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Testweise: Probemitgliedschaft im Modellflugverein

Wie Sie sicherlich wissen, bietet der DMFV seit vielen Jahren eine Probemitgliedschaft über drei Monate an (www.dmfv.aero/mitgliedschaft/probemitgliedschaft). Diese Probemitgliedschaft ist kostenlos, beinhaltet die für den Modellflug notwendige Luftfahrt-Halter-Haftpflichtversicherung und endet nach ihrem Ablauf automatisch. Eine besondere Kündigung ist nicht erforderlich. Die Interessentin beziehungsweise der Interessent hat damit die komfortable Chance, den Modellflug, den DMFV und den Modellflugverein vor Ort kennenzulernen, um festzustellen, ob der Modellflug und der Verein das Richtige für sie oder ihn sind. Wenn ja, kann eine aktive Mitgliedschaft beantragt werden. Genauso wie es für Interessierte wichtig ist, den DMFV und den Verein vor Ort kennenzulernen, kann es für einen Modellflugverein entscheidend sein, sich die Vereinsanwärterin beziehungsweise den Vereinsanwärter anzuschauen und zu prüfen, ob er oder sie zum Verein passt. Hierfür ist es für viele Vereine zu empfehlen, eine Probemitgliedschaft einzuführen. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, in der Satzung eine Probezeit für Mitgliedschaftsbewerber vorzusehen, nach deren Ablauf erst die Entscheidung über die endgültige Aufnahme in den Verein erfolgt. Die Formulierung in der Satzung für eine Probemitgliedschaft könnte so aussehen: „Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung beantragt, über deren Annahme der Vorstand durch Beschluss entscheidet. Aktive Mitglieder werden zunächst Probemitglieder. Nach Ablauf der zwölfmonatigen Probemitgliedschaft entscheidet der Vorstand auf der darauf folgenden Vorstandssitzung durch Beschluss über die Aufnahme als aktives Mitglied. Wird die Aufnahme als aktives Mitglied abgelehnt, so endet die Mitgliedschaft des Probemitglieds mit sofortiger Wirkung.“ Sollen Probemitglieder kein Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung besitzen, so könnte folgender Passus in der Satzung ergänzt werden: „Probemitglieder sind auf der Mitgliederversammlung nicht stimmberechtigt.“

Carl Sonnenschein
Rechtsanwalt