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Beschlussfassung im Verein

Die grundlegenden Vereinsangelegenheiten werden in der regelmäßig stattfindenden Mitgliederversammlung beraten und beschlossen. Abstimmungen werden dort per Handzeichen oder per Stimmzettel durchgeführt. Besonders für größere, mitgliedsstarke Modellflugvereine stellt es jedoch häufig eine Herausforderung dar, die Mitglieder für eine Mitglieder- oder Jahreshauptversammlung zu mobilisieren. Es fällt oft schwer, die in manchen Satzungen vorgeschriebenen qualifizierten Mehrheiten Zusammenzubringen, um wichtige Beschlüsse wie Satzungsänderungen oder Grundstückskäufe zu fassen. Daher stellt sich die Frage, ob die Beschlussfassung und Abstimmung auch auf schriftlichem Wege per Post, Telefax oder E-Mail erfolgen kann. Einige Vereine sind sogar schon soweit „vernetzt“, dass Online-Versammlungen möglich wären.
Ohne ausdrückliche Ermächtigung solcher Verfahren in der Satzung sind aber keine Beschlussfassungen in schriftlicher Form oder online rechtlich möglich. Sollte ein Verein seine Satzung ändern wollen, um etwa schriftliche Beschlussfassung zu ermöglichen, so ist zu empfehlen, das Verfahren dann in der Satzung genau zu regeln. So müsste zum Beispiel bestimmt werden, wie lange die Überlegungsfrist der Mitglieder sein soll, wann die schriftlichen Stimmen spätestens eingegangen sein müssen, wer die Stimmen auszählt und wie das Abstimmungsergebnis bekannt gegeben wird. Da die Beschlussfassung auf einer Mitgliederversammlung gerade von der vorhergehenden realen Diskussion der Mitglieder miteinander lebt, rate ich, wenn überhaupt, Beschlussfassungen auf schriftlichem Wege oder im Online-Verfahren nur in besonderen Ausnahmefällen in der Satzung vorzusehen.
Carl Sonnenschein
Rechtsanwalt