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Abstand zu Menschenansammlungen (45°-Regel)
Beim Betrieb von Flugmodellen mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm muss ein seitlicher Abstand von 50 Meter zu Menschenansammlungen eingehalten werden. Von dieser seitlichen Entfernung kann unter Einhaltung der 45°-Regel abgewichen werden. Das heißt: Ab einem seitlichen Mindestabstand von 25 Meter bis hin zu 50 Meter darf der Pilot den Abstand zu Menschenansammlungen gemäß der Flughöhe seines Flugmodells unter Beachtung eines 45°-Winkels wie in der Grafik dargestellt anpassen.
Beim Betrieb auf einem Modellfluggelände mit Sicherheitszaun entfällt die Abstandsregel zu Menschenansammlungen. Der DMFV empfiehlt jedoch dringend die Einhaltung eines seitlichen Sicherheitsabstandes von 10 Meter zum Sicherheitszaun.