Schnell, sicher, sorgenfrei – Mit dem DMFV zum Kenntnisnachweis für
Modellflugsportler
Seit dem 01. Oktober 2017 ist gemäß der Luftverkehrsordnung (LuftVO) in bestimmten Fällen ein Kenntnisnachweis vorgeschrieben, um ein Flugmodell in gewohntem Maße fliegen zu dürfen. Mit einem selbst erklärenden Online-Tool bietet der Deutsche Modellflieger Verband allen Modellfliegern die Möglichkeit, den Kenntnisnachweis mit wenigen Mausklicks zu erwerben: schnell, sicher, sorgenfrei.
Darum ist der Kenntnisnachweis erforderlich:
Privater
Modellflug
Als Piloten von Flugmodellen, hierzu gehören insbesondere auch Drohnen/Multicopter, sind wir Teilnehmer am Luftverkehr und teilen uns den Luftraum mit der bemannten Luftfahrt. Trotz einer seit Jahren hervorragenden Sicher-heitsbilanz wurden 2017 neue Regelungen für Flugmodelle erlassen.
Luftverkehrsordnung
Mit der am 07. April 2017 in Kraft getretenen „Verordnung zur Regelung des Betriebes von unbe-mannten Fluggeräten“ hat das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die Vorgaben für Modellflugsport-ler mit Wirkung zum 01. Oktober 2017 verschärft.
Vorgabe der
Politik
Außerhalb von Modellfluggelän-den mit Aufstiegserlaubnis ist der Kenntnisnachweis für den Betrieb eines Flugmodells in Flughöhen von mehr als 100 Meter über Grund oder mit über 2 Kilogramm Abfluggewicht erforderlich. Für Multicopter/Drohnen gilt dort eine ausnahmslose Flughöhenbegren-zung von 100 Meter über Grund.
Das Verfahren
Als beauftragter Luftsportverband kann der Deutsche Modellflieger Verband Kenntnisnachweise für Modellflugsportler ab 14 Jahren ausstellen. Dieser ist fünf Jahre gültig und kostet gemäß behördlicher Gebührenordnung 25,‑ Euro zuzüglich Mehrwertsteuer (inkl. MwSt.: 26,75 Euro).
Achtung: Dieser Kenntnisnachweis ist ausschließlich für den Einsatz von Flugmodellen und Multicoptern im Sport- und Freizeitbereich gültig!