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Vorstand gesucht – Ehrenamt im Modellflugverein

In den Mitgliedsvereinen des DMFV finden derzeit die Jahreshauptversammlungen beziehungsweise Mitgliederversammlungen statt oder werden gerade vorbereitet. Erfreulicherweise können die Versammlungen zumeist wieder in Präsenz abgehalten werden. Gerade im Hinblick auf die wegen den Corona-Beschränkungen erfolgte lange Pause zur letzten Mitgliederversammlung stehen nun häufig die Neuwahlen des Vorstands an. Dabei tritt jedoch immer wieder das folgende Problem auf: Es wird für viele Vereine immer schwieriger Mitglieder zu motivieren ein Vorstandsamt im Verein zu übernehmen. In der letzten Zeit haben mich zahlreiche Anfragen erreicht mit der Bitte zu erläutern, welche Konsequenzen es hätte, wenn auf der kommenden Mitgliederversammlung keine Kandidaten für den Vorstand gefunden würden.

Kann auf einer Mitgliederversammlung der Vorstand gar nicht oder nur zum Teil gewählt werden, kommt es zunächst auf die Vereinssatzung an. Werden zumindest einige Vorstandspositionen besetzt, so bliebe die fehlende Besetzung von Vorstandsämtern ohne Folge, wenn der zum Teil gewählte Vorstand nach der Vereinssatzung den Verein wirksam nach außen vertreten könnte. Dann könnte bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung abgewartet werden, bis ein erneuter Versuch gemacht werden müsste, die verwaisten Vorstandspositionen nach zu wählen. Ist eine Vertretung des Vereins nach außen nach der Satzung durch die gewählten Vorstandsmitglieder nicht möglich oder wird gar kein Vorstandsmitglied gewählt, so muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden, auf der erneut versucht wird, den Vorstand zu wählen. Gelingt dies nicht, könnte eine zweite außerordentliche Mitgliederversammlung zu diesem Zweck einberufen werden. Ist es dann immer noch nicht möglich, einen Vorstand zu finden, so müsste dann eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden, auf der die Auflösung des Vereins beschlossen würde. Die Auflösung des Vereins würde notwendig werden, da ein Verein ohne Vorstand nicht lebensfähig ist. Die Auflösung des Vereins hätte den Verlust der Aufstiegserlaubnis zur Folge. Weiter müsste gemäß der Satzung das Vermögen des Vereins liquidiert werden. Nach den meisten Satzungen würde das verbliebene Vereinsvermögen einer gemeinnützigen Einrichtung zugeführt. Auch Vermögensgegenstände wie Grundstücke, Hütten, Container, Rasenmäher und so weiter würden den Mitgliedern durch die Liquidation verloren gehen. Der Modellflugbetrieb könnte nicht mehr fortgeführt werden.

Wenn man sich diese erheblichen Konsequenzen vor Augen hält, sollte es möglich sein, Mitglieder zu motivieren ein Vorstandsamt zu übernehmen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der DMFV Vereinsvorstände mit Rat und Tat unterstützt. So sind zum Beispiel Vereinsvorstände von DMFV-Mitgliedsvereinen über die Vereinshaftpflicht-Versicherung abgesichert. Der DMFV bietet Vereinsrechtsseminare an. Vorstände können sich im Rahmen der DMFV-Telefonsprechstunde mit Fragen rund um das Vereinsrecht an mich wenden. Übernehmen Sie Verantwortung – übernehmen Sie ein Ehrenamt im Modellflugverein.

Carl Sonnenschein
Rechtsanwalt