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Copy & Paste – Vorsicht bei der Verwendung von Karten auf der Vereins-Homepage

Nachdem ich mich in einer der der letzten Ausgaben mit dem Thema „Impressum beim Internetauftritt“ befasst habe, möchte auf die Online-Verantwortung in Bezug auf die Verwendung von Kartenmaterial eingehen. Viele Modellflugvereine sehen es als einen selbstverständlichen Service an, auf ihrer Homepage eine Anfahrtsbeschreibung zu ihrem Vereinsgelände mit einem Ausschnitt aus einer Landkarte anzubieten. Das ist technisch leicht zu machen: eine Landkarte besorgen und einscannen oder die Karte im Internet suchen, das Vereinsgelände auf dem relevanten Kartenausschnitt markieren und das Ganze auf der Seite einstellen.
Was aber die Wenigsten wissen: Landkarten sind urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 7 Urheberrechtsgesetz (UrhG). Obwohl man meinen könnte, dass Landkarten Allgemeingut sein müssten, da sie schließlich nur die Wirklichkeit wiedergeben und nicht kreativ erfunden werden. Konsequenz ist, dass dem Ersteller der Landkarte unter anderem die alleinigen Verwertungs- und Vervielfältigungsrechte zustehen. Dabei ist es auch unerheblich, wie die Karte vorher von Ihnen besorgt wurde. Selbst wenn sie zur kostenlosen Mitnahme in einem Rathaus oder einem Touristen-Informationszentrum auslag oder für den privaten Gebrauch bezahlt wurde, ist damit nicht ohne Weiteres das Recht auf Vervielfältigung und Veröffentlichung im Internet für den Verein verbunden.
Man begibt sich also mit dem Einstellen auf der Homepage ohne Genehmigung des Kartenerstellers in die Gefahr, bald Post mit einer Abmahnung zu erhalten. Da der Ersteller der Karten zumeist deren Nutzung gegen Lizenz anbietet, wird er wenigstens Unterlassung und die ihm entgangenen Lizenzgebühren verlangen, die meist bei mindestens 500,− Euro liegen, zum Teil auch bei 1.000,− Euro. Für viele Vereine kein geringer Betrag, zumal im schlimmsten Fall auch noch die Kosten der Abmahnung dazu kommen, was bei Einschaltung einer Anwaltskanzlei schnell viel Geld bedeuten kann.
Bei der Erstellung der Homepage ist also äußerste Vorsicht geboten. Es sollte vor Verwendung der Karte unbedingt das Einverständnis des Erstellers eingeholt werden. Wer sich die Lizenzgebühren für einen professionellen Kartenausschnitt nicht leisten kann oder möchte und keinen kostenlosen Kartenausschnitt findet, wird sich daher mit einer Anfahrtsbeschreibung in Textform oder selbst erstellter Anfahrtsskizze begnügen müssen.
Carl Sonnenschein
Rechtsanwalt