr ankommt“. Um eine Umgehung der Erlaubnispflicht für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen zu verhindern, gilt inzwischen, dass künftig auch der Modellflugbetrieb – der im Gegensatz zum Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme Sichtkontakt zum Modell voraussetzt – über Menschenansammlungen einer allgemeinen Erlaubnispflicht unterworfen wird. Damit folgten die Behörden exakt dem Vorschlag des DMFV.
Zudem schätzt das Verkehrsministerium die derzeitige Gesetzeslage so ein, dass die Persönlichkeitsrechte dritter bereits ausreichend geschützt sind. In einer Antwort des Ministeriums auf eine Bürgeranfrage heißt es wörtlich: „ […] steht damit nach geltendem Recht ein umfassender und ausreichender rechtlicher Schutzmechanismus gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch sog. Drohnen zur Verfügung.“ Auch diese Einschätzungen decken sich im Übrigen mit denen des DMFV.
Der DMFV, mit Abstand die größte Interessenvertretung für Modellflugsportler in Europa, ist bereits in Gesprächen mit dem zuständigen Ministerium und wird dort die Interessen der Modellflugsportler mit Nachdruck vertreten. Gleichzeitig wird der DMFV weitere politische Maßnahmen ergreifen und ist bereit, mit dem modellflugbegeisterten Menschen in Deutschland für den Erhalt des traditionsreichen Modellflugs zu kämpfen.