BMDV bestätigt Bestandsschutz
Auch wenn die Betriebserlaubnispflicht (Aufstiegserlaubnispflicht) für Flugmodelle von 5 auf 12 kg angehoben wurde, behält die Erlaubnis für Modellfluggelände ihre Bedeutung. Diese staatliche Erlaubnis dient auch zukünftig als (Rechts-)Sicherheit für das Modellfluggelände und gewährt Abwehrrechte gegen drohende Einschränkungen.
Grundlagen und Anforderungen für einen Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis für ein Modellfluggelände bleiben die Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen (NfL 1-1430-18). Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die weitere Anwendbarkeit der Grundsätze bestätigt.